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Aufruf zur Prozessbeobachtung in Frankfurt (Oder)

Seit dem 26. Okto­ber wird am Amts­gericht Frank­furt (Oder) wegen eines ras­sis­tis­chen Über­griffs auf fünf syrische Geflüchtete im März 2015 ver­han­delt. Bis auf eine Ein­las­sung kam es zu kein­er weit­eren Aus­sage der neun Angeklagten. Im Gerichts­ge­bäude wur­den Prozessbeobachter*innen im bish­eri­gen Ver­lauf bedro­ht und eingeschüchtert. Die Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt Frank­furt (Oder) ruft für den 7. und 20. Dezem­ber zur Beobach­tung der weit­eren Ver­hand­lungstage auf.
In der Nacht vom 20. auf den 21. März 2015 kam es zu einem bru­tal­en, offen­sichtlich ras­sis­tisch motivierten Über­griff im Frank­furter Stadt­teil West. Zuvor ver­bracht­en neben den neun Angeklagten auch fünf syrische Asyl­suchende den Abend in ein­er Shisha-Bar im Neubauge­bi­et Neu­beresinchen. Im Zuge ein­er dort stat­tfind­en­den Geburt­stags­feier skandierten zahlre­iche Gäste ras­sis­tis­che und ein­deutige rechte Parolen und riefen zu Gewalt gegen die im Wohn­heim Oder­land­kaserne unterge­bracht­en Geflüchteten auf. Der Betreiber der Shisha-Bar ver­ständigte daraufhin die Polizei. Nach deren Ein­tr­e­f­fen und der Sondierung der Lage wur­den keine weit­eren polizeilichen Maß­na­hen gegen die teil­weise alko­holisierten und aggres­siv­en Gäste vorgenom­men. Als die fünf syrischen Gäste nach Hause liefen, wur­den sie von den neun mut­maßlichen Täter*innen ver­fol­gt und später zwei von ihnen mit ein­er Eisen­stange, Schlä­gen und Trit­ten angegriffen.
Die Staat­san­waltschaft Frank­furt (Oder) wirft den neun 19 bis 25 Jahre alten Angeklagten gemein­schaftliche gefährliche Kör­per­ver­let­zung, das Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen und Volksver­het­zung vor. Am ver­gan­genen Mittwoch fand der mit­tler­weile 5. Ver­hand­lungstag des Prozess­es statt. Im Zuge der Beweisauf­nahme wur­den zahlre­ich Zeug*innen gehört. Darunter Polizeibeamt*innen, Gäste und Mitarbeiter*innen der Shisha-Bar, sowie Anwohner*innen, die per Notruf die Polizei über verdächtige Geräusche und den Über­griff informierten.
Bis auf eine Per­son schwiegen die weit­eren acht Angeklagten bish­er zu den Vor­wür­fen. In sein­er Ein­las­sung gab der geständi­ge Beschuldigte Fabi­an S. zwar zu, an der Tat beteiligt gewe­sen zu sein, einen konkreteren Tather­gang kon­nte er auf­grund von ver­meintlichen Erin­nerungslück­en jedoch nicht schildern. Des Weit­eren beschuldigte er die Betrof­fe­nen, sich in der Bar „daneben benom­men zu haben“ und selb­st pro­vokant aufge­treten zu sein. Was die Beklagten als provozierend emp­fan­den, schilderte ein als Zeuge geladen­er Bere­itschaft­spolizist, der die Vernehmungen nach den Fes­t­nah­men leit­ete. Dass die syrischen Gäste in der Bar mit einem 50€-Schein bezahlten und Smart­phones besitzen, führte laut Vernehmungsaus­sage des Beschuldigten Dan­ny J. zu den ras­sis­tis­chen Belei­di­gun­gen und Ein­schüchterun­gen durch die Angeklagten. Eben jen­er Beschuldigte gab in der Vernehmung auch ein umfassendes Schuldeingeständ­nis ab und nan­nte den vernehmenden Beamt*innen nach sein­er Fes­t­nahme alle Beteiligten beim Namen. Aus den Vernehmungen ergaben sich neben eini­gen ent­las­ten­den Aus­sagen auch weit­ere Beschuldigun­gen der Angeklagten untere­inan­der. Min­destens zwei der Beschuldigten sind zudem wegen recht­en Delik­ten ein­schlägig vorbe­straft. Der Angeklagte Steven S. befind­et sich außer­dem seit Län­gerem in Untersuchungshaft.
Nach den bish­eri­gen Beobach­tun­gen scheint die Staat­san­waltschaft und das zuständi­ge Gericht ein ras­sis­tis­ches Tat­mo­tiv der Angeklagten zu berück­sichti­gen. Am näch­sten Ver­hand­lungstag wer­den dann die Abschlussplä­doy­ers der Anwälte erwartet. Auch die Jugendgericht­shil­fe soll Ein­schätzun­gen zu den Beschuldigten abgeben. Ob es am 20. Dezem­ber schon zu ein­er Urteilsverkün­dung kommt, ist unklar und hängt davon ab, ob noch weit­ere Beweisauf­nah­men getätigt wer­den müssen.
In den vorheri­gen Ver­hand­lungsta­gen kam es zu ein­deuti­gen Belei­di­gun­gen und Ein­schüchterun­gen gegen Prozessbeobachter*innen durch Neon­azis im Pub­likum. Wir als lokale Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt rufen nicht nur deshalb zu ein­er weit­eren Beobach­tung des Prozess­es auf. Wir möcht­en den Betrof­fe­nen unter­stützend und sol­i­darisch zur Seite ste­hen und darauf hin­weisen, dass es im Zuge der ras­sis­tis­chen Mobil­isierun­gen der let­zten zwei Jahre einen spür­baren Anstieg ras­sis­tisch- und rechtsmo­tiviert­er Gewalt in Frank­furt gibt.
 
Die weit­eren Ver­hand­lungstage im Überblick:
07. Dezem­ber 2016, 09:00 Uhr, Saal 007
20. Dezem­ber 2016, 09:00 Uhr, Saal 007
im Amts­gericht Frank­furt (Oder), Müll­ros­er Chaussee 55, 15236 Frank­furt (Oder)
 

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