Seit dem 26. Oktober wird am Amtsgericht Frankfurt (Oder) wegen eines rassistischen Übergriffs auf fünf syrische Geflüchtete im März 2015 verhandelt. Bis auf eine Einlassung kam es zu keiner weiteren Aussage der neun Angeklagten. Im Gerichtsgebäude wurden Prozessbeobachter*innen im bisherigen Verlauf bedroht und eingeschüchtert. Die Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt Frankfurt (Oder) ruft für den 7. und 20. Dezember zur Beobachtung der weiteren Verhandlungstage auf.
In der Nacht vom 20. auf den 21. März 2015 kam es zu einem brutalen, offensichtlich rassistisch motivierten Übergriff im Frankfurter Stadtteil West. Zuvor verbrachten neben den neun Angeklagten auch fünf syrische Asylsuchende den Abend in einer Shisha-Bar im Neubaugebiet Neuberesinchen. Im Zuge einer dort stattfindenden Geburtstagsfeier skandierten zahlreiche Gäste rassistische und eindeutige rechte Parolen und riefen zu Gewalt gegen die im Wohnheim Oderlandkaserne untergebrachten Geflüchteten auf. Der Betreiber der Shisha-Bar verständigte daraufhin die Polizei. Nach deren Eintreffen und der Sondierung der Lage wurden keine weiteren polizeilichen Maßnahen gegen die teilweise alkoholisierten und aggressiven Gäste vorgenommen. Als die fünf syrischen Gäste nach Hause liefen, wurden sie von den neun mutmaßlichen Täter*innen verfolgt und später zwei von ihnen mit einer Eisenstange, Schlägen und Tritten angegriffen.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wirft den neun 19 bis 25 Jahre alten Angeklagten gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung vor. Am vergangenen Mittwoch fand der mittlerweile 5. Verhandlungstag des Prozesses statt. Im Zuge der Beweisaufnahme wurden zahlreich Zeug*innen gehört. Darunter Polizeibeamt*innen, Gäste und Mitarbeiter*innen der Shisha-Bar, sowie Anwohner*innen, die per Notruf die Polizei über verdächtige Geräusche und den Übergriff informierten.
Bis auf eine Person schwiegen die weiteren acht Angeklagten bisher zu den Vorwürfen. In seiner Einlassung gab der geständige Beschuldigte Fabian S. zwar zu, an der Tat beteiligt gewesen zu sein, einen konkreteren Tathergang konnte er aufgrund von vermeintlichen Erinnerungslücken jedoch nicht schildern. Des Weiteren beschuldigte er die Betroffenen, sich in der Bar „daneben benommen zu haben“ und selbst provokant aufgetreten zu sein. Was die Beklagten als provozierend empfanden, schilderte ein als Zeuge geladener Bereitschaftspolizist, der die Vernehmungen nach den Festnahmen leitete. Dass die syrischen Gäste in der Bar mit einem 50€-Schein bezahlten und Smartphones besitzen, führte laut Vernehmungsaussage des Beschuldigten Danny J. zu den rassistischen Beleidigungen und Einschüchterungen durch die Angeklagten. Eben jener Beschuldigte gab in der Vernehmung auch ein umfassendes Schuldeingeständnis ab und nannte den vernehmenden Beamt*innen nach seiner Festnahme alle Beteiligten beim Namen. Aus den Vernehmungen ergaben sich neben einigen entlastenden Aussagen auch weitere Beschuldigungen der Angeklagten untereinander. Mindestens zwei der Beschuldigten sind zudem wegen rechten Delikten einschlägig vorbestraft. Der Angeklagte Steven S. befindet sich außerdem seit Längerem in Untersuchungshaft.
Nach den bisherigen Beobachtungen scheint die Staatsanwaltschaft und das zuständige Gericht ein rassistisches Tatmotiv der Angeklagten zu berücksichtigen. Am nächsten Verhandlungstag werden dann die Abschlussplädoyers der Anwälte erwartet. Auch die Jugendgerichtshilfe soll Einschätzungen zu den Beschuldigten abgeben. Ob es am 20. Dezember schon zu einer Urteilsverkündung kommt, ist unklar und hängt davon ab, ob noch weitere Beweisaufnahmen getätigt werden müssen.
In den vorherigen Verhandlungstagen kam es zu eindeutigen Beleidigungen und Einschüchterungen gegen Prozessbeobachter*innen durch Neonazis im Publikum. Wir als lokale Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt rufen nicht nur deshalb zu einer weiteren Beobachtung des Prozesses auf. Wir möchten den Betroffenen unterstützend und solidarisch zur Seite stehen und darauf hinweisen, dass es im Zuge der rassistischen Mobilisierungen der letzten zwei Jahre einen spürbaren Anstieg rassistisch- und rechtsmotivierter Gewalt in Frankfurt gibt.
Die weiteren Verhandlungstage im Überblick:
07. Dezember 2016, 09:00 Uhr, Saal 007
20. Dezember 2016, 09:00 Uhr, Saal 007
im Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
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