Kategorien
Uncategorized

Bargeld statt Gutscheine: Brandenburger Antira-Volxini sammelt bald Unterschriften

Eine Volksini­tia­tive “zur Über­win­dung des Sach­leis­tung­sprinzips in
Bran­den­burg” wird zurzeit gegrün­det. Die Gruppe arbeit­et an ein­er Änderungsvor­lage für die bran­den­bur­gis­che Verfassung.
Der Para­graf 18 soll, wie weit­er unten nachzule­sen, abgeän­dert wer­den, um das Sach­leis­tung­sprinzip für Asyl­suchende im Land abzuschaffen.
Anfang Juni begin­nt dann eine Unter­schriften­samm­lung — wenn inner­halb eines Jahres 20 000 zusam­menkom­men, muss der Text im Land­tag besprochen werden. 

Es gab in let­zter Zeit einige Bemühun­gen auf Stadt- bzw.
Land­kreis-Ebene das Gutschein­sys­tem abzuschaf­fen. Bish­er hat­ten aber
dementsprechende Beschlüsse der Kom­munen und Land­kreise aber keine Wirkung,
da das Land nicht daran gebun­den ist. 

Die Volksini­tia­tive will ver­suchen, die alltägliche
Sit­u­a­tion der Flüchtlinge in Bran­den­burg zu verbessern und
gle­ichzeit­ig öffentlich gegen den staatlichen Ras­sis­mus in diesem Land
zu arbeiten. 

Grup­pen, die die Volksini­tia­tive unter­stützen bzw. sich beteil­gen wollen, wer­den noch gesucht:

Kon­takt-Email: sachleistung@yahoogroups.de

Textvor­lage für die Unterschriftensammlung

In die Bran­den­bur­gis­che Lan­desver­fas­sung (BbgVer­rf) soll folgender
Artikel 18 a einge­fügt werden: 

Diskriminierungsverbot

(1) Das Land Bran­den­burg fördert und schützt die gleichberechtigte
Teil­nahme von Aus­län­dern und Asyl­be­wer­bern am öffentlichen Leben.

(2) Alle Asyl­be­wer­ber und Aus­län­der haben einen individuellen
Recht­sanspruch auf die Unter­bringung in Woh­nun­gen statt in
Gemein­schaft­sun­terkün­ften und auf die Gewährung von Sozialleistungen
als Bargeld statt in Form von Sach­leis­tun­gen , Chip­karten oder
Wertgutscheinen. Zur Durch­set­zung des Recht­sanspruch­es ist der
Ver­wal­tungsrechtweg eröffnet.

Begrün­dung:

Das Sach­leis­tung­sprinzip und die Unter­bringung in
Gemein­schaft­sun­terkün­ften sind inte­gra­tions­feindlich, diskriminierend
und verur­sachen hohe Kosten für die einzel­nen Kommunen.
Asyl­suchende bekom­men nur etwa 80% des Sozi­ahil­fe­satzes. Sie müssen
also unter dem Exis­tenzmin­i­mum leben. Über diese reduzierten
Leis­tun­gen dür­fen sie nicht frei ver­fü­gen. Denn davon wird ein großer
Teil in Wertgutscheinen aus­gezahlt. Die Wertgutscheine sind nur in
bes­timmten Geschäften ein­lös­bar und gel­ten nur für bes­timmte Waren.
Sie kön­nen nicht anges­part wer­den. Bei Einkäufen mit Gutscheinen wird
nur max­i­mal 10% Wech­sel­geld aus­gegeben. Das Bezahlen mit Gutscheinen,
die zusät­zliche Bear­beitungszeit, die dadurch für die/den Kassierer/in
entste­ht, die Kon­trolle der Waren durch die/den Kassiere/in — all dies
stellt eine offen­sichtliche geson­derte Behand­lung dar. Zum Teil müssen
Flüchtlinge sog­ar an geson­derten Kassen bezahlen. Die Vorstellung,
Flüchtlinge kön­nten nicht mit Geld umge­hen und müssten deshalb mit
Gutscheinen einkaufen gehen, wird so tagtäglich nach außen vermittelt.
Die Gefahr, dass Vorurteile genährt wer­den, ist hoch.
Die 40 Euro Bargeld pro Monat reichen nicht aus, um die anfallenden
Kosten zu deck­en. Tele­fon-/Por­to- und Anwalt­skosten, Fahrtkosten,
Zigaret­ten, Alko­hol, Kleinigkeit­en zwis­chen­durch, Einkäufe bei
Spezialgeschäften (wie z.B. Bäck­er) kön­nen von etwa 1,36 Euro pro Tag
kaum beglichen wer­den. Auf jeden Fall bleibt kein Geld, um an
gesellschaftlichen Ver­anstal­tun­gen teilzunehmen und sich somit zu
inte­gri­eren: Deutschkurse, Kino, The­ater, Vereinsmitgliedschaften,
Dis­co, Weit­er­bil­dungsver­anstal­tun­gen, Museen. Das Wertgutscheinsystem
führt also zur Aus­gren­zung von Asyl­suchen­den und ver­hin­dert ihre
Integration. 

