8. März 2005 · Quelle: LR

Berufung im Polizistenprozess

(LR) Die Staat­san­waltschaft Cot­tbus wird Rechtsmit­tel gegen den vorige Woche vom
Amts­gericht Cot­tbus ergan­genen Freis­pruch für zwei Cot­tbuser Kriminalbeamte
ein­le­gen. Das kündigte Behör­den­sprecherin Heike Lün­ne­mann an. 

Den Beamten war in Zusam­men­hang mit dem Ein­satz eines
Spezialein­satzkom­man­dos (SEK) im Novem­ber 2002 an ein­er Tankstelle in
Sprem­berg Frei­heits­ber­aubung und Kör­per­ver­let­zung im Amt vorge­wor­fen worden
(die RUNDSCHAU berichtete). 

Das Gericht sah jedoch die Anforderung des SEK als eben­so gerecht­fer­tigt an,
wie die anschließende vorüberge­hende Fes­t­nahme eines Verdächti­gen und lehnte
deshalb eine Verurteilung bei­der Polizis­ten ab.

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