(MAZ, Beate Kopf) NEURUPPIN Zu Bewährungsstrafen beziehungsweise mehrjährigen Haftstrafen wurden gestern vier junge Leute am Landgericht Neuruppin verurteilt. Das
Gericht sah es als erwiesen an, dass sie in der Nacht zum 7. November 2003 gemeinsam — mit mehr oder weniger intensiver Tatbeteiligung — zuerst den Asia-Imbiss am Pritzwalker “Na-Sowas”- Markt und dann den Döner-Imbiss in der Roßstraße in Brand gesteckt haben. Während der Asia-Imbiss völlig nieder brannte — es entstand ein Sachschaden von 25 000 Euro — ging das Feuer am Döner-Imbiss von allein wieder aus.
Die drei jungen Männer und die junge Frau haben sich laut Richterin Ria Becher bei einem Freund getroffen, wo sie tranken und rechtsradikale Musik hörten. Zuvor hatten die Männer darüber diskutiert, dass sich in den Soßen
aller asiatischen Imbissanbieter “nur Dreck befinde”. Mit einem Plastikkanister fuhren sie von dort mit dem Auto zur Tankstelle und füllten ihn mit Benzin. Auf dem Parkplatz am “Na Sowas” schütteten zuerst der
20-jährige Sadenbecker, dann die 17-jährige Pritzwalkerin den Sprit gegen
die Holzverkleidung des Imbisswagens. Der junge Mann zündete ihn an.
Gleich darauf fuhren alle vier auf Anregung der jungen Frau in die
Roßstraße, um dem Besitzer des dortigen Döner-Imbisses “einen Denkzettel zu
verpassen”. Wieder schütteten die junge Frau und der Sadenbecker das
restliche Benzin aus — gegen den Fenstersims und den Rahmen. Die Flammen
erloschen aber recht schnell.
Dass ein Tötungsvorsatz vorgelegen haben könnte, konnte das Gericht nicht
nachweisen, erklärte Richterin Becher. Deshalb flossen in das Strafmaß nur
Brandstiftung und versuchte Brandstiftung ein. Die 17-Jährige, die bei
beiden Taten sehr aktiv mitwirkte, kam mit einer Jugendstrafe davon: zwei
Jahre auf Bewährung. Richterin Becher bescheinigte ihr eine gute
Sozialprognose, zumal das Mädchen schwanger sei. Für ein Jahr und zehn
Monate muss wegen Beihilfe der 26-jährige Schönhausener hinter Gitter, der
die Täter mit dem Auto gefahren hatte. Außerdem ist er für ein Jahr den
Führerschein los. Wegen ihrer langen Vorstrafenregister bekamen der
20-jährige Sadenbecker und der 25-jährige Glöwener höhere Strafen. Ersterer
wurde zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Laut Ria Becher bestehen keine Zweifel an den schädlichen Neigungen des
jungen Mannes. Der Glöwener geht für drei Jahre hinter Gitter. Bei ihm
wirkte sich auch seine ausländerfeindliche Gesinnung negativ auf das
Strafmaß aus. Drei der Täter waren überdies stark alkoholisiert und hatten
eine verminderte Steuerungsfähigkeit.
Hohe Strafen für Brandanschläge
Quartett zündete zwei Imbisse von Ausländern an. Gericht sah keinen versuchten Mord
(Tagesspiegel) Neuruppin — Im Prozess gegen vier rechtsgerichtete Brandstifter aus
Pritzwalk und Umgebung hat das Landgericht Neuruppin gestern teilweise hohe
Haftstrafen ausgesprochen. Die drei Männer im Alter zwischen 19 und 26
Jahren sowie ihre 17-jährige Begleiterin hatten im November in Pritzwalk aus
ausländerfeindlichen Motiven einen Asia-Imbiss-Wagen angezündet, der
vollständig ausbrannte. Ihr Versuch, anschließend Feuer in einem Döner-Laden
zu legen, scheiterte nur an der geringen Menge von Benzin. Die Flammen
verloschen von selbst.
Wegen schwerer und versuchter Brandstiftung erhielt der 19-jährige Anstifter
eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, sein 26-jähriger Kumpan
eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Bei der geständigen 17-Jährigen wurde
die zweijährige Jugendstrafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem
muss sie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der vierte Angeklagte
muss für ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis. Der 26-jährige hatte seine
Freunde mit dem Auto zu den Tatorten gefahren und wurde wegen Beihilfe
verurteilt.
Der Staatsanwalt hatte Strafen von bis zu viereinhalb Jahren gefordert. Denn
er klagte das Quartett auch wegen versuchten Mordes an: In der Wohnung über
dem Döner-Laden hielt sich zum Zeitpunkt der versuchten Brandstiftung die
Familie des Eigentümers auf. Doch zur großen Überraschung vieler
Prozessbeobachter sah Richterin Ria Becher keine “absichtliche
Tötungsabsicht”. Die Angeklagten hätten wegen ihres hohen Alkoholpegels und
der “angespannten psychischen Verfassung” die Gefährlichkeit ihrer Tat nicht
erkannt. Ihnen sei es offensichtlich nur darum gegangen, Ausländern einen
“Denkzettel” zu verpassen, meinte die Richterin. Nach den Anschlägen hatten
die Verurteilten ihre Taten mit “Sieg-Heil”-Rufen gefeiert. Die Polizei kam
ihnen schon am nächsten Morgen auf die Spur, weil sich ein Tankwart die
Autonummer notiert hatte.
Alle vier Täter sind arbeitslos, die Männer besitzen ein längeres
Vorstrafenregister. Noch bei der Urteilsverkündung äußerten sie sich
abfällig über die 17-Jährige, die sie mit ihrem Geständnis belastet hatte.
Das Mädchen vergoss zwar bei beiden Anschlägen das Benzin, weil sich die
angetrunkenen Männer dafür “zu dusselig” angestellt hätten. Aber sie war
nicht nur geständig, sondern ist auch schwanger. Die Richterin hofft, dass
das Mädchen als Mutter künftig die Finger von “solchen schlechten Dingen”
lassen wird.