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Ausländerfeindliche Gesinnung

(MAZ, Beate Kopf) NEURUPPIN Zu Bewährungsstrafen beziehungsweise mehrjähri­gen Haft­strafen wur­den gestern vier junge Leute am Landgericht Neu­rup­pin verurteilt. Das
Gericht sah es als erwiesen an, dass sie in der Nacht zum 7. Novem­ber 2003 gemein­sam — mit mehr oder weniger inten­siv­er Tat­beteili­gung — zuerst den Asia-Imbiss am Pritzwalk­er “Na-Sowas”- Markt und dann den Dön­er-Imbiss in der Roßs­traße in Brand gesteckt haben. Während der Asia-Imbiss völ­lig nieder bran­nte — es ent­stand ein Sach­schaden von 25 000 Euro — ging das Feuer am Dön­er-Imbiss von allein wieder aus. 

Die drei jun­gen Män­ner und die junge Frau haben sich laut Rich­terin Ria Bech­er bei einem Fre­und getrof­fen, wo sie tranken und recht­sradikale Musik hörten. Zuvor hat­ten die Män­ner darüber disku­tiert, dass sich in den Soßen
aller asi­atis­chen Imbis­san­bi­eter “nur Dreck befinde”. Mit einem Plas­tikkanis­ter fuhren sie von dort mit dem Auto zur Tankstelle und füll­ten ihn mit Ben­zin. Auf dem Park­platz am “Na Sowas” schüt­teten zuerst der
20-jährige Saden­beck­er, dann die 17-jährige Pritzwalk­erin den Sprit gegen
die Holzverklei­dung des Imbis­s­wa­gens. Der junge Mann zün­dete ihn an. 

Gle­ich darauf fuhren alle vier auf Anre­gung der jun­gen Frau in die
Roßs­traße, um dem Besitzer des dor­ti­gen Dön­er-Imbiss­es “einen Denkzettel zu
ver­passen”. Wieder schüt­teten die junge Frau und der Saden­beck­er das
restliche Ben­zin aus — gegen den Fen­ster­sims und den Rah­men. Die Flammen
erloschen aber recht schnell. 

Dass ein Tötungsvor­satz vorgele­gen haben kön­nte, kon­nte das Gericht nicht
nach­weisen, erk­lärte Rich­terin Bech­er. Deshalb flossen in das Straf­maß nur
Brand­s­tiftung und ver­suchte Brand­s­tiftung ein. Die 17-Jährige, die bei
bei­den Tat­en sehr aktiv mitwirk­te, kam mit ein­er Jugend­strafe davon: zwei
Jahre auf Bewährung. Rich­terin Bech­er bescheinigte ihr eine gute
Sozial­prog­nose, zumal das Mäd­chen schwanger sei. Für ein Jahr und zehn
Monate muss wegen Bei­hil­fe der 26-jährige Schön­hausen­er hin­ter Git­ter, der
die Täter mit dem Auto gefahren hat­te. Außer­dem ist er für ein Jahr den
Führerschein los. Wegen ihrer lan­gen Vorstrafen­reg­is­ter beka­men der
20-jährige Saden­beck­er und der 25-jährige Glöwen­er höhere Strafen. Ersterer
wurde zu ein­er Jugend­strafe von drei Jahren und sechs Monat­en verurteilt.

Laut Ria Bech­er beste­hen keine Zweifel an den schädlichen Nei­gun­gen des
jun­gen Mannes. Der Glöwen­er geht für drei Jahre hin­ter Git­ter. Bei ihm
wirk­te sich auch seine aus­län­der­feindliche Gesin­nung neg­a­tiv auf das
Straf­maß aus. Drei der Täter waren überdies stark alko­holisiert und hatten
eine ver­min­derte Steuerungsfähigkeit. 

Hohe Strafen für Brandanschläge

Quar­tett zün­dete zwei Imbisse von Aus­län­dern an. Gericht sah keinen ver­sucht­en Mord

(Tagesspiegel) Neu­rup­pin — Im Prozess gegen vier rechts­gerichtete Brand­s­tifter aus
Pritzwalk und Umge­bung hat das Landgericht Neu­rup­pin gestern teil­weise hohe
Haft­strafen aus­ge­sprochen. Die drei Män­ner im Alter zwis­chen 19 und 26
Jahren sowie ihre 17-jährige Beglei­t­erin hat­ten im Novem­ber in Pritzwalk aus
aus­län­der­feindlichen Motiv­en einen Asia-Imbiss-Wagen angezün­det, der
voll­ständig aus­bran­nte. Ihr Ver­such, anschließend Feuer in einem Döner-Laden
zu leg­en, scheit­erte nur an der gerin­gen Menge von Ben­zin. Die Flammen
ver­loschen von selbst. 

Wegen schw­er­er und ver­suchter Brand­s­tiftung erhielt der 19-jährige Anstifter
eine Jugend­strafe von drei Jahren und sechs Monat­en, sein 26-jähriger Kumpan
eine Frei­heitsstrafe von drei Jahren. Bei der geständi­gen 17-Jähri­gen wurde
die zwei­jährige Jugend­strafe für drei Jahre zur Bewährung aus­ge­set­zt. Zudem
muss sie 150 Stun­den gemein­nützige Arbeit leis­ten. Der vierte Angeklagte
muss für ein Jahr und zehn Monate ins Gefäng­nis. Der 26-jährige hat­te seine
Fre­unde mit dem Auto zu den Tatorten gefahren und wurde wegen Beihilfe
verurteilt. 

Der Staat­san­walt hat­te Strafen von bis zu viere­in­halb Jahren gefordert. Denn
er klagte das Quar­tett auch wegen ver­sucht­en Mordes an: In der Woh­nung über
dem Dön­er-Laden hielt sich zum Zeit­punkt der ver­sucht­en Brand­s­tiftung die
Fam­i­lie des Eigen­tümers auf. Doch zur großen Über­raschung vieler
Prozess­beobachter sah Rich­terin Ria Bech­er keine “absichtliche
Tötungsab­sicht”. Die Angeklagten hät­ten wegen ihres hohen Alko­holpegels und
der “anges­pan­nten psy­chis­chen Ver­fas­sung” die Gefährlichkeit ihrer Tat nicht
erkan­nt. Ihnen sei es offen­sichtlich nur darum gegan­gen, Aus­län­dern einen
“Denkzettel” zu ver­passen, meinte die Rich­terin. Nach den Anschlä­gen hatten
die Verurteil­ten ihre Tat­en mit “Sieg-Heil”-Rufen gefeiert. Die Polizei kam
ihnen schon am näch­sten Mor­gen auf die Spur, weil sich ein Tankwart die
Auton­um­mer notiert hatte. 

Alle vier Täter sind arbeit­s­los, die Män­ner besitzen ein längeres
Vorstrafen­reg­is­ter. Noch bei der Urteilsverkün­dung äußerten sie sich
abfäl­lig über die 17-Jährige, die sie mit ihrem Geständ­nis belastet hatte.
Das Mäd­chen ver­goss zwar bei bei­den Anschlä­gen das Ben­zin, weil sich die
angetrunk­e­nen Män­ner dafür “zu dus­selig” angestellt hät­ten. Aber sie war
nicht nur geständig, son­dern ist auch schwanger. Die Rich­terin hofft, dass
das Mäd­chen als Mut­ter kün­ftig die Fin­ger von “solchen schlecht­en Dingen”
lassen wird.

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