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Birthler darf bei Bombodrom nicht einknicken

Birth­ler darf bei BOMBODROM nicht einknicken

Bünd­nis­grüne kündi­gen Min­is­ter in Brief an, mit Argusaugen auf Rück­nahme von
vor­eiliger Verord­nung zu achten

Der Lan­desver­band von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in einem Brief an den
Min­is­ter für Land­wirtschaft, Umweltschutz und Rau­mord­nung, Wolf­gang Birthler
(SPD), sein Miss­fall­en darüber zum Aus­druck gebracht, dass dessen Behörde
für einen Teil des früheren “Bom-bodroms” offen­bar bere­its wieder von einer
mil­itärischen Nutzung aus­ge­ht, obwohl diese noch stre­it­ig ist. Das
Umwelt­min­is­teri­um hat­te in einem Papi­er zum Landschaftsschutzgebiet
“Rup-pin­er Wald- und Seenge­bi­et”, das teil­weise auf dem Are­al liegt, die
“Nutzung des beste­hen­den Trup­penübungsplatzes Witt­stock zu Zweck­en der
Lan­desvertei­di­gung” als zuläs­sig definiert. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderten
Birth­ler auf, zu ver­hin­dern, dass dies recht­skräftig wird. 

“Zwar hat ein Sprech­er des Min­is­teri­um inzwis­chen ver­sichert, dass es sich
bei der Verord­nung lediglich um einen Entwurf han­delt”, sagte dazu gestern
der Lan­desvor­sitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; ROLAND VOGT. “Trotz­dem
belegt das Papi­er, dass das Birth­ler-Min­is­teri­um qua­si in vorauseilendem
Gehor­sam jet­zt schon daran arbeit­et, die Grund­la­gen für den überflüs-sigen
und schädlichen Luft-Boden-Schieß­platz der Bun­deswehr zu schaffen.” 

In dem Brief des Lan­desvor­sitzen­den ROLAND VOGT an Birth­ler heißt es dazu:
“Für uns ist dies umso befremdlich­er als Ihr Min­is­teri­um sich im vergangenen
Jahr im Rah­men der Anhö-rung noch kri­tisch zu dem Luft-Boden-Schießplatz
geäußert hat­te. Wir kön­nen uns dies nur als Einknick­en vor dem Bund,
beziehungsweise vor der Bun­deswehr, erk­lären. Ein Bomben­ab­wurf-platz würde
nicht nur Umweltschä­den in der Kyritz-Rup­pin­er-Hei­de anricht­en, er wäre auch
schädlich für die regionale Wirtschaft. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwarten von
Ihnen, dass der Entwurf kor­rigiert wird. Wir wer­den mit Argusaugen darauf
acht­en, dass er in der von uns bean­stande­ten Form nicht recht­skräftig wird.” 

Grüne Bran­den­burg

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