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Bierflasche gegen Kopf

(H. Kramer) Der Fall klang nach ein­er Schlägerei mit einem recht­sradikalen Hin­ter­grund: Eine 22-Jährige betritt mit eini­gen Fre­un­den ein linksalter­na­tives Café und wird dort wegen ein­er Kette mit einem Eis­er­nen Kreuz des Ladens ver­wiesen. Der Bar­mann begrün­det den Rauss­chmiss damit, dass auf ihrem Schmuck­stück ein Hak­enkreuz geprangt habe. Wenig später geht der 19-Jährige selb­st nach Hause, trifft auf die junge Frau und einen ihrer Fre­unde, gerät mit ihnen erneut in Stre­it und kassiert Faustschläge. Am Ende wird ihm eine Bier­flasche auf dem Kopf zer­schla­gen, er erlei­det eine Gehirn­er­schüt­terung. Nach Ansicht des Amts­gerichts hat es sich am späten Abend des 16. Dezem­bers ver­gan­genen Jahres unge­fähr so in Pots­dams Innen­stadt abge­spielt – doch ein poli­tis­ches Motiv ließ sich daraus nicht ableiten.

Dies lag unter anderem am Auftreten der Angeklagten Lau­ra S., die sich mit teil­weise abrasierten Haaren und schwarz­er Klei­dung augen­schein­lich als Anhänger der als unpoli­tisch gel­tenden Gruftie- Szene zu erken­nen gab. Während der Ver­hand­lung räumte sie den Schlag mit der Flasche ein – bestritt allerd­ings vehe­ment die Vorgeschichte sowie ihre mögliche recht­sex­treme Gesin­nung. „An meinem Schmuck-Kreuz war kein Hak­enkreuz“, betonte sie mehrfach, ohne es beweisen zu kön­nen. Den Anhänger hat­te sie nach dem Angriff weggeworfen.

Es war nicht das einzige Detail, das während der zweistündi­gen Ver­hand­lung unklar blieb. Der Stre­it hat­te sich im bekan­nten Szene-Café „Olga“ in der Char­lot­ten­straße entzün­det – darin waren sich alle Beteiligten einig. Danach sagte Lau­ra S. aus, sie und ihr Bekan­nter Ron­ny C. seien zum Platz der Ein­heit gelaufen. Bald darauf hät­ten sie fünf Leute aus der „Olga“ bemerkt, die sie ver­fol­gten, „wahrschein­lich, weil ich nicht so nett über die Antifa gere­det habe“. Ein­er der Ver­fol­ger hätte Ron­ny gepackt. Sie habe daraufhin ihre Flasche auf den Angreifer „geschla­gen“, danach sei sie sofort geflüchtet, bis sie später von der Polizei aufge­grif­f­en wor­den sei. „Ich hat­te wahnsin­nig Angst“, so die Angeklagte, die sich während des Prozess­es mehrfach bei ihrem Opfer entschuldigte.

Ob sich Lau­ra S. zu jen­em Zeit­punkt bedro­ht fühlen musste, ließ sich gestern nach Ansicht des zuständi­gen Staat­san­walts nicht mehr klären – eine Folge der wider­sprüch­lichen Aus­sagen eines Zeu­gen aus dem Café Olga. Unstrit­tig blieb allerd­ings die Tat an sich: Lau­ra S. wurde wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu sieben Monat­en auf Bewährung verurteilt, dazu kom­men 100 Stun­den soziale Arbeit. Ihr bekan­nter Ron­ny C. hat­te bere­its ver­gan­gene Woche eine Strafe für seine Faustschläge erhalten. 

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