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(Anti-)Rassismus Law & Order

Aufhebung der Residenzpflicht zwischen Berlin und Brandenburg sofort möglich.

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg begrüßt die Ankündi­gung der neuen Lan­desregierung, die Res­i­den­zpflicht für Flüchtlinge abzuschaf­fen. “Das ist eine gute Nachricht für tausende Flüchtlinge, die bish­er an der Ausübung ihres Men­schen­rechts auf Bewe­gungs­frei­heit gehin­dert und krim­i­nal­isiert wur­den,“ so Geschäfts­führerin Antje Sim­nack. „Auch wenn es sich um ein  Bun­des­ge­setz han­delt, die Lan­desregierung kann viel tun, wenn der poli­tis­che Wille da ist.“
Zu diesem Schluss kommt auch der Berlin­er Fachan­walt  Rolf Stah­mann, der im Auf­trag des Flüchtlingsrates eine Rechtsgutacht­en über den Hand­lungsspiel­raum der Lan­desregierung erstellt hat, das seit heute vor­liegt. Mit ein­er Rechtsverord­nung kann die Lan­desregierung die Beschränkung auf Land­kreise aufheben, mit ein­er weit­eren Rechtsverord­nung die Res­i­den­zpflicht zwis­chen Berlin und Bran­den­burg.
Der Berlin­er Sen­at müsste eben­falls eine solche Rechtsverord­nung erlassen. “Wir hät­ten mit Bran­den­burg schon längst gerne vere­in­bart, dass die Res­i­den­zpflicht für Asyl­be­wer­ber zwis­chen den Län­dern aufge­hoben wird,” meinte Udo Wolf, Frak­tionsvor­sitzen­der der Berlin­er Linken unlängst im Inter­view. Mit dem Regierungswech­sel in Pots­dam ste­he dem jet­zt nichts mehr im Weg.
Die Vor­gaben durch das Bun­des­ge­setz sind bei gedulde­ten Aus­län­dern enger als bei Men­schen im Asylver­fahren. Aber auch hier, so zeigt das Gutacht­en auf, kann die Lan­desregierung durch Ver­wal­tungsvorschriften, Erlasse und Dien­stan­weisun­gen die Bewe­gungs­frei­heit im Bun­des­land sich­er­stellen und viele Betrof­fene ganz von der Auflage befreien. Schnell umset­zbar wäre auch eine Vere­in­barung mit dem Berlin­er Sen­at über den strafffreien Tran­sit durch Berlin, um zu ver­hin­dern, dass Men­schen weit­er­hin wegen des Umsteigens auf Berlin­er Bahn­höfen zu Geld- und Haft­strafen verurteilt wer­den.
Der Flüchtlingsrat fordert die Lan­desregierun­gen von Bran­den­burg und Berlin auf, den geset­zlichen Rah­men voll und kreativ auszuschöpfen und darüber hin­aus für die all­ge­meine  Abschaf­fung der Res­i­den­zpflicht im Bun­desrat ini­tia­tiv zu wer­den. 
Das Gutacht­en liegt den zuständi­gen Abge­ord­neten und Min­is­te­rien vor und ist für die Presse in der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates abrufbar.

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