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Bis zum nächsten Mal hier”

(von John­ny Cop) Das Amts­gericht Luck­en­walde verurteilte heute mor­gen den ein­schlägig vorbe­straften Neon­azi Mar­cel Clo­mann zu 8 Monat­en Haft und einem Schmerzens­geld über 1.000 Euro. Der Neon­azi hat­te sich am 25. März 2004 gemein­sam mit seinem Brud­er in Jüter­bog einem dunkel­häuti­gen Migranten in den Weg gestellt, als dieser ger­ade auf einem Fahrrad unter­wegs war. Bei­de beschimpften ihn ras­sis­tisch, Clo­mann fuhr dem Opfer mit seinem eige­nen Fahrrad weit­er hin­ter­her und schlug ihm schließlich bru­tal ins Gesicht. Gle­ichzeit­ig wurde die Anklage wegen dem Ver­wen­den ver­fas­sungswidriger Sym­bole ver­han­delt. Ein Polizist sagte aus, dass Clo­mann am 14. April ein Hak­enkreuz auf der Hand entblößte. 

Clo­mann ist groß und wahnsin­nig stäm­mig, es don­nert, als er die Trep­pen zum Gerichtssaal hochläuft. Er hat seine Frau mit­ge­bracht. Sie trägt Hosen im Mil­i­tary-Look und blondiertes kurzes Haar, ihr Gesicht ist ver­stein­ert. Bei­de wirken ang­ste­in­flößend und aggres­siv, wenn man den Dress­code Bran­den­burg­er Jugendlich­er ken­nt, man weiß in welche Ecke die bei­den gehören. Das Ehep­aar hat noch vier Kinder, sie beziehen Hartz-IV-Geld. 

Am läng­sten dauert das Ver­lesen der Vorstrafen von Clo­mann: Neben etlichen Verkehrs­de­lik­ten wurde er wegen Dieb­stahl, Wider­stand gegen die Staats­ge­walt, Belei­di­gung, sex­uellem Miss­brauch von Kindern, Verge­wal­ti­gung und der Ver­wen­dung ver­fas­sungs­feindlich­er Sym­bole verurteilt. Er hat mehrere Haft­strafen absitzen müssen und war ger­ade mal wieder auf Bewährung als er zuschlug. Der Bewährung­shelfer bescheinigt ihm eine geringe Intel­li­genz, Gewalt­bere­itschaft und ein großes Alkoholproblem. 

Der Prozess kön­nte schnell den Ein­druck erweck­en, Clo­mann sei nur ein armes Opfer, ein Opfer von Arbeit­slosigkeit, fehlen­der Intel­li­genz und Suchtkrankheit. Doch ist dies keine Entschuldigung oder auch Erk­lärung für eine ras­sis­tis­che, nazis­tis­che Weltan­schau­ung, wie sie Clo­mann zweifels­frei hat. 

Sein Vertei­di­ger plädierte am Ende für Freis­pruch: Clo­mann habe nur aus Notwehr gehan­delt, “der Afrikan­er”, so der Anwalt weit­er, “wollte sich für die Belei­di­gun­gen, die nur der Brud­er des Angeklagten rief, rächen und holte mit seinem Ruck­sack aus”. Die Staat­san­wältin beantragte 1 Jahr und zwei Monate Haft und beze­ich­nete die Darstel­lun­