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Bernau: Naziübergriff vor Gericht

Net­ter Abend endete mit Schlägerei

Prozess vor dem Amts­gericht Bernau

War es der Alko­hol oder doch ein recht­sradikaler Hin­ter­grund, der Christin H. dazu bewegte, eine Gruppe friedlich­er Jugendlich­er im Bernauer Stadt­park anzu­greifen? Er und sein Fre­und mussten sich gestern vor dem Bernauer Schöf­fen­gericht wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung verantworten.

Der 19. Juli 2004 war ein lauer Som­mer­abend. Eine Clique von sechs Jugendl­ci­hen saß dort zusam­men. “Wir waren ger­ade von der Ost­see zurück gekom­men. Woll­ten den Urlaub gemein­sam ausklin­gen lassen”, berichtete eine 16-jährige Zeu­g­in. Man trank etwas, hörte Musik.

Die friedliche Atmo­sphäre wurde gestört, als sich Kevin L. und Chris­t­ian H. näherten. “Wir hörten sie schon von weit­em gröhlen und gegen die Papierkörbe treten”, berichtet die Zeu­g­in. “Sie kamen auf uns zu und fin­gen an, uns anzupö­beln”, schildert die 16-jährige den Tather­gang. Worte wie “Zeck­en­schweine” und “Ihr seid eine niedere Rasse”, sollen gefall­en sein. Die am Boden sitzen­den Jugendlichen blieben ruhig, reagierten nicht auf die Belei­di­gun­gen. “Wir woll­ten keine Kon­fronta­tion”, so der 18-jährige Kon­stan­tin. Doch es half nichts. Ohne Vor­war­nung stürzte sich Chris­t­ian H. auf den 18-jähri­gen mit den lan­gen Haaren. Die bei­den prügel­ten sich.

Chris­t­ian H. gibt die Anschuldigun­gen zu, stre­it­et jedoch ab, eine recht­sradikale Gesin­nung zu haben. Neben der Frage nach der Inten­tion des Angriffs inter­essiert das Gericht vor allem die Rolle, die Chris­tians Fre­und Kevin L. bei der Schlägerei spielte. Denn während Chris­t­ian H. bis­lang strafrechtlich eine weiße Weste hat, ist Kevin L. mehrfach vorbe­straft, unter anderem wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung. Er ste­ht noch unter Bewährung. “Der Kevin hat immer ver­sucht, den Chris­t­ian zurück­zuhal­ten” berichtet die Zeu­g­in. “Er hat gesagt, er will keinen Ärg­er mit der Polizei.”

Der Anwalt von Kevin L. kon­nte daher keine Mit­täter­schaft erken­nen. Er forderte die Ein­stel­lung des Ver­fahrens für seinen Man­dan­ten. Auch das Gericht regte dies an. Damit war die Staat­san­waltschaft nicht ein­ver­standen. Für sie bleibt es eine gemein­schaftliche Straftat. Kevin L. sei mitverantwortlich.

Das Gericht wird sein Urteil erst am 21. Feb­ru­ar tre­f­fen. Dann wird die Ver­hand­lung fortgesetzt.

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