BERNAU/LEIPZIG. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich am 25. Juni mit der Fall des jungen Mannes beschäftigen, der im Januar 2001 von Bekannten in Bernau (Barnim) mit Benzin übergossen und angezündet wurde. Bei der Verhandlung vor dem Strafsenat in Leipzig geht es um die Revisionsanträge der Verteidiger und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder). Hält der BGH-Senat einen Revisionsantrag für gerechtfertigt, kommt es zu einer Neuauflage des Prozesses. Weisen die Leipziger Richter die Anträge zurück, wird das Urteil rechtskräftig.
Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte die fünf Angeklagten im Juli vorigen Jahres zu hohen Haftstrafen wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung verurteilt: Einer der Haupttäter erhielt 15 Jahre Gefängnis, der zweite 14 Jahre. Die drei jüngeren Täter wurden zu Freiheitsstrafen zwischen knapp acht und zehn Jahren verurteilt. Ihr Opfer, der damals 23-jährige Tilo R., hatte den Anschlag nur knapp überlebt — 80 Prozent seiner Haut verbrannten, er musste siebenmal operiert werden. Die Staatsanwaltschaft ging gegen das Urteil vor, weil ihr das Urteil zu milde erschien. Die Angeklagten fanden das Urteil zu hart und wollten es deshalb vom BGH überprüfen lassen.
“In der Regel entscheidet der Strafsenat noch am Tag der Verhandlung”, hieß es vom BGH. Die Anwältin des Opfers wertete den Umstand, dass der BGH den Fall verhandelt, als Indiz dafür, dass die Richter Rechtsfehler entdeckt haben könnten. Denn über Revisionsanträge würde zumeist schriftlich, ohne Anhörung entschieden.