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Bewährung für Julia S.

(Hen­ri Kramer) Pots­dam — Wegen eines bru­tal­en Über­falls auf einen Recht­sex­tremen hat das Landgericht Pots­dam gestern zwei Ange­hörige der linken Szene Pots­dams zu Bewährungsstrafen verurteilt. Zwei weit­ere Angeklagte wur­den ver­warnt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten in der Nacht zum 19. Juni 2005 ihr Opfer zunächst gejagt und dann vor dem Café Hei­der nieder­schla­gen hat­ten. Die mitangeklagte Chefin des alter­na­tiv Pots­damer Wohn­pro­jek­tes Chamäleon, Julia S., wurde wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu ein­er sechsmonati­gen Haft­strafe auf Bewährung verurteilt. Die 22-Jährige saß bere­its mehr als fünf Monate in Unter­suchung­shaft. Dies sei beim Straf­maß bere­its berück­sichtigt wor­den, sagte die Vor­sitzende Rich­terin Ange­li­ka Eibisch bei ihrer Urteilsbegründung. 

Staat­san­walt Peter Petersen hat­te für Julia S. eine Haft­strafe von einem Jahr und drei Monat­en auf Bewährung gefordert. Die Vertei­di­ger aller vier Angeklagten hat­ten auf Freis­pruch plädiert. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten in der Nacht zum 19. Juni 2005 den als recht­sex­trem bekan­nten Fahrlän­der Ben­jamin Oe. vor dem Café Hei­der gejagt und zusam­mengeschla­gen haben. Dabei schlug nach Auf­fas­sung des Gerichts der zur Tatzeit 20-jährige Patrick B. mit einem Teleskop­schlag­stock auf den Kopf des damals 17-jähri­gen Opfers ein. Ben­jamin Oe. erlitt eine blu­tende Platzwunde. In ihrer Begrün­dung ging Rich­terin Eibisch noch ein­mal auf das hohe öffentliche Inter­esse an dem Fall ein. Sie kri­tisierte die „per­sön­lichen Angriffe“ auf den zuständi­gen Staat­san­walt Peter Petersen. Die Staat­san­waltschaft hat­te zunächst wegen ver­sucht­en Mordes gegen die Beschuldigten ermit­telt. Julia S. hat­te deswe­gen vom 20. Juni bis zum 24. Novem­ber 2005 in Unter­suchung­shaft gesessen. „Am Anfang ging die Jus­tiz davon aus, dass bei dem Über­fall ein Totschläger ver­wen­det wurde“, sagte Eibisch. Solche strafrechtlichen Fra­gen müssten je nach Akten­lage gek­lärt wer­den. Linke Grup­pen und Poli­tik­er der Linkspartei.PDS hat­ten der Staat­san­waltschaft unter­stellt, mit der U‑Haft von Julia S. und dem anfänglichen Mord­vor­wurf Antifaschis­mus zu krim­i­nal­isieren. Die Anwälte der Verurteil­ten kri­tisierten das Urteil, ließen aber offen, ob sie dage­gen Revi­sion ein­le­gen wer­den. „Die Bewe­is­führung der Rich­terin war gän­zlich anders als ich die Zeu­gen in der Ver­hand­lung gehört habe“, sagte Gesa Schulz, Anwältin des Angeklagten Robert D. Der Prozess war wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Auss­chluss der Öffentlichkeit geführt wor­den. Gegen eine fün­fte Angeklagte war das Ver­fahren schon während des Prozess­es eingestellt wor­den. Im Früh­jahr und Som­mer 2005 hat­te es in Pots­dam mehrere, teils gewalt­tätige Auseinan­der­set­zun­gen zwis­chen Recht­sex­tremen und Linken gegeben. Die Tat vor dem Café Hei­der war die einzige, die von Linken began­gen wor­den war.

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