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Prozess gegen Antifaschisten beginnt

Am Mor­gen des 7. August wird vor dem Pots­damer Landgericht sich­er großes Gedränge herrschen. Dann begin­nt um 9 Uhr der Prozess gegen fünf Pots­damer Antifaschis­ten. Der Fall hat­te im Som­mer vorigen Jahres Schlagzeilen gemacht. Im Juni 2005 nahm die Polizei in der Pots­damer Innen­stadt fünf Linke fest, nach­dem ein stadt­bekan­nter Neon­azi bei ein­er Auseinan­der­set­zung eine vier Zen­time­ter lange Platzwunde davon getra­gen hatte.
Gegen die fünf wurde wegen ver­sucht­en Mordes ermit­telt. Eine Betrof­fene, Julia S., saß auf­grund dieses Tatvor­wurfs fünf Monate in Unter­suchung­shaft. Der Mord­vor­wurf stützte sich nach Darstel­lung der Soli­gruppe für Julia S. auf die Ein­schätzung des ermit­tel­nden Staat­san­waltes, die Täter seien Antifaschis­ten und wür­den als solche den Tod eines Nazis jed­erzeit beab­sichti­gen oder wenig­stens bil­li­gend in Kauf nehmen. Diese Begrün­dung wurde bis weit ins lib­erale Lager hinein abgelehnt.

Die Unter­stützung für Julia S. wuchs. In einem offe­nen Brief im Herb­st hat­ten sich Land­tagsab­ge­ord­nete der Linkspartei und Poli­tik­er der nicht im Par­la­ment vertrete­nen Grü­nen sowie Wis­senschaftler und Kün­stler für die Freilas­sung der jun­gen Frau eingesetzt.
»Diese Sol­i­dar­ität hat­te Erfolg. Im Novem­ber 2005 wurde Julia S. über­raschend auf freien Fuß geset­zt«, so die Ein­schätzung ein­er Aktivistin der Soli­gruppe, die zur Zeit für den anste­hen­den Prozess mobilisiert.

Mit­tler­weile wurde der Anklagepunkt des ver­sucht­en Mordes fall­en gelassen. Ein unab­hängiges Gutacht­en kam zu dem Schluss, dass kein­er­lei Beweise für einen solchen Tatvor­wurf vor­liegen. Jet­zt sind die Antifaschis­ten nur noch wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung angeklagt.
Trotz­dem wird der Prozess von Anfang an beson­dere Aufmerk­samkeit find­en. An ein­er Beobachter­gruppe sollen sich auch ver­schiedene Bun­destagsab­ge­ord­nete, darunter Ulla Jelp­ke von der Linkspartei, beteili­gen. Eine beson­dere Brisanz erhält das Ver­fahren, weil auch die Bran­den­burg­er Neon­aziszene daran Inter­esse zeigen dürfte.

Der leicht ver­let­zte Neon­azi tritt als Neben­kläger auf und auch unter den Belas­tungszeu­gen find­en sich bekan­nte Recht­sex­trem­is­ten. Zudem fungiert als Anwalt der Neben­klage der bekan­nte rechte Sze­nean­walt Wol­fram Nahrath. Der ehe­ma­lige Vor­sitzende der mit­tler­weile ver­bote­nen Wik­ingju­gend ist in der Ver­gan­gen­heit immer wieder als Red­ner auf Kundge­bun­gen von NPD und anderen recht­en Organ­i­sa­tio­nen aufgetreten.

Die Soli­gruppe will den Recht­en auf den Zuschauer­bänken beim Prozess nicht das Feld über­lassen. »Da ist pünk­tlich­es Erscheinen nötig. Wer zuerst da ist, kommt in den Gerichtssaal«, so der Hin­weis bei ein­er Infor­ma­tionsver­anstal­tung der Soli­gruppe am Don­ner­stagabend in Berlin.

Bish­er sind zwölf Prozesstage vorge­se­hen. Die sollen immer mon­tags ab 9 Uhr und mittwochs ab 13.15 Uhr geführt wer­den. Nach der bish­eri­gen Pla­nung wird am 13. Sep­tem­ber das Urteil verkün­det. Doch eine Ver­schiebung ist bei der Fülle der Zeu­gen nicht ausgeschlossen. 

Von Peter Nowak 

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