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Beweismittelsicherung oder Sperrmüllaktion?

Am 13. April gegen 14:50 Uhr fuhren mehrere Ein­satzwa­gen der
Bran­den­burg­er Polizei vor dem Gelände des Jugend­clubs “Horte” in der Peter-Göring-Straße 25 vor, um die Vere­in­sräume zu durch­suchen. Hin­ter­grund war ein Durch­suchungs­beschluss des Amts­gerichts Straus­berg auf­grund eines recht­en Über­griffs auf das „Horte“ am 22. Jan­u­ar 2005. 

An diesem Tag drangen Mit­glieder der recht­sex­tremen Kam­er­ad­schaft “ANSDAPO” in die Vere­in­sräume des AJP 1260 e.V. ein. Nach­dem Ihnen ein Vor­standsmit­glied ein Hausver­bot aussprach, wurde dieses mit einem Notham­mer niedergeschla­gen. Daraufhin wur­den die Angreifer vertrieben.
(MOZ, Berlin­er Zeitung, Tagesspiegel berichteten). 

Es wurde Anzeige wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und
Haus­friedens­bruch gegen drei unbekan­nte und zwei bekannte
Recht­sex­trem­is­ten erstat­tet, von denen ein­er zur Zeit wegen
Kör­per­ver­let­zung in Haft sitzt.
Umso über­raschen­der war es für den Träger der freien Jugend­hil­fe, dass die Beamten fast drei Monate später die Räume des Vere­ins nach soge­nan­nten “knüp­pelähn­lichen Gegen­stän­den” durch­suchen wollten. 

Über 50 schwer­be­waffnete Polizis­ten woll­ten gegen 15:00 Uhr mit einem Ramm­bock in die Jugen­dein­rich­tung ein­drin­gen, welche an diesem Nach­mit­tag geschlossen hat­te. Ger­ade noch rechtzeit­ig kon­nte ihnen von einem Bewohn­er die Tür geöffnet und Koop­er­a­tion bekun­det wer­den, bevor größer­er Schaden entste­hen konnte. 

Die Durch­suchung war fast abgeschlossen, als gegen 16:30 Uhr die Recht­san­wältin des Vere­ins vor Ort erschien. Aus ihrer Sicht ließ der Durch­suchungs­beschluss in Verbindung mit der durchge­führten Maß­nahme viele Fra­gen offen. Schlussendlich wurde alles einge­sam­melt, was ansatzweise nach “Knüp­pel” aussah.

Beschlagnahmt wur­den unter anderem Gestänge für ein Garten­pavil­lon, Keulen aus einem Jonglier­work­shop, ein Zeitung­shal­ter für Tageszeitun­gen, eine Feile mit Holz­griff, kaputte Bil­lardqueues und weit­ere Reste von Möbel.

Es stellt sich die Frage, ob mit dieser Maß­nahme wieder mal eine Ruf­mord­kam­pagne gegen das poli­tisch manch­mal unbe­queme Pro­jekt ges­tartet wer­den soll?
Mit welch­er Moti­va­tion wird ein lokalpoli­tisch anerkan­nter Träger der freien Jugend­hil­fe in der öffentlichen Mei­n­ung kriminalisiert? 

Straus­berg, 14.04.2005

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