Ben-Noui-Urteil: BGH will bis Juli entscheiden
Verurteilte auf freiem Fuß
LEIPZIG/COTTBUS. Noch vor den Sommerferien im Juli will der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Landgerichts Cottbus im so genannten Hetzjagd-Prozess entscheiden. Das sagte am Donnerstag eine Sprecherin des höchsten deutschen Gerichts.
Vor knapp eineinhalb Jahren hatte das Landgericht Cottbus acht der elf Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung des Asylbewerbers Farid Guendoul schuldig gesprochen. Der 28-jährige Algerier, der sich in Deutschland Omar ben Noui nannte, war im Februar 1999 in Guben auf der Flucht vor rechten Jugendlichen durch eine Glastür gesprungen und hatte sich dabei so schwer verletzt, dass er binnen weniger Minuten verblutete. Drei junge Männer wurden zu Haftstrafen zwischen zwei und drei Jahren verurteilt — zwei von ihnen jedoch auch wegen anderer Taten. Sechs Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen.
Das Urteil vom Herbst 2002 wurde nicht rechtskräftig, weil Angeklagte und Nebenkläger Revision eingelegt hatten. Der BGH bekam die Akte aber erst in diesem März, weil die Staatsanwaltschaft Cottbus Monate für die so genannte Revisionsgegenerklärung gebraucht hatte. “Die Akte liegt jetzt ziemlich weit oben”, sagte die BGH-Sprecherin.
Weist der in Leipzig ansässige BGH-Senat die Revisionsanträge zurück, wird das Urteil rechtskräftig — und die zu Haftstrafen Verurteilten müssen ins Gefängnis. Hält der BGH die Anträge für begründet, könnte es zu einer Neuauflage des Mammutprozesses kommen.