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Optische Solidarisierung mit der Nazi-Herrschaft

Am Don­ner­stag, den 30. Okto­ber 2008 endete mit dem drit­ten Ver­hand­lungstag am Amts­gericht Frankfurt/Oder der Prozess gegen Rico Thiede­mann. Die Staat­san­waltschaft warf ihm vor, am 3. Juni 2007 am Insel­bier­garten Ziegen­werder ein T‑Shirt mit der Auf­schrift “Ruhm und Ehre der Waf­fen-SS” getra­gen zu haben. Unter­mauert wurde diese Anschuldigung durch die Aus­sagen mehrere Zeug_innen, die den Vor­fall bei der Polizei zur Anzeige brachten.

Obwohl die ein­tr­e­f­fend­en Beamten bei Thiede­mann besagtes Klei­dungsstück fest­stell­ten und kon­fiszierten, behauptete der Angeklagte, er sei zum fraglichen Zeit­punkt nicht die einzige Per­son mit einem solchen T‑Shirt auf dem Ziegen­werder gewe­sen; er sei qua­si nur zufäl­lig von den Polizis­ten über­prüft wor­den. Sein Recht­san­walt argu­men­tierte, dass der Angeklagte sich kein­er straf­baren Hand­lung schuldig gemacht hätte, da er mit ein­er Jacke die das NS-Regime ver­her­rlichende Parole überdeckt, sie fol­glich nicht offen zur Schau gestellt habe.

Die Vor­sitzende Rich­terin zeigte sich jedoch keineswegs von der Unschuld Thied­manns überzeugt. Da das Klei­dungstück eine optis­che Sol­i­darisierung mit der Herrschaft der Nation­al­sozial­is­ten darstelle, fol­gte sie in Teilen der Forderung der Staat­san­waltschaft und verurteilte den Angeklagten zur Zahlung ein­er Geld­strafe von 60 Tagessätzen à 30 Euro; ins­ge­samt 1800 Euro. Ob Thiede­mann in Beru­fung gehen wird, bleibt abzuwarten.

Mehr Infor­ma­tio­nen zur Braun­zone in Frankfurt/Oder auf der Home­page der Antifaschis­tis­chen Recherchegruppe.

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