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Neonazi-Bande als terroristische Vereinigung verurteilt

(Frank­furter Rund­schau) Pots­dam (dpa) — Elf junge Neon­azis sind am Mon­tag in Pots­dam wegen der Grün­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung verurteilt wor­den. Das Bran­den­bur­gis­che Ober­lan­des­gericht (OLG) verurteilte den Rädels­führer zu viere­in­halb Jahren Haft, die elf Mit­täter zu Bewährungsstrafen zwis­chen acht Monat­en und zwei Jahren. 

Der zwölfte Angeklagte war erst nach Grün­dung der Vere­ini­gung dazugestoßen. Einige hat­ten ges­tanden, Anschläge auf Geschäfte und Imbisse von Aus­län­dern verübt zu haben (Az 1–5600 OJs 1/04 (1/05)).

“Wenn sich elf junge Män­ner zu ein­er Vere­ini­gung zusam­men­schließen, um “das Havel­land von Aus­län­dern zu säu­bern”, ist das ter­ror­is­tisch”, betonte die Vor­sitzende Rich­terin des Staatss­chutzse­n­ats, Gisela Thaeren-Daig, in der Urteils­be­grün­dung. Wer auf diese Art das friedliche Zusam­men­leben störe, der stelle sich “auf eine Stufe mit ras­sis­tis­chen Ver­brech­ern”. Fast alle hät­ten eine aus­län­der­feindliche Ein­stel­lung gehabt. 

Es war die bun­desweit erste Verurteilung nach der Änderung des Para­graphen 129 a) — Bil­dung ter­ror­is­tis­ch­er Vere­ini­gun­gen — im Dezem­ber 2003. Ende der 70er und in den 80er Jahren gab es zulet­zt mehrere Verurteilun­gen in der recht­en Szene wegen Bil­dung ter­ror­is­tis­ch­er Vereinigungen. 

Mit den nach Jugen­drecht gefäll­ten Urteilen fol­gte das Gericht im Wesentlichen den Anträ­gen der Gen­er­al­staat­san­waltschaft. Die Vertei­di­gung hat­te für fünf der Angeklagten Bewährungsstrafen beantragt, für einen gemein­nützige Arbeit und für den Rest Freis­pruch. Für sie ist der Tatvor­wurf der Grün­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung nicht erfüllt. Der Vertei­di­ger des Haup­tangeklagten will Revi­sion beantragen. 

Zur Tatzeit waren die Verurteil­ten zwis­chen 14 und 18 Jahre alt. Nach Auf­fas­sung des Gerichts woll­ten sie mit den zwis­chen August 2003 und Mai 2004 verübten zehn Anschlä­gen Aus­län­der vertreiben. Es sollte “ein Fanal” geset­zt wer­den, um ein Kli­ma der Angst zu ver­bre­it­en. Dazu grün­de­ten sie die rechts­gerichtete Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps”. Ver­let­zt wurde bei den Anschlä­gen nie­mand. Der Sach­schaden betrug rund 800 000 Euro. 

Nach Aus­sagen einiger Angeklagter wurde der heute 20-jährige Haup­tangeklagte — ein Abi­turi­ent — nach der “Freikorps”-Gründung zum Anführer, andere zum Schrift­führer oder Kassier­er ernan­nt. Die aus­län­der­feindlichen Ziele seien fest­gelegt wor­den. Das schriftliche Pro­tokoll, das von elf Angeklagten mit Ini­tialen unterze­ich­net wurde, sei später ver­nichtet wor­den. “Dieser Grup­pen­wille war ursäch­lich für die Anschläge”, sagte die Richterin. 

Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Es sei richtig, den Anfän­gen des Recht­sex­trem­is­mus kon­se­quent ent­ge­gen­zutreten. Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) sprach von einem deut­lichen Urteil mit Augen­maß. Die soziale Kon­trolle durch Eltern, Schule und Vere­ine habe hier ver­sagt. Er hoffe jet­zt auf eine bre­ite Diskus­sion über den Umgang mit dem Rechtsextremismus.

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