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Law & Order

Auftakt „Hassmusiker-Prozess“ in Neuruppin

Am 21.02.2011 startete der soge­nan­nte „Has­s­musik­er-Prozess“ gegen die Neu­rup­pin­er Punkband „Krachakne“ vor dem Amts­gericht Neu­rup­pin. Das Medi­en­in­ter­esse war nun doch geringer als erwartet – lediglich die Taz, eine Lokalzeitung und der rbb waren anwe­send. In der hin­teren Rei­he sam­melten sich einige soge­nan­nte „Staatss­chützer“ und min­destens ein Vertreter des Ver­fas­sungss­chutzes Brandenburg. 

Der Prozess begann mit der Ver­lesung der Anklage wegen „öffentlichen Aufrufs zu Straftat­en“. Dabei wurde der Text des Songs „Schieß doch Bulle!“ der Band teil­weise ver­lesen. Der Fokus liegt auf der Zeile „Polizei, dein Fre­und und Helfer, knall sie ab und hilf dir sel­ber!“, in dem oben genan­nter Aufruf ver­mutet wird. Das der Rest des Songs sich mit Gewalt durch Polizis­ten beschäftigt(wie der Titel auch schon sug­geriert), wird erst ein­mal völ­lig aus­ge­blendet. Im Ganzen ein schwach­er Auftritt der Anklage – wir hät­ten wirk­lich mehr Liebe zum Detail erwartet, zumal ein Freis­pruch die Glaub­würdigkeit des soge­nan­nten „Ver­fas­sungss­chutzes“ weit­er unter­graben würde. 

Danach sieht es allerd­ings aus – zumin­d­est die Anwälte sind sich dahinge­hend einig. Offen­siv und selb­st­be­wusst wird das Recht der Angeklagten auf Kun­st- und Mei­n­ungs­frei­heit vertei­digt. Das Kon­strukt des Ver­fas­sungss­chutzes ein­er neuen Qual­ität von „link­er Has­s­musik“ fiel schon mit dem ersten Antrag eines Vertei­di­gers völ­lig in sich zusam­men: siehe dazu Pressemit­teil­tung des VS Bran­den­burg – ACHTUNG: Der Link führt auf die Seite ein­er staatlichen Behörde

Als Beleg für die Straf­frei­heit des genan­nten Textes wurde auch ein Urteil des Thüringis­che Ober­lan­des­gericht, AZ: 1 Ss 71/93 (NStZ 1995, 445 f.) herange­zo­gen, welch­es den Text der Punkband „Normahl“ mit dem Titel „Bul­len­schweine“ 

Auszug: 

Haut die Bullen platt wie Stullen
Haut ihnen ins Gesicht
Haut die Bullen platt wie Stullen
Haut ihnen ins Gesicht,
bis dass der Schädel bricht

als von den Grun­drecht­en gedeckt beschreibt und somit straf­frei lässt. In der Begrün­dung heisst es: 

„Bei dem Text der in einem Rock­konz­ert vor einem jugendlichen Pub­likum der Haus­be­set­zer- und Punker­szene gesun­genen Liedzeile “haut die Bullen platt wie Stullen, schlagt sie ins Gesicht” liegt es nahe, daß er nicht mehr oder nicht weniger aus­drück­en soll, daß die Auflehnung gegen die beste­hende Ord­nung, die Ent­fer­nung von ihren Regeln und Leit­bildern, das Bewußt­sein, sich davon nicht ein­fan­gen oder einzwän­gen zu lassen, sich über­haupt von daher nicht gefall­en zu lassen, son­dern “immer wieder draufhauen” (was übri­gens real noch nie in die Tat umge­set­zt wor­den ist, wed­er vom Angeklagten selb­st noch von seinen Zuhör­ern). Dieses Draufhauen, das Platthauen der Bullen, die als Repräsen­tan­ten der ver­haßten und abzulehnen­den Ord­nung erscheinen, kann sym­bol­isch als die effek­tivste Befreiung von allen unlieb­samen, ver­haßten und ver­achteten gesellschaftlichen Zwän­gen erscheinen, um so mehr als dieser Wun­schvorstel­lung mit den prim­i­tiv­en aber drastis­chen sprach­lichen Mit­teln Aus­druck ver­liehen wor­den ist, wodurch sich am ehesten Sol­i­dar­ität in diesem Geiste erzie­len ließe.“

Dem gibt es eigentlich wenig hinzuzufü­gen. Die Her­ren in der let­zten Rei­he zogen lange Gesichter ;)

Als Zusatz gab es dann noch die Pun­kle­gen­den „Die Ärzte“ mit „BGS“ („hängt die bullen auf und röstet ihre schwänze! schlagt sie tot, macht sie kalt!““) sowie „Slime“ eben­falls mit einem Song namens „Bul­len­schweine“ („dies ist ein aufruf zu Revolte / dies ist ein aufruf zur Gewalt / Bomben bauen, Waf­fen klauen, / den Bullen auf die Fresse hauen / haut die Bullen platt wie stullen / stampft die Polizei zu Brei / haut den Pigs die Fresse ein / den nur ein totes ist ein gutes Schwein“)
Alle 3 genan­nten Songs sind derzeit nicht indiziert. 

Der Prozesstag wurde dann allerd­ings been­det, weil ein­er der Angeklagten sich aus finanziellen Grün­den bish­er keinen Anwalt leis­ten kon­nte. Das Gericht gab ihm Zeit sich einen Pflichtvertei­di­ger sein­er Wahl zu suchen – die Wahlvertei­di­ger der anderen wur­den kurzum auch zu Pflichtvertei­di­gern ernan­nt, was ein pos­i­tives Sig­nal an die Betrof­fe­nen ist. 

Der Prozess wird ver­mut­lich erst in eini­gen Monat­en weit­erge­hen. Wann der VS Bran­den­burg wohl merkt, dass der Gaul „linke Has­s­musik“ mit dem sie ver­suchen ange­blichen „Link­sex­trem­is­mus“ in Bran­den­burg zu bele­gen, doch keine so gute Wahl war? Wir wis­sen es nicht! Aber schließlich geht es den Kol­legIn­nen vom VS seit Rot-rot in Bran­den­burg an die Arbeit­splätze (reduziert von 120 auf 90 Mitar­bei­t­erIn­nen bis 2014) – es muss also schnell schnell was gefun­den wer­den (Kür­zlich gab es War­nun­gen: IslamistIn­nen wur­den das ländliche Bran­den­burg unter­wan­dern… Der VS Brb bietet dazu mehrere Infover­anstal­tun­gen an.) 

Das Faz­it kann nur sein: Jugendliche fan­den Polizei und deren Gewalt irgend­wie schon immer doof. Und das wird wohl auch so bleiben. Wir bleiben dran und wün­schen den Betrof­fe­nen viel Kraft! 

Weit­er­führende Links: 
Tagesspiegel – „Petke: Ver­fas­sungss­chutz schützen“TAZ – “Knall sie ab und hilf dir selber”

 

 

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