Ähn­lich wirkt die Unter­bringung in Gemein­schaft­sun­terkün­ften. Sie
liegen in der Regel weit abgele­gen mit unzureichenden
Verkehrsan­bindun­gen. Es gibt keine Infra­struk­tur für Inte­gra­tion. Das
Leben auf engem Raum ist angesichts von Traumatisierungen,
alltäglichen Prob­le­men und der Vielfalt von Kul­turen (ger­ade auch für
Kinder) eine unzu­mut­bare psy­chis­che Belas­tung. Die gesetzlich
vorgeschriebe­nen 6,30 m² Wohn­fläche sind für die durchschnittliche
Dauer der Asylver­fahren und das damit oft/faktisch verbundene
Arbeitsver­bot men­sche­nun­würdig. Auf diese Weise wird das Klis­chee von
“faulen, herum­lungern­den” Asyl­suchen­den bedi­ent. Ein Bild, wofür die
Asyl­suchen­den nichts zu kön­nen, welch­es aber neg­a­tive Vorurteile
fördert und ein­er Inte­gra­tion im Weg steht.
Als Beleg, dass diese Diskri­m­inierung einkalkuliert und gewollt ist,
dienen die finanziellen Aspek­te. Der Stadt Pots­dam zahlt jährlich etwa
12 156 Euro an die Her­steller der Gutscheine. Die Verwaltungskosten
für das Sozialamt sind dabei nicht enthal­ten. Im Landkreis
Tel­tow-Fläming kostet diese Vari­ante der Sozialleis­tun­gen sog­ar XXX
Euro. Die Unter­bringung in Woh­nun­gen ist eben­falls bil­liger als die in
Heimen.

Wenn das Land Bran­den­burg diese Mech­a­nis­men bewusst ein­set­zt, um
Men­schen abzuschreck­en, dann ver­hin­dert es auch bewusst Integration
und fördert Diskri­m­inierung. Ein Leben in Würde ist unter den
Ein­schränkun­gen für Asyl­suchende nicht möglich. Das Sig­nal nach außen
ist fatal und spielt all denen in die Hände, die offen­siv rassistisch
auftreten. Alle Pro­gramme für Tol­er­anz und gegen Fremdenfeindlichkeit
laufen so unweiger­lich ins Leere. 

Die Stadt Pots­dam, sowie die Land­kreise Potsdam-Mittelmark,
Bran­den­burg, Dahme-Spree­wald und Uck­er­mark haben die Wirkung der
Wertgutscheine bere­its erkan­nt und entsprechende Wil­lenserk­lärun­gen zu
deren Abschaf­fung beschlossen. Wir fordern die Lan­desregierung auf,
diesen Beschlüssen zu fol­gen und mit der Umset­zung unseres Anliegens
einen großen Schritt in Rich­tung Inte­gra­tion und Men­schen­würde zu tun.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot