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Ben-Noui-Urteil: BGH will bis Juli entscheiden

Ben-Noui-Urteil: BGH will bis Juli entscheiden

Verurteilte auf freiem Fuß 

LEIPZIG/COTTBUS. Noch vor den Som­mer­fe­rien im Juli will der Bun­des­gericht­shof (BGH) über das Urteil des Landgerichts Cot­tbus im so genan­nten Het­z­jagd-Prozess entschei­den. Das sagte am Don­ner­stag eine Sprecherin des höch­sten deutschen Gerichts. 

Vor knapp einein­halb Jahren hat­te das Landgericht Cot­tbus acht der elf Angeklagten wegen fahrläs­siger Tötung des Asyl­be­wer­bers Farid Guen­doul schuldig gesprochen. Der 28-jährige Algerier, der sich in Deutsch­land Omar ben Noui nan­nte, war im Feb­ru­ar 1999 in Guben auf der Flucht vor recht­en Jugendlichen durch eine Glastür gesprun­gen und hat­te sich dabei so schw­er ver­let­zt, dass er bin­nen weniger Minuten verblutete. Drei junge Män­ner wur­den zu Haft­strafen zwis­chen zwei und drei Jahren verurteilt — zwei von ihnen jedoch auch wegen ander­er Tat­en. Sechs Angeklagte erhiel­ten Bewährungsstrafen. 

Das Urteil vom Herb­st 2002 wurde nicht recht­skräftig, weil Angeklagte und Neben­kläger Revi­sion ein­gelegt hat­ten. Der BGH bekam die Akte aber erst in diesem März, weil die Staat­san­waltschaft Cot­tbus Monate für die so genan­nte Revi­sion­s­ge­gen­erk­lärung gebraucht hat­te. “Die Akte liegt jet­zt ziem­lich weit oben”, sagte die BGH-Sprecherin. 

Weist der in Leipzig ansäs­sige BGH-Sen­at die Revi­sion­santräge zurück, wird das Urteil recht­skräftig — und die zu Haft­strafen Verurteil­ten müssen ins Gefäng­nis. Hält der BGH die Anträge für begrün­det, kön­nte es zu ein­er Neuau­flage des Mam­mut­prozess­es kommen.

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