Nebenklage im Disko-Prozess
(Tagesspiegel) Frankfurt (Oder). Im Disko-Mordprozess am Landgericht Frankfurt (Oder) hat
sich die Nebenklage den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft angeschlossen.
Diese hatte lebenslange Haft wegen Mordes für die beiden Hauptangeklagten sowie
drei bis 14 Jahre Gefängnis für die drei übrigen Beschuldigten gefordert.
Der Nebenklage-Vertreter sagte am Donnerstag, jeder der Angeklagten habe im
Prozess den eigenen Tatbeitrag heruntergespielt. Er warf ihnen vor, einem knapp
vierjährigen Sohn den Vater genommen zu haben. Die fünf Männer sind
angeklagt, am 1. Juni 2002 in Neu Mahlisch bei Seelow einen 29-jährigen Dachdecker
nach einem Disko-Besuch zusammengeschlagen zu haben. Matthias R. (23) habe das
Opfer dann mit einem Messer umgebracht.
Disko-Prozess: Nebenklage fordert lange Haftstrafen
(Berliner Zeitung) FRANKFURT (ODER). Im Diskomord-Prozess am Landgericht Frankfurt (Oder) hat
sich die Nebenklage den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft angeschlossen.
Diese hatte lebenslange Haft wegen Mordes für die beiden Hauptangeklagten sowie
drei bis 14 Jahre Gefängnis für die drei übrigen Beschuldigten gefordert.
Die fünf Männer sind angeklagt, einen 29-jährigen Dachdecker nach einem
Disko-Besuch umgebracht zu haben. Das Urteil soll am 21. März gesprochen werden.