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Berufung zu großen Teilen verworfen

gegenrede.info Gestern ver­warf die 2. Strafkam­mer des Landgerichts Neu­rup­pin die Beru­fung von zwei der drei Gewalt­täter aus der recht­en Szene Tem­plins, die wegen gemein­schaftlich­er gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung vor dem Amts­gericht Pren­zlau im Mai 2008 zu mehrmonati­gen Haft­strafen verurteilt wor­den waren. Für den drit­ten Angeklagten wurde eine zehn monatige Haft­strafe zur Bewährung aus­ge­set­zt. Zusät­zlich muss er 150 Sozial­stun­den leisten.

Der 22-jährige Mar­tin und der 24-jährige Matthias M. woll­ten in dieser Beru­fungsver­hand­lung einen Freis­pruch erlan­gen. Sie behaupteten bere­its am ersten Ver­hand­lungstag Mitte Novem­ber, nicht unmit­tel­bar am Tat­geschehen in Novem­ber 2007 beteiligt gewe­sen zu sein son­dern einige Meter ent­fer­nt vom Opfer ges­tanden zu haben. (mehr) Patrick K. hoffte auf eine Reduzierung sein­er zehn­monati­gen Frei­heitsstrafe durch vor Gericht gezeigter Reue. Er wurde in Hand­schellen vorge­führt, weil er sich seit dem 10. Novem­ber in Unter­suchung­shaft befind­et. Er soll Anfang Sep­tem­ber und Anfang Okto­ber 2008 weit­ere Gewalt­tat­en in Tem­plin und Lychen began­gen haben. Im Gegen­satz zum ersten Ver­hand­lungstag wurde neben Mar­tin M. dies­mal auch Patrick K. von einen Anwalt vertreten.

Die Tat

In den frühen Mor­gen­stun­den des 2. Novem­ber 2007 waren zwei Tem­plin­er Punks auf dem Heimweg auf etwa zehn Mit­glieder der recht­en Szene getrof­fen. Die Recht­en erkan­nten die Iroke­sen­frisur der jun­gen Män­ner und macht­en Jagd auf sie. Bei­de ergrif­f­en sofort die Flucht. Einen, Chris­t­ian M. (20), bekam Patrick K. zu fassen und schlug ihn nieder. Weit­ere Rechte kamen hinzu. Sie trat­en auf den am Boden liegen­den Punk ein. Der zweite Punk, Sebas­t­ian W. (19), kon­nte der Meute entwischen und alarmierte die Polizei. Als die Beamten am Tatort erschienen, waren die recht­en Schläger bere­its ver­schwun­den. Neben Patrick K. wur­den von den bei­den Punks die Brüder Mar­tin und Matthias M. als Täter erkannt.

Kam­er­aden beschuldigt

Zum gestri­gen zweit­en Ver­hand­lungstag war es nur gekom­men, weil Patrick K. zwei weit­ere an dem Über­fall beteiligte Per­so­n­en genan­nt hat­te, Chris­t­ian B. und San­dro K. Matthias M. war bei sein­er Aus­sage sog­ar noch weit­er gegan­gen. Er wollte aus ca. 15 Metern Ent­fer­nung neben Dominik K. ste­hend gese­hen haben, dass Chris­t­ian B. zuge­treten hat­te. Außer­dem soll San­dro L. hin­ter­her selb­st berichtet haben, dass er getreten hat. Daraufhin hat­te Rich­terin Bech­er entsch­ieden, dass sie die drei Zeu­gen anhören wolle, auch wenn sie am ersten Ver­hand­lungstag klar zum Aus­drucke brachte, dass sie sich nichts davon verspreche.

Nichts sehen und nichts sagen

Rich­terin Bech­er sollte recht behal­ten. Dominik K. (25), der neben Matthias M. ges­tanden haben soll, bestätigte vor Ort gewe­sen zu sein. Bei sein­er Aus­sage kurz nach der Tat gegenüber der Polizei hat­te er noch das Gegen­teil behauptet. Er sagte, er habe nichts gese­hen, er sei kurzsichtig. Und außer­dem sei alles schon zu lange her, er könne sich nicht mehr erin­nern. Immer­hin bestätigte er der Rich­terin, dass sowohl die Zeu­gen als auch die Angeklagten am Tatort gewe­sen waren.

San­dro L. (24) gab vor, dass er gar nicht wisse um was es über­haupt gehe. Nach­dem die Rich­terin ihm das erläutert hat­te, zog er es vor zu schweigen.

Von diesem Recht machte auch der dritte Zeuge, Chris­t­ian B.(24), Gebrauch, nach­dem die Rich­terin ihm erk­lärt hat­te, dass nie­mand sich vor Gericht selb­st belas­ten müsse. Chris­t­ian B. hat­te nach der Tat behauptet, dass er zum Tatzeit­punkt bei sein­er Fre­undin gewe­sen war. Diese hat­te das gegenüber der Polizei bestätigt. Chris­t­ian B. gab nun auf Nach­frage der Rich­terin an, dass seine Fre­undin diese Aus­sage bei der Polizei kor­rigieren werde.

Patrick K., der schon am ersten Ver­hand­lungstag die Ver­sion der Brüder M. gestützt hat­te, ver­suchte es gestern mit aktiv­er Reue. Er wieder­holte erneut, dass ihm alles sehr leid tue und bot an, Chris­t­ian M. Schmerzens­geld zu zahlen.

Nach gut ein­stündi­ger Beratung hat­te dass Schöf­fen­gericht entsch­ieden, die Beru­fung für Matthias M. und Patrick K. zu ver­w­er­fen. Im Gegen­satz zum Amts­gericht sah das Beru­fungs­gericht es allerd­ings nicht als erwiesen an, dass die drei Angeklagten Chris­t­ian M. getreten hat­ten. Das spiele aber hier keine Rolle, so die Rich­terin, da sie im Pulk um das am Boden liegende Opfer ges­tanden und damit zum Aus­druck gebracht hät­ten, dass sie die Tritte bil­ligten. Patrick K. wird seine zehn­monatige Haft­strafe antreten müssen. Für Matthias M. ste­hen damit acht Monate Haft – mit­tler­weile seine zweite Verurteilung (mehr) — aus­ge­set­zt zur Bewährung zu Buche.

Bei der Aus­set­zung der Haft­strafe für Mar­tin M. zur Bewährung spielte ein Brief eine wichtige Rolle, der zu Beginn des zweit­en Ver­hand­lungstages an die Rich­terin über­re­icht wor­den war und von ihr ver­lesen wurde. In diesem Brief bescheinigt der Kreisju­gend­wart des Kirchenkreis­es Templin/Gransee Mar­tin M. eine pos­i­tive Entwick­lung, die sog­ar dazu geführt habe, dass er Mar­tin M. für ein Rock­konz­ert am kom­menden Fre­itag in Tem­plin Ord­ner­funk­tio­nen über­tra­gen werde. Eine jährlich wiederkehrende Ver­anstal­tung im Rah­men der öku­menis­chen Friedens­dekade, die noch im let­zten Jahr von Mar­tin M. und seinen recht­en Gesin­nungsgenossen ange­grif­f­en wor­den war.

Am Rande bemerkt

Die drei zur recht­en Szene Tem­plins gehören­den Zeu­gen war­fen am Rande der Gerichtsver­hand­lung dem Berichter­stat­ter von „gegenrede.info“ vor, mit sein­er Berichter­stat­tung für eine weit­ere Eskala­tion in Tem­plin zu sor­gen. Es seien schon mehrfach Linke gese­hen wor­den, die Adressen ausspäht­en. Auf die Nach­frage, wer das denn gewe­sen sein soll, hüllte man sich allerd­ings in Schweigen.

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