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Bewährungsstrafe für Mittäter

Aus dem Gerichtssaal: Zweit­er Prozeß wegen recht­sex­tremen Über­falls auf Azubi

(MAZ, 6.4.) Vor dem Amts­gericht endete gestern der zweite Prozess im Fall des
17-Jähri­gen, der am 23. März 2003 von Recht­sradikalen auf dem Bahnhof
Pots­dam-Rehbrücke ver­prügelt und auf die Gleise gewor­fen wurde. Wegen
Beteili­gung an gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und wegen unerlaubten
Waf­fenbe­sitzes wurde Enri­co P. zu 18 Monat­en Frei­heitsstrafe, aus­ge­set­zt auf
drei Jahre Bewährung und 300 Stun­den gemein­nütziger Arbeit, verurteilt. Das
Gericht fol­gte weitest­ge­hend dem Plä­doy­er der Staat­san­wältin, die für diese
“völ­lig sinnlose Tat” allerd­ings 200 Stun­den mehr gemein­nützige Arbeit
gefordert hat­te. Einen “Mitläufer”, der sich mit einem Beitrag zu der Tat
habe beken­nen wollen, nan­nte Rich­terin Bir­git von Bülow den 25-Jähri­gen. In
seinem Teilgeständ­nis, das er gestern nach der Zeu­gen­vernehmung ablegte,
erk­lärte er, das Opfer zwar fest­ge­hal­ten, gezo­gen und geschub­st, aber nicht
geschla­gen zu haben. Dies geschah zu einem Zeit­punkt als der mit­tler­weile zu
sechs Jahren Haft verurteilte Heiko G. sowie Jens F. das Opfer bere­its mit
Trit­ten, Fausthieben und einem Totschläger mal­trätierten. Das Opfer hatte
aus­ge­sagt, von dem Trio umringt gewe­sen und mit Fußtrit­ten und Totschläger
ver­prügelt wor­den zu sein. Ob auch der Angeklagte zutrat, kon­nte er nicht
mit Bes­timmtheit sagen. Das Gericht hielt ihm zugute, dass er es war, der
dem Opfer auf die andere Bahn­steig­seite half, nach­dem ihn Heiko G. auf die
Gleise gewor­fen hat­te. Nach der Tat, so der Angeklagte, habe ihm Heiko G.
den Totschläger gegeben, den die Polizei bei der Fes­t­nahme im Ruck­sack fand.
Den hätte er weg­w­er­fen sollen, belehrte ihn die Richterin. 

Auf die Frage nach dem Motiv antwortete der arbeit­slose Straßen- und
Kanal­bauer: “Ich hat­te eigentlich keinen Grund.” Das Gericht attestierte ihm
klares Bewusst­sein, auch wenn die Polizei knapp anderthalb Stun­den nach der
Tat einen Blutalko­hol von 2,2 Promille fest­stellte. Er habe zu der Zeit viel
getrunk­en, ges­tand der Angeklagte. 

Bewährungsstrafe für rechte Schläger

17-Jähriger wurde ange­grif­f­en, weil er einen Antifa-Stick­er trug

(Tagesspiegel, 6.4.) Pots­dam. Wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und Ver­stoßes gegen das
Waf­fenge­setz ist am Mon­tag ein 25-Jähriger aus der recht­en Szene zu einer
Bewährungsstrafe von 18 Monat­en verurteilt wor­den. Das Gericht sah es als
erwiesen an, dass sich der Angeklagte am 23. März 2003 mit zwei weiteren
Tätern an der Mis­shand­lung eines 17-jähri­gen Auszu­bilden­den beteiligt hatte.
Zusät­zlich muss der 25-Jährige inner­halb eines Jahres 300 Stun­den soziale
Arbeit ableisten. 

Das Opfer trat im Prozess als Neben­kläger auf. Nach seinen Angaben hat­te er
an diesem Tag um 2.20 Uhr am Bahn­hof Rehbrücke alleine auf einen Zug
gewartet, als er mit einem Teleskop­schlag­stock auf Kopf, Arme und Beine
geschla­gen sowie mit Füßen getreten wurde. Er trug unter anderem einen
Nasen­bein­bruch, Platzwun­den und Prel­lun­gen davon. Die Rich­terin bezeichnete
den Angeklagten als “Mit­täter”. Beson­ders ver­w­er­flich sei, dass es für die
Mis­shand­lun­gen keinen Anlass gegeben habe. Die Täter hät­ten den 17-Jährigen
der linken Szene zuge­ord­net, weil er auf sein­er Jacke einen Aufnäher mit
durchgestrich­en­em Hak­enkreuz getra­gen habe und ihn daraufhin attack­iert. Als
mildernde Umstände wertete die Rich­terin ein Teilgeständ­nis des Angeklagten
und seine Entschuldigung beim Opfer. Der Haupt­täter war bere­its im Februar
vom Landgericht Pots­dam zu ein­er Frei­heitsstrafe von sechs Jahren verurteilt
worden.

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