Der Gerichtsprozess wegen meiner Kritik am Polizeieinsatz nach dem DFB-Pokal-Spiel des SV Babelsberg 03 gegen Hertha BSC am 26.08.2001 hatte vor ca. einem Jahr große öffentliche Aufmerksamkeit erlangt. Obwohl acht der elf aufgestellten Tatsachenbehauptungen auch durch das Amtsgericht als ohne Zweifel wahr bewertet wurden, verurteilte mich das AG Potsdam zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen wegen Übler Nachrede. Gegen dieses Urteil legten die Staatsanwaltschaft und ich Berufung ein.
Am Dienstag, dem 14.09.2004 fand im Potsdamer Landgericht der erste Verhandlungstag im Berufungsprozess statt.
Dabei wurden ein Fußballfan und ein ehemaliger Bewohner des am 26.08.01 zuerst von Rechtsextremen angegriffenen und dann von der Polizei gestürmten, durchsuchten und geräumten Wohnprojektes in der Rudolf-Breitscheid-Str.6 als Zeuge vernommen, der im Wesentlichen die bekannten Verwüstungen und die unwürdige Behandlung durch die Polizei bestätigte. Weiter war ein Polizist geladen, der aussagte, keine eigenen Getränke mit zum Einsatz gebracht zu haben. Er bestätigte, dass zum Zeitpunkt seines Einsatzes im Haus Geld auf dem Tisch in einer Küche lag. (Dieses Geld war nach dem Einsatz nicht mehr vorhanden.)
Für einen Eklat sorgte die Vorsitzende Richterin Eibisch-Feldkamp. Beim Abspielen des als Beweismittel zugelassenen Videos von der Polizeiaktion war der Bildschirm mit der Rückseite zu den Zuschauerreihen gedreht. Einen Antrag des Angeklagten, das Video so abzuspielen, dass es auch durch die öffentlichkeit gesehen werden kann, lehnte das Gericht ab.
Die Polizeikontrollstelle prüft daher, ob sie selbst das vorhandene Videomaterial öffentlich zeigen kann.
Die öffentliche Hauptverhandlung wird am Dienstag, dem 21.09.04 9.00 Uhr vor dem Landgericht Potsdam (Fr.-Ebert-Str.32) fortgesetzt. Zu diesem Termin könnte u.U. schon mit den Abschlussplädoyers zu rechnen sein.
Lutz Boede
Polizeikontrollstelle
Initiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei