Auftakt „Hassmusiker-Prozess“ in Neuruppin
Am 21.02.2011 startete der sogenannte „Hassmusiker-Prozess“ gegen die Neuruppiner Punkband „Krachakne“ vor dem Amtsgericht Neuruppin. Das Medieninteresse war nun doch geringer als erwartet – lediglich die Taz, eine Lokalzeitung und der rbb waren anwesend. In der hinteren Reihe sammelten sich einige sogenannte „Staatsschützer“ und mindestens ein Vertreter des Verfassungsschutzes Brandenburg.
Der Prozess begann mit der Verlesung der Anklage wegen „öffentlichen Aufrufs zu Straftaten“. Dabei wurde der Text des Songs „Schieß doch Bulle!“ der Band teilweise verlesen. Der Fokus liegt auf der Zeile „Polizei, dein Freund und Helfer, knall sie ab und hilf dir selber!“, in dem oben genannter Aufruf vermutet wird. Das der Rest des Songs sich mit Gewalt durch Polizisten beschäftigt(wie der Titel auch schon suggeriert), wird erst einmal völlig ausgeblendet. Im Ganzen ein schwacher Auftritt der Anklage – wir hätten wirklich mehr Liebe zum Detail erwartet, zumal ein Freispruch die Glaubwürdigkeit des sogenannten „Verfassungsschutzes“ weiter untergraben würde.
Danach sieht es allerdings aus – zumindest die Anwälte sind sich dahingehend einig. Offensiv und selbstbewusst wird das Recht der Angeklagten auf Kunst- und Meinungsfreiheit verteidigt. Das Konstrukt des Verfassungsschutzes einer neuen Qualität von „linker Hassmusik“ fiel schon mit dem ersten Antrag eines Verteidigers völlig in sich zusammen: siehe dazu Pressemitteiltung des VS Brandenburg – ACHTUNG: Der Link führt auf die Seite einer staatlichen Behörde
Als Beleg für die Straffreiheit des genannten Textes wurde auch ein Urteil des Thüringische Oberlandesgericht, AZ: 1 Ss 71/93 (NStZ 1995, 445 f.) herangezogen, welches den Text der Punkband „Normahl“ mit dem Titel „Bullenschweine“
Auszug:
Haut die Bullen platt wie Stullen
Haut ihnen ins Gesicht
Haut die Bullen platt wie Stullen
Haut ihnen ins Gesicht,
bis dass der Schädel bricht
als von den Grundrechten gedeckt beschreibt und somit straffrei lässt. In der Begründung heisst es:
„Bei dem Text der in einem Rockkonzert vor einem jugendlichen Publikum der Hausbesetzer- und Punkerszene gesungenen Liedzeile “haut die Bullen platt wie Stullen, schlagt sie ins Gesicht” liegt es nahe, daß er nicht mehr oder nicht weniger ausdrücken soll, daß die Auflehnung gegen die bestehende Ordnung, die Entfernung von ihren Regeln und Leitbildern, das Bewußtsein, sich davon nicht einfangen oder einzwängen zu lassen, sich überhaupt von daher nicht gefallen zu lassen, sondern “immer wieder draufhauen” (was übrigens real noch nie in die Tat umgesetzt worden ist, weder vom Angeklagten selbst noch von seinen Zuhörern). Dieses Draufhauen, das Platthauen der Bullen, die als Repräsentanten der verhaßten und abzulehnenden Ordnung erscheinen, kann symbolisch als die effektivste Befreiung von allen unliebsamen, verhaßten und verachteten gesellschaftlichen Zwängen erscheinen, um so mehr als dieser Wunschvorstellung mit den primitiven aber drastischen sprachlichen Mitteln Ausdruck verliehen worden ist, wodurch sich am ehesten Solidarität in diesem Geiste erzielen ließe.“
Dem gibt es eigentlich wenig hinzuzufügen. Die Herren in der letzten Reihe zogen lange Gesichter
Als Zusatz gab es dann noch die Punklegenden „Die Ärzte“ mit „BGS“ („hängt die bullen auf und röstet ihre schwänze! schlagt sie tot, macht sie kalt!““) sowie „Slime“ ebenfalls mit einem Song namens „Bullenschweine“ („dies ist ein aufruf zu Revolte / dies ist ein aufruf zur Gewalt / Bomben bauen, Waffen klauen, / den Bullen auf die Fresse hauen / haut die Bullen platt wie stullen / stampft die Polizei zu Brei / haut den Pigs die Fresse ein / den nur ein totes ist ein gutes Schwein“)
Alle 3 genannten Songs sind derzeit nicht indiziert.
Der Prozesstag wurde dann allerdings beendet, weil einer der Angeklagten sich aus finanziellen Gründen bisher keinen Anwalt leisten konnte. Das Gericht gab ihm Zeit sich einen Pflichtverteidiger seiner Wahl zu suchen – die Wahlverteidiger der anderen wurden kurzum auch zu Pflichtverteidigern ernannt, was ein positives Signal an die Betroffenen ist.
Der Prozess wird vermutlich erst in einigen Monaten weitergehen. Wann der VS Brandenburg wohl merkt, dass der Gaul „linke Hassmusik“ mit dem sie versuchen angeblichen „Linksextremismus“ in Brandenburg zu belegen, doch keine so gute Wahl war? Wir wissen es nicht! Aber schließlich geht es den KollegInnen vom VS seit Rot-rot in Brandenburg an die Arbeitsplätze (reduziert von 120 auf 90 MitarbeiterInnen bis 2014) – es muss also schnell schnell was gefunden werden (Kürzlich gab es Warnungen: IslamistInnen wurden das ländliche Brandenburg unterwandern… Der VS Brb bietet dazu mehrere Infoveranstaltungen an.)
Das Fazit kann nur sein: Jugendliche fanden Polizei und deren Gewalt irgendwie schon immer doof. Und das wird wohl auch so bleiben. Wir bleiben dran und wünschen den Betroffenen viel Kraft!
Weiterführende Links:
Tagesspiegel – „Petke: Verfassungsschutz schützen“TAZ – “Knall sie ab und hilf dir selber”