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Bernau: Amtsrichter lässt Wirkung von Cannabis prüfen

BERNAU. Der Bernauer Amt­srichter Andreas Müller lässt derzeit gutachter­lich prüfen, ob das Land Bran­den­burg den Cannabis-Kon­sum strafrechtlich zu restrik­tiv ahn­det. Hin­ter­grund: Am 11. März ist der 20-jährige Maik B. wegen des Besitzes von knapp sechs Gramm Haschisch und Mar­i­hua­na angeklagt. Amt­srichter Müller hat nun die bei­den renom­mierten Forsch­er Peter Cohen, einen Toxikolo­gen aus Ams­ter­dam, und Dieter Kleiber, einen Gesund­heits­forsch­er der Berlin­er FU, eben­falls zu diesem Ter­min vorge­laden. Sie sollen gutachter­lich klären, inwieweit Haschisch über­haupt gefährlich ist. Bei­de haben in ihren Unter­suchun­gen bish­er dargelegt, dass Cannabis-Kon­sum später nicht zum Kon­sum von härteren Dro­gen wie Heri­on führe, also keine Ein­stiegs­droge sei.

Richter Neskovic dafür 

Intern ste­ht Müller jet­zt in der Kri­tik: Er verur­sache wegen eines eher belan­glosen Gericht­ster­mins immense Kosten, indem er Gutachter beschäftige, heißt es in Jus­tizkreisen. Wolf­gang Neskovic, Sprech­er der Neuen Richter­vere­ini­gung, begrüßt indes den Vorstoß des Bernauer Amt­srichters. “Die Poli­tik ist schon lange gefordert, uns Richter von der Beschäf­ti­gung mit solchen Delik­ten freizustellen”, sagte Neskovic am Dien­stag der “Berlin­er Zeitung”. “Das muss nun gek­lärt wer­den.” Neskovic, der in sein­er Zeit als Lübeck­er Richter ein “Recht auf Rausch” gefordert hat­te, ver­wies darauf, dass das Bun­desver­fas­sungs­gericht bere­its seit 1994 eine bun­de­sein­heitliche Beurteilung des Cannabis-Kon­sums fordert. “Seit­dem ist aber nichts passiert”, sagte Neskovic. Tat­säch­lich ist in Schleswig-Hol­stein der Besitz von bis zu 30 Gramm Haschisch straf­frei, in Nor­drhein-West­falen sind es zehn Gramm. In anderen Bun­deslän­dern wie Bran­den­burg und Berlin wird nur eine Haschisch-Menge von bis zu sechs Gramm als ger­ingfügig eingestuft. “Ich denke, Schleswig-Hol­stein hat sich bewährt”, sagte Neskovic. 

Amt­srichter Müller ist in dieser Frage bere­its am Mon­tag mit dem Staat­san­walt aneinan­der ger­at­en. Müller wollte ein entsprechen­des Ver­fahren gegen einen 23-Jähri­gen ein­stellen, der Staat­san­walt war dage­gen. Wegen der “ver­fas­sungsrechtlichen Kom­pliziertheit” einigte man sich schließlich darauf, den wegen Dro­gen­verge­hens Angeklagten gegen eine Geld­buße von 250 Euro laufen zu lassen. 

Das bran­den­bur­gis­che Jus­tizmin­is­teri­um sieht derzeit keinen Hand­lungs­be­darf, teilte ein Sprech­er in Pots­dam mit.

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