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Beamtenbriefing gegen rechts

(22.6.20008)Brandenburg will an Polizis­ten, Lehrer und andere Beamte Merkzettel ver­schick­en, um diese an ihren Eid auf die Ver­fas­sung zu erin­nern — und dass das Engage­ment für die NPD ver­boten ist. VON ULRICH SCHULTE

BERLIN taz Bran­den­burg erteilt seinen Lan­des­beamten Nach­hil­fe in Sachen Extrem­is­mus. Alle 33.000 Beamte wür­den in Kürze mit einem Merkzettel daran erin­nert, dass sie sich aktiv für den Rechtsstaat und gegen Extrem­is­mus engagieren müssten, sagte Wolf­gang Brandt, der Sprech­er des Innen­min­is­teri­ums. “Zum Beispiel sind die Mit­glied­schaft in extrem­istis­chen Organ­i­sa­tio­nen oder die Teil­nahme an ihren Demon­stra­tio­nen nicht mit der Dien­stpflicht vere­in­bar.” Die Beamten, etwa Lehrer oder Polizis­ten, müssten den Emp­fang des Papiers quittieren.

Die Ini­tia­tive ist auf Recht­sex­trem­is­mus gemünzt: In Bran­den­burg find­en am 28. Sep­tem­ber Kom­mu­nal­wahlen statt, die Parteien fürcht­en ein Erstarken der NPD. Dabei ist der Erin­nerungszettel die abge­speck­te Ver­sion eines Vorschlags der SPD. Sie hat­te im Jan­u­ar einen Demokratie-Check für Kan­di­dat­en für Kom­mu­nal­wahlen gefordert, später hat­te die Koali­tion aus SPD und CDU den Vorschlag aus rechtlichen Grün­den kassiert.

Die aktuelle Idee muss man deshalb vor allem als poli­tis­ches Sym­bol ver­ste­hen. Denn die geplante Ver­wal­tungsvorschrift wieder­holt lediglich etwas aus­führlich­er den Dien­steid, den sowieso alle Lan­des­beamten leis­ten müssen. Er lautet: “Ich schwöre, das Grundge­setz für die Bun­desre­pub­lik Deutsch­land, die Ver­fas­sung des Lan­des Bran­den­burg und die Geset­ze zu wahren und meine Amt­spflicht­en gewis­senhaft zu erfüllen.” Auch das Ein­treten für die frei­heitlich-demokratis­che Grun­dord­nung ist in Bran­den­burgs Beamtenge­setz bere­its geregelt.

Im Merk­blatt-Entwurf heißt es: Poli­tis­che Betä­ti­gung außer­halb des Dien­stes sei Beamten nicht ver­boten, aber durch die Ver­fas­sungstreuepflicht eingeschränkt. Ein Engage­ment für die NPD, ob es nun um das Ausüben von Parteiämtern oder das Verteilen von Flug­blät­tern geht, könne diszi­pli­nar­rechtliche Fol­gen haben, sagte Brandt. Denkbar seien Abmah­nun­gen, das Aus­set­zen von Beförderun­gen oder “im Extrem­fall die Ent­fer­nung aus dem Amt”. Auch wenn es sich bei der NPD um keine ver­botene Partei han­dle, “beste­ht Ein­vernehmen darüber, dass sie die Grun­dord­nung des Rechtsstaats bekämpft”.

Was die Lan­desregierung ver­schweigt: Durch ihren Plan wird sich nichts ändern. Ein Lehrer, der bei NPD-Aufmärschen aus­län­der­feindliche Parolen brüllt, müsste sich sowieso auf ein ern­stes Gespräch mit seinem Dien­s­ther­rn ein­stellen — Merkzettel hin oder her.

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