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Bedenken gegen Anruf von der Arbeitsagentur

Die Ver­schär­fung der Hartz-IV-Geset­zge­bung stößt in wichti­gen Teilen bei Bran­den­burgs Daten­schützern auf Ablehnung. Tele­fon­abfra­gen, unter anderem von pri­vat­en Call-Cen­tern, sind als Druck­mit­tel gegen Empfänger von Arbeit­slosen­geld II vorge­se­hen. Das ist nach Ansicht der Daten­schutzbeauf­tragten, Dag­mar Hartge, min­destens beden­klich über­all dort, wo in Wohnge­mein­schaft lebende Hartz-Betrof­fene Auskun­ft über die Lebensver­hält­nisse unbeteiligter Drit­ter geben sollen.

Arbeitsmin­is­terin Dag­mar Ziegler (SPD) machte auf Anfrage aus der SPD-Frak­tion in ein­er Stel­lung­nahme die Ein­wände des Daten­schutzes öffentlich. Ger­ade Tele­fon­abfra­gen seien daten­schutzrechtlich gese­hen beden­klich, »da sie einen Ein­griff in die Pri­vat­sphäre darstellen«.
Außer­dem beste­he für den Angerufe­nen keine Möglichkeit, zweifels­frei festzustellen, ob der Anrufer der­jenige ist, der er vorgibt zu sein, ob er also tat­säch­lich im Auf­trag der zuständi­gen Behörde anruft. Ziegler teilt diese Bedenken grund­sät­zlich, sieht aber den­noch keinen Anlass, sich gegen die Tele­fon­abfrage zu wen­den. Sie beschränkt sich auf den Hin­weis, dass die Tele­fon­be­fra­gun­gen »regelmäßige Vor­sprachen« nicht erset­zen dürfen.

Für unzuläs­sig hal­ten die Daten­schützer außer­dem, dass eine flächen­deck­ende Über­prü­fung aller Leis­tungs­bezieher ohne Vor­liegen von Ver­dachtsmo­menten und in kurzen Zeiträu­men vorgenom­men wer­den soll. Dag­mar Hartge zweifelt, »dass die geplanten Daten­ab­gle­iche mit dem Grund­satz der Erforder­lichkeit in Ein­klang stehen«.
Ziegler betont, dass es bei der von der Bun­desregierung betriebe­nen Ver­schär­fung von Hartz IV darum gehe, Fälle her­auszu­fil­tern, wo Leute durch falsche Angaben Leis­tun­gen erhal­ten, auf die sie keinen Anspruch haben. Gle­ichzeit­ig muss sie ein­räu­men, dass sich bei 7,5 Mil­lio­nen Über­prüften in ganz Deutsch­land ger­ade ein­mal in 22 900 Fällen Ver­dachtsmo­mente für eine Ord­nungswidrigkeit oder Straftat ergeben haben. Den­noch tritt Ziegler für weit­ere Über­prü­fun­gen ein, denn es habe sich gezeigt, dass dies dazu dienen könne, die These ein­er hohen Miss­brauch­squote zu wider­legen. Die Linkspartei hält dage­gen, die Debat­te um die Miss­brauch­squote sei erst aufgekom­men, als die Über­prü­fun­gen ange­ord­net wur­den. Die Linkspartei ver­langt von der Lan­desregierung, sich auf Bun­de­sebene für die Abschaf­fung von Hartz IV stark zu machen. 

Von Wil­fried Neiße 

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