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BGH bestätigt “Benzin-Urteil”

LEIPZIG/FRANKFURT (ODER). Der Bun­des­gericht­shof (BGH) hat am Dien­stag hohe Haft­strafen gegen recht­sex­treme Jugendliche bestätigt, die in Bernau einen 52-jähri­gen Mann bru­tal mis­shan­delt hat­ten und ermor­den woll­ten. Das Landgericht Frank­furt (Oder) hat­te die fünf Skin­heads deshalb im Juli 2001 unter anderem wegen ver­sucht­en Mordes und schw­er­er Kör­per­ver­let­zung zu Frei­heitsstrafen von 14 und 15 Jahren und Jugend­strafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Der BGH wies die Revi­sion der Staat­san­waltschaft und der Angeklagten gegen diese Entschei­dung zurück: Das Gericht habe die unge­heure Bru­tal­ität der Tat und die schw­eren Fol­gen für das Opfer sachgemäß gewürdigt, entsch­ied der in Leipzig ansäs­sige Strafsenat. 

Die Angeklagten hat­ten den Mann im Jan­u­ar 2001 stun­den­lang mit Schlä­gen und Trit­ten gequält, weil sie ihn verdächtigten, ein Grup­pen­mit­glied wegen Kör­per­ver­let­zung angezeigt zu haben. Danach beschlossen sie, ihr Opfer durch Ver­bren­nen zu töten, um die Spuren der Mis­shand­lun­gen zu beseit­i­gen. Der Mann wurde dazu an einen abgele­ge­nen Ort geschleppt und sein nack­ter Kör­p­er mit Ben­zin über­gossen und angezündet.

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