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Bargeld statt Bezugskarte

POTSDAM. Regierungschef Matthias Platzeck und Sozialmin­is­ter Gün­ter Baaske (bei­de SPD) wer­den von ihrer kom­mu­nalen Ver­gan­gen­heit einge­holt: Als Platzeck noch Pots­damer Ober­bürg­er­meis­ter war und Baaske Sozialdez­er­nent von Pots­dam-Mit­tel­mark, da forderten ihre Kom­mu­nal­par­la­mente vom Land, sich für einen lib­eraleren Umgang mit Asyl­be­wer­bern einzuset­zen. Statt Sach­leis­tun­gen, wie seit Mitte der 90er-Jahre prak­tiziert, solle ihnen die Sozial­hil­fe möglichst wieder bar aus­gezahlt wer­den. Das war 2001 — heute berät das Kabi­nett erst­mals über den Dauerstreit.
Inzwis­chen haben sich die Städte Cot­tbus und Brandenburg/Havel sowie die Kreise Uck­er­mark und Dahme-Spree­wald der Forderung angeschlossen. Seit Okto­ber läuft eine “Volksini­tia­tive zur Über­win­dung des Sach­leis­tung­sprinzips”, das per Bun­desrecht geregelt ist, in den Län­dern aber unter­schiedlich aus­gelegt wird. Die evan­ge­lis­che Kirche mit Bischof Wolf­gang Huber an der Spitze wie auch zahlre­iche Aus­län­derini­tia­tiv­en kämpfen seit Jahren gegen die in Bran­den­burg prak­tizierten Regelun­gen. Unter Sozialmin­is­terin Regine Hilde­brandt war das Land gemein­sam mit Bay­ern Vor­re­it­er, als es darum ging, Flüchtlin­gen nur Wertgutscheine oder Sach­leis­tun­gen zu gewähren.
Im Sozialmin­is­teri­um beschäftigte sich lange Monate eine Arbeits­gruppe mit dem heiklen The­ma. In der für die Kabi­nettsitzung erar­beit­eten “Besprechungsvor­lage”, lis­tet Baaske “Argu­mente pro und con­tra Sach­leis­tung” auf, ohne sich selb­st dezi­diert festzulegen.
In einem Punkt wird den Geg­n­ern der Bran­den­burg­er Prax­is sog­ar eingeräumt, dass ihre Argu­mente “ernst zu nehmen” seien: Näm­lich wenn sie beklagten, dass Sach­leis­tun­gen aus­län­der­feindliche Ressen­ti­ments begün­stigten und Bargel­dauszahlun­gen die Möglichkeit­en für ihre Inte­gra­tion verbesserten. Dem wird in dem Papi­er jedoch ent­ge­genge­hal­ten, “ger­ade in den neuen Län­dern sei eine kon­se­quente Begren­zung der Asylzuwan­derung ger­ade unter Ein­beziehung des sozialen Leis­tungsrechts auch als unab­d­ing­bare Voraus­set­zung für ein Min­dest­maß an Akzep­tanz für die Asyl- und Flüchtlingszuwan­derung zu bewerten”.

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