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BGH verhandelt über Bernauer Benzin-Attacke

BERNAU/LEIPZIG. Der Bun­des­gericht­shof (BGH) wird sich am 25. Juni mit der Fall des jun­gen Mannes beschäfti­gen, der im Jan­u­ar 2001 von Bekan­nten in Bernau (Barn­im) mit Ben­zin über­gossen und angezün­det wurde. Bei der Ver­hand­lung vor dem Straf­se­n­at in Leipzig geht es um die Revi­sion­santräge der Vertei­di­ger und der Staat­san­waltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Frank­furt (Oder). Hält der BGH-Sen­at einen Revi­sion­santrag für gerecht­fer­tigt, kommt es zu ein­er Neuau­flage des Prozess­es. Weisen die Leipziger Richter die Anträge zurück, wird das Urteil rechtskräftig.
Das Landgericht Frank­furt (Oder) hat­te die fünf Angeklagten im Juli vorigen Jahres zu hohen Haft­strafen wegen ver­sucht­en Mordes, gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und Frei­heits­ber­aubung verurteilt: Ein­er der Haupt­täter erhielt 15 Jahre Gefäng­nis, der zweite 14 Jahre. Die drei jün­geren Täter wur­den zu Frei­heitsstrafen zwis­chen knapp acht und zehn Jahren verurteilt. Ihr Opfer, der damals 23-jährige Tilo R., hat­te den Anschlag nur knapp über­lebt — 80 Prozent sein­er Haut ver­bran­nten, er musste sieben­mal operiert wer­den. Die Staat­san­waltschaft ging gegen das Urteil vor, weil ihr das Urteil zu milde erschien. Die Angeklagten fan­den das Urteil zu hart und woll­ten es deshalb vom BGH über­prüfen lassen. 

“In der Regel entschei­det der Straf­se­n­at noch am Tag der Ver­hand­lung”, hieß es vom BGH. Die Anwältin des Opfers wertete den Umstand, dass der BGH den Fall ver­han­delt, als Indiz dafür, dass die Richter Rechts­fehler ent­deckt haben kön­nten. Denn über Revi­sion­santräge würde zumeist schriftlich, ohne Anhörung entschieden.

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