LEIPZIG/FRANKFURT (ODER). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag hohe Haftstrafen gegen rechtsextreme Jugendliche bestätigt, die in Bernau einen 52-jährigen Mann brutal misshandelt hatten und ermorden wollten. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte die fünf Skinheads deshalb im Juli 2001 unter anderem wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von 14 und 15 Jahren und Jugendstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Der BGH wies die Revision der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten gegen diese Entscheidung zurück: Das Gericht habe die ungeheure Brutalität der Tat und die schweren Folgen für das Opfer sachgemäß gewürdigt, entschied der in Leipzig ansässige Strafsenat.
Die Angeklagten hatten den Mann im Januar 2001 stundenlang mit Schlägen und Tritten gequält, weil sie ihn verdächtigten, ein Gruppenmitglied wegen Körperverletzung angezeigt zu haben. Danach beschlossen sie, ihr Opfer durch Verbrennen zu töten, um die Spuren der Misshandlungen zu beseitigen. Der Mann wurde dazu an einen abgelegenen Ort geschleppt und sein nackter Körper mit Benzin übergossen und angezündet.