17. Juli 2002 · Quelle: frankfurter rundschau

BGH verhandelt Revision zu Attacke Rechtsextremer

KARLSRUHE, 16. Juli (afp/FR). Mit der “Het­z­jagd von Guben”, bei der im Feb­ru­ar 1999 ein Algerier auf der Flucht vor Recht­sex­tremen tödlich ver­let­zt wor­den war, beschäftigt sich im Herb­st der Bun­des­gericht­shof (BGH). Die Revi­sion des Falls werde am 9. Okto­ber in Leipzig ver­han­delt, teilte der BGH am Dien­stag mit. Das Landgericht Cot­tbus hat­te wegen der Attacke elf Recht­sradikale zu Haft­strafen von bis zu drei Jahren verurteilt. Dage­gen hat­ten acht der elf Angeklagten sowie zwei Neben­kläger Revi­sion eingelegt.
Der damals 28-jährige Asyl­be­wer­ber Omar Ben Noui hat­te im Feb­ru­ar 1999 auf der Flucht vor ein­er Skin­head-Bande eine Scheibe einge­treten, um in einem Haus Schutz zu suchen. Als er durch das Loch in der Scheibe kroch, zog er sich eine tiefe Schnittver­let­zung zu, an der er verblutete.

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