Netter Abend endete mit Schlägerei
Prozess vor dem Amtsgericht Bernau
War es der Alkohol oder doch ein rechtsradikaler Hintergrund, der Christin H. dazu bewegte, eine Gruppe friedlicher Jugendlicher im Bernauer Stadtpark anzugreifen? Er und sein Freund mussten sich gestern vor dem Bernauer Schöffengericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Der 19. Juli 2004 war ein lauer Sommerabend. Eine Clique von sechs Jugendlcihen saß dort zusammen. “Wir waren gerade von der Ostsee zurück gekommen. Wollten den Urlaub gemeinsam ausklingen lassen”, berichtete eine 16-jährige Zeugin. Man trank etwas, hörte Musik.
Die friedliche Atmosphäre wurde gestört, als sich Kevin L. und Christian H. näherten. “Wir hörten sie schon von weitem gröhlen und gegen die Papierkörbe treten”, berichtet die Zeugin. “Sie kamen auf uns zu und fingen an, uns anzupöbeln”, schildert die 16-jährige den Tathergang. Worte wie “Zeckenschweine” und “Ihr seid eine niedere Rasse”, sollen gefallen sein. Die am Boden sitzenden Jugendlichen blieben ruhig, reagierten nicht auf die Beleidigungen. “Wir wollten keine Konfrontation”, so der 18-jährige Konstantin. Doch es half nichts. Ohne Vorwarnung stürzte sich Christian H. auf den 18-jährigen mit den langen Haaren. Die beiden prügelten sich.
Christian H. gibt die Anschuldigungen zu, streitet jedoch ab, eine rechtsradikale Gesinnung zu haben. Neben der Frage nach der Intention des Angriffs interessiert das Gericht vor allem die Rolle, die Christians Freund Kevin L. bei der Schlägerei spielte. Denn während Christian H. bislang strafrechtlich eine weiße Weste hat, ist Kevin L. mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Er steht noch unter Bewährung. “Der Kevin hat immer versucht, den Christian zurückzuhalten” berichtet die Zeugin. “Er hat gesagt, er will keinen Ärger mit der Polizei.”
Der Anwalt von Kevin L. konnte daher keine Mittäterschaft erkennen. Er forderte die Einstellung des Verfahrens für seinen Mandanten. Auch das Gericht regte dies an. Damit war die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden. Für sie bleibt es eine gemeinschaftliche Straftat. Kevin L. sei mitverantwortlich.
Das Gericht wird sein Urteil erst am 21. Februar treffen. Dann wird die Verhandlung fortgesetzt.