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Ausländerbehörde Rathenow in der Kritik

Aus­län­der­be­hörde Rathenow in der Kritik
Ohne richter­lichen Beschluß ver­an­laßt ein Beamter Abschiebe­haft für den
togole­sis­chen Flüchtling Abdoul-Marouf Issa-Gobitaka
Herr Issa-Gob­ita­ka, Flüchtling aus Togo, hat­te sich bere­it erk­lärt in seine Heimat
zurück­zukehren. Dann brach er psy­chisch zusam­men und wurde sieben Wochen in der
Psy­chi­a­trie in der Berlin­er Char­ité behan­delt. Um diese Behand­lung fort­führen zu
kön­nen und wegen ein­er chro­nis­chen Hepatis C stellte Issa-Gobitaka.am 26. Juni 2006
beim Bun­de­samt für Migra­tion und Flüchtlinge in Eisen­hüt­ten­stadt einen
Asyl­fol­geantrag. Sein Anwalt hat­te die Asyl­be­hörde in Rathenow zuvor informiert, das
Herr Issa-Gob­ita­ka wegen sein­er akuten Krankheit den ange­set­zten Ausreisetermin
nicht wahrnehmen kann. Das hielt Her­rn Wolf, Sach­bear­beit­er der Ausländerbehörde
Havelland/ Rathenow nicht davon ab, seine Kom­pe­ten­zen zu über­schre­it­en und die
Fes­t­nahme per Fax zu ver­an­lassen. Ein dafür notwendi­ger Haft­be­fehl eines Richters
lag nicht vor. In einem Audio-Inter­view mit Umbruch Bil­darchiv begründet
Recht­san­walt Ulrich Kling­gräff, warum er die Fax-Anord­nung des Rathenower
Sach­bear­beit­ers Wolf für “abso­lut rechtswidrig” hält. Eine Anzeige gegen diesen
wegen Frei­heits­ber­aubung ist in Vorbereitung. 

Audioin­t­er­view hier.

Beim Haft­prü­fung­ster­min am Fre­itag, den 30.06.06 erkan­nte Richter Müller vom
Amts­gericht Eisen­hüt­ten­stadt zwar an, dass die Fes­t­nahme ille­gal sei, trotzdem
ord­nete er drei Monate Abschiebege­wahrsam für Issa-Gob­ita­ka an. Seine Begründung:
Herr Issa-Gob­ita­ka könne unter­tauchen, da er ohne fes­ten Wohn­sitz sei. Doch dieser
ist nach wie vor im Asyl­be­wer­ber­heim in Rathenow polizeilich gemeldet und die
Adresse sein­er deutschen Ver­lobten bei allen Behör­den bekannt.
Auf­grund sein­er psy­chis­chen Erkrankung sowie der chro­nis­chen Hepati­tis C ist die
Abschiebe­haft für Her­rn Issa-Gob­ita­ka eine beson­dere Quälerei. Bere­its wenige
Stun­den nach sein­er Haft­prü­fung musste er in die Notauf­nahme eines Krankenhauses
gebracht wer­den, nach­dem seine Beschw­er­den erst mal ignori­ert wor­den waren. RA
Ulrich Kling­gräff ver­sucht jet­zt, seine Freilas­sung beim Landgericht in
Frankfurt/Oder zu erreichen.

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