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(Anti-)Rassismus Law & Order

Beleidigung Templiner Bürger indischer Herkunft konnte nicht verhandelt werden

Pren­zlau — Am Don­ner­stag dieser Woche wurde der zur recht­en Tem­plin­er Szene zäh­lende Ron­ny Fred M. wegen mehrerer Gewalt­tat­en zu ein­er Gesamt­strafe von 18 Monat­en Haft verurteilt. Die Strafe wird zu drei Jahren auf Bewährung aus­ge­set­zt. Hinzu kom­men noch Schmerzens­geldzahlun­gen in Höhe von 250 und 500 Euro. Die Belei­di­gung ein­er Tem­plin­er Bürg­erin mit indis­ch­er Herkun­ft als „Scheiß Aus­län­der!“ kon­nte wegen eines Form­fehlers nicht ver­han­delt werden.

Das Gericht sah es als Erwiesen an, dass der 18-jährige Ron­ny Fred M., der während der Ver­hand­lung auf einen Rechts­bei­s­tand verzichtete, am 13. Okto­ber 2008 sowohl eine junge Frau vor dem Ede­ka-Markt in Tem­plin geschla­gen als auch zwei der Frau zur Hil­fe eilende junge Män­ner geschla­gen, getreten und erhe­blich ver­let­zt hatte.

Der Angeklagte, der sich recht patzig gegenüber dem Gericht äußerte, stellte seine Tat­en als Notwehr dar und wurde in dieser Hal­tung lediglich von sein­er 15-jähri­gen Fre­undin unter­stützt. Alle anderen Zeu­gen – inklu­sive der Opfer – behaupteten, dass die Aggres­sion von Ron­ny Fred M. ausging.

Hin­ter­grund der Tat­en war ein Beziehungstratsch. Das eine Opfer, Man­ja K. (20), hat­te über einen Seit­en­sprung von Ron­ny Fred M. in ihrem Bekan­ntenkreis berichtet. Ron­ny Fred. M. wollte sie daraufhin zur Rede stellen, was dann in eine doch recht ein­seit­ige Schlägerei ausartete.

Während der Ver­hand­lung wurde mit Zus­tim­mung des Angeklagten eine weit­ere Anklage ver­han­delt. Die Öffentlichkeit wurde daraufhin von der Ver­hand­lung nach Ver­lesung der Anklageschrift aus­geschlossen, da Ron­ny Fred M. zum Zeit­punkt dieser Tat noch ein Jugendlich­er war.

Gemein­schaftliche schwere Kör­per­ver­let­zung wurde hier Ron­ny Fred M. und dem zweit­en geson­dert ver­fol­gten Mike B. vorge­wor­fen. Dabei soll das Opfer in den Schwitzkas­ten genom­men wor­den und mit Faustschlä­gen und Trit­ten an den Kopf trak­tiert wor­den sein. Das Opfer soll dann am Boden liegend mit Stahlkap­pen­schuhen an den Hin­terkopf getreten und dazu mit einem Besen geprügelt wor­den sein.

Die Belei­di­gung ein­er Tem­plin­er Bürg­erin indis­ch­er Herkun­ft kon­nte gar nicht erst ver­han­delt wer­den, da man bei der Anklage davon aus­ging, dass nicht sie son­dern ihr Ehe­mann als „Scheiß Aus­län­der!“ belei­digt wor­den war. Er war es auch, der die Anzeige bei der Polizei unter­schrieben hat­te. Damit war die Anzeige hin­fäl­lig. Im Zeu­gen­stand erkan­nte Rajit R. die 15-jährige Fre­undin von Ron­ny Fred M. als diejenige wieder, die sein Kinder vor dem Haus beschimpft und bedro­ht hat­te. Der Richter forderte Rajit R. auf umge­hend Anzeige zu erstatten.

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