KARLSRUHE, 16. Juli (afp/FR). Mit der “Hetzjagd von Guben”, bei der im Februar 1999 ein Algerier auf der Flucht vor Rechtsextremen tödlich verletzt worden war, beschäftigt sich im Herbst der Bundesgerichtshof (BGH). Die Revision des Falls werde am 9. Oktober in Leipzig verhandelt, teilte der BGH am Dienstag mit. Das Landgericht Cottbus hatte wegen der Attacke elf Rechtsradikale zu Haftstrafen von bis zu drei Jahren verurteilt. Dagegen hatten acht der elf Angeklagten sowie zwei Nebenkläger Revision eingelegt.
Der damals 28-jährige Asylbewerber Omar Ben Noui hatte im Februar 1999 auf der Flucht vor einer Skinhead-Bande eine Scheibe eingetreten, um in einem Haus Schutz zu suchen. Als er durch das Loch in der Scheibe kroch, zog er sich eine tiefe Schnittverletzung zu, an der er verblutete.
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