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Bargeld statt Sachleistungen

Asyl­be­wer­ber kön­nen statt Wertgutscheinen im Land Bran­den­burg kün­ftig wieder
Bargeld erhal­ten. Einem entsprechen­den Vorschlag von Sozialmin­is­ter Günther
Baaske (SPD) stimmte das Kabi­nett am ver­gan­genen Dien­stag zu. Damit ist der
nicht unum­strit­tene Run­der­lass aus dem Jahre 1994 von der verstorbenen
Sozialmin­is­terin Regine Hilde­brandt (SPD) hin­fäl­lig. Dem­nach durften
Flüchtlinge im Land Bran­den­burg nur Sach­leis­tun­gen erhalten.
Flo­ri­an Engels, Press­esprech­er des Sozialmin­is­teri­ums, erläuterte gegenüber den
PNN, dass in Kürze ein Schreiben an die Kreise ver­sandt wird, in dem die vier
Run­der­lasse zur Durch­führung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes aus den Jahren
1994 bis 2000 aufge­hoben wer­den. So kön­nen die Ver­wal­tun­gen entschei­den, ob
Flüchtlinge, die über drei Jahre im Land Bran­den­burg leben, statt der
Wertgutscheine Bargeld erhal­ten. Der Beschluss basiere auf dem
Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz. „Wir gehen davon aus, dass erste Verän­derun­gen in
der Hand­habung Mitte Jan­u­ar umge­set­zt wer­den kön­nen.“ Die Dez­er­nentin für
Jugend, Soziales und Wohnen der Stadtver­wal­tung, Bär­bel Eichen­müller, begrüßt
den Kabi­netts­beschluss. Bere­its im Juli 2001 habe die
Stadtverord­neten­ver­samm­lung die Lan­desregierung per Beschluss
aufge­fordert „eine Ini­tia­tive zur bun­desweit­en Abschaf­fung des
Sach­leis­tung­sprinzips in Gang zu brin­gen“. Derzeit leben über 600 Asylsuchende
in Pots­dam. Knapp die Hälfte von ihnen lebt in Woh­nun­gen und erhält Bargeld.
Wertgutscheine erhal­ten die in Gemein­schaft­sun­terkün­ften lebenden
Men­schen. „Mit dem Kabi­netts­beschluss kommt es zu ein­er Gle­ich­be­hand­lung der
Asyl­suchen­den.“ Auch Mag­dol­na Gras­nick, Aus­län­der­beauf­tragte der Stadt,
beze­ich­net den Beschluss als einen „Schritt in die richtige Richtung“. 

Gegen den von Regine Hilde­brandt ver­ant­worteten Erlass haben in den vergangenen
Jahren Kirchen und Flüchtling­sor­gan­i­sa­tio­nen Ein­spruch erhoben. So äußerte
Judith Gleitze, Flüchtlingsrat Pots­dam sowie Mitinitiatorin
der „Volksini­tia­tive zur Über­win­dung des Sach­leis­tung­sprinzips im Land
Bran­den­burg“, gegenüber den PNN: „Dieser Beschluss ist ein erster Schritt.“ Da
noch keine genaueren Fak­ten vor­liegen, müsse das Gespräch des Flüchtlingsrates
mit Gün­ther Baaske in der kom­menden Woche abge­wartet wer­den. Doch gehe sie
davon aus, dass die Unter­schrifte­nak­tion für die Abschaf­fung des
Sach­leis­tung­sprinzips weit­erge­führt werde. „Soweit ich informiert bin, ist es
den Kom­munen und kre­is­freien Städten über­lassen, ob sie kün­ftig Wertgutscheine
oder Bargeld aus­geben.“ Somit bestünde weit­er­hin die Gefahr, dass das
Sach­leis­tung­sprinzip aufrechter­hal­ten werde. „Wir möcht­en, dass die
Asyl­suchen­den vom ersten Tag an Bargeld erhal­ten, denn das Sachleistungsprinzip
bedeutet Diskri­m­inierung.“ Den Flüchtlin­gen ste­ht zur Deck­ung ihres
Unter­haltes, gestaffelt nach Alter, max­i­mal die Summe von rund 158 Euro in
Wertgutscheinen sowie 40,90 Euro in bar zu. Das entspricht 84 Prozent des
Sozial­hil­fe­satzes. Mit den Wertgutscheinen, die die Stadtver­wal­tung etwa 7500
Euro für die Her­stel­lung kosten, sind Ein­schränkun­gen und Unannehmlichkeiten
ver­bun­den. So kön­nen sie beispiel­sweise nur in bes­timmten Geschäften eingelöst
wer­den. Zudem entste­hen beim Bezahlen mit Gutscheinen Bear­beitungszeit­en für
die Kassier­er, die die Ware kon­trol­lieren müssen. Und nicht sel­ten gebe es
geson­derte Kassen. Die Volksini­tia­tive bemän­gelt, dass durch das
Sach­leis­tung­sprinzip keine „gle­ich­berechtigte Teil­nahme von Aus­län­derin­nen und
Asyl­be­wer­bern am öffentlichen Leben“ gefördert werde, sondern
eine „offen­sichtliche geson­derte Behand­lung“. Prob­lema­tisch sei auch, dass das
Geld nicht reiche, um anfal­l­ende Kosten zu deck­en, beispiel­sweise für einen
Anwalt. 

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