Die Verschärfung der Hartz-IV-Gesetzgebung stößt in wichtigen Teilen bei Brandenburgs Datenschützern auf Ablehnung. Telefonabfragen, unter anderem von privaten Call-Centern, sind als Druckmittel gegen Empfänger von Arbeitslosengeld II vorgesehen. Das ist nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten, Dagmar Hartge, mindestens bedenklich überall dort, wo in Wohngemeinschaft lebende Hartz-Betroffene Auskunft über die Lebensverhältnisse unbeteiligter Dritter geben sollen.
Arbeitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) machte auf Anfrage aus der SPD-Fraktion in einer Stellungnahme die Einwände des Datenschutzes öffentlich. Gerade Telefonabfragen seien datenschutzrechtlich gesehen bedenklich, »da sie einen Eingriff in die Privatsphäre darstellen«.
Außerdem bestehe für den Angerufenen keine Möglichkeit, zweifelsfrei festzustellen, ob der Anrufer derjenige ist, der er vorgibt zu sein, ob er also tatsächlich im Auftrag der zuständigen Behörde anruft. Ziegler teilt diese Bedenken grundsätzlich, sieht aber dennoch keinen Anlass, sich gegen die Telefonabfrage zu wenden. Sie beschränkt sich auf den Hinweis, dass die Telefonbefragungen »regelmäßige Vorsprachen« nicht ersetzen dürfen.
Für unzulässig halten die Datenschützer außerdem, dass eine flächendeckende Überprüfung aller Leistungsbezieher ohne Vorliegen von Verdachtsmomenten und in kurzen Zeiträumen vorgenommen werden soll. Dagmar Hartge zweifelt, »dass die geplanten Datenabgleiche mit dem Grundsatz der Erforderlichkeit in Einklang stehen«.
Ziegler betont, dass es bei der von der Bundesregierung betriebenen Verschärfung von Hartz IV darum gehe, Fälle herauszufiltern, wo Leute durch falsche Angaben Leistungen erhalten, auf die sie keinen Anspruch haben. Gleichzeitig muss sie einräumen, dass sich bei 7,5 Millionen Überprüften in ganz Deutschland gerade einmal in 22 900 Fällen Verdachtsmomente für eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat ergeben haben. Dennoch tritt Ziegler für weitere Überprüfungen ein, denn es habe sich gezeigt, dass dies dazu dienen könne, die These einer hohen Missbrauchsquote zu widerlegen. Die Linkspartei hält dagegen, die Debatte um die Missbrauchsquote sei erst aufgekommen, als die Überprüfungen angeordnet wurden. Die Linkspartei verlangt von der Landesregierung, sich auf Bundesebene für die Abschaffung von Hartz IV stark zu machen.
Von Wilfried Neiße