Am Dienstagnachmittag gegen 15 Uhr nahmen Beamte der Polizeiwache Bernau auf Weisung des zuständigen Amtsrichters im Amtsgericht Bernau den 30-jährigen Heiko S. fest und brachten ihn auf die Polizeiwache. Der junge Mann
hatte wiederholt gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Mehrfach war er durch verschiedene Gerichte u.a. wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Gefährlicher Körperverletzung sowie Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen zu Freiheitsstrafen verurteilt, die teilweise unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt worden waren. Derartige Auflagen waren z.B. 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit oder das Verbot des
Tragens von Springerstiefeln. Auch hatte der offensichtlich
alkoholkranke Verurteilte mehrfach versprochen, eine Alkoholtherapie durchzuführen, ohne dies zu tun. Er
stellt nach Auffassung des Amtsgerichtes Bernau eine “Allgemeingefahr” dar. Auch besteht die Gefahr, “dass der Verurteilte weiter erhebliche Straftaten
begehen wird.” Letztmalig war der 30- jährige am 23. Februar 2003 im Zusammenhang mit einer Feier zum Todestag von Horst Wessel und dem damit verbundenen Absingen von Naziliedern in der Bernauer Weinbergstraße
festgestellt worden. Heiko. S. wurde am Mittwochmorgen der nächst gelegenen JVA zugeführt.
Kategorien