Am 13. April gegen 14:50 Uhr fuhren mehrere Einsatzwagen der
Brandenburger Polizei vor dem Gelände des Jugendclubs “Horte” in der Peter-Göring-Straße 25 vor, um die Vereinsräume zu durchsuchen. Hintergrund war ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Strausberg aufgrund eines rechten Übergriffs auf das „Horte“ am 22. Januar 2005.
An diesem Tag drangen Mitglieder der rechtsextremen Kameradschaft “ANSDAPO” in die Vereinsräume des AJP 1260 e.V. ein. Nachdem Ihnen ein Vorstandsmitglied ein Hausverbot aussprach, wurde dieses mit einem Nothammer niedergeschlagen. Daraufhin wurden die Angreifer vertrieben.
(MOZ, Berliner Zeitung, Tagesspiegel berichteten).
Es wurde Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung und
Hausfriedensbruch gegen drei unbekannte und zwei bekannte
Rechtsextremisten erstattet, von denen einer zur Zeit wegen
Körperverletzung in Haft sitzt.
Umso überraschender war es für den Träger der freien Jugendhilfe, dass die Beamten fast drei Monate später die Räume des Vereins nach sogenannten “knüppelähnlichen Gegenständen” durchsuchen wollten.
Über 50 schwerbewaffnete Polizisten wollten gegen 15:00 Uhr mit einem Rammbock in die Jugendeinrichtung eindringen, welche an diesem Nachmittag geschlossen hatte. Gerade noch rechtzeitig konnte ihnen von einem Bewohner die Tür geöffnet und Kooperation bekundet werden, bevor größerer Schaden entstehen konnte.
Die Durchsuchung war fast abgeschlossen, als gegen 16:30 Uhr die Rechtsanwältin des Vereins vor Ort erschien. Aus ihrer Sicht ließ der Durchsuchungsbeschluss in Verbindung mit der durchgeführten Maßnahme viele Fragen offen. Schlussendlich wurde alles eingesammelt, was ansatzweise nach “Knüppel” aussah.
Beschlagnahmt wurden unter anderem Gestänge für ein Gartenpavillon, Keulen aus einem Jonglierworkshop, ein Zeitungshalter für Tageszeitungen, eine Feile mit Holzgriff, kaputte Billardqueues und weitere Reste von Möbel.
Es stellt sich die Frage, ob mit dieser Maßnahme wieder mal eine Rufmordkampagne gegen das politisch manchmal unbequeme Projekt gestartet werden soll?
Mit welcher Motivation wird ein lokalpolitisch anerkannter Träger der freien Jugendhilfe in der öffentlichen Meinung kriminalisiert?
Strausberg, 14.04.2005