(von Johnny Cop) Das Amtsgericht Luckenwalde verurteilte heute morgen den einschlägig vorbestraften Neonazi Marcel Clomann zu 8 Monaten Haft und einem Schmerzensgeld über 1.000 Euro. Der Neonazi hatte sich am 25. März 2004 gemeinsam mit seinem Bruder in Jüterbog einem dunkelhäutigen Migranten in den Weg gestellt, als dieser gerade auf einem Fahrrad unterwegs war. Beide beschimpften ihn rassistisch, Clomann fuhr dem Opfer mit seinem eigenen Fahrrad weiter hinterher und schlug ihm schließlich brutal ins Gesicht. Gleichzeitig wurde die Anklage wegen dem Verwenden verfassungswidriger Symbole verhandelt. Ein Polizist sagte aus, dass Clomann am 14. April ein Hakenkreuz auf der Hand entblößte.
Clomann ist groß und wahnsinnig stämmig, es donnert, als er die Treppen zum Gerichtssaal hochläuft. Er hat seine Frau mitgebracht. Sie trägt Hosen im Military-Look und blondiertes kurzes Haar, ihr Gesicht ist versteinert. Beide wirken angsteinflößend und aggressiv, wenn man den Dresscode Brandenburger Jugendlicher kennt, man weiß in welche Ecke die beiden gehören. Das Ehepaar hat noch vier Kinder, sie beziehen Hartz-IV-Geld.
Am längsten dauert das Verlesen der Vorstrafen von Clomann: Neben etlichen Verkehrsdelikten wurde er wegen Diebstahl, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Beleidigung, sexuellem Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung und der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole verurteilt. Er hat mehrere Haftstrafen absitzen müssen und war gerade mal wieder auf Bewährung als er zuschlug. Der Bewährungshelfer bescheinigt ihm eine geringe Intelligenz, Gewaltbereitschaft und ein großes Alkoholproblem.
Der Prozess könnte schnell den Eindruck erwecken, Clomann sei nur ein armes Opfer, ein Opfer von Arbeitslosigkeit, fehlender Intelligenz und Suchtkrankheit. Doch ist dies keine Entschuldigung oder auch Erklärung für eine rassistische, nazistische Weltanschauung, wie sie Clomann zweifelsfrei hat.
Sein Verteidiger plädierte am Ende für Freispruch: Clomann habe nur aus Notwehr gehandelt, “der Afrikaner”, so der Anwalt weiter, “wollte sich für die Beleidigungen, die nur der Bruder des Angeklagten rief, rächen und holte mit seinem Rucksack aus”. Die Staatsanwältin beantragte 1 Jahr und zwei Monate Haft und bezeichnete die Darstellungen des Verteidigers “als absolut lächerlich und widersprüchlich”. Am Ende der Verhandlung verließ Neonazi Clomann sofort den Raum. Seine Frau watschelte hinterher und grüßte lässig zum Abschied mit: “Bis zum nächsten Mal hier”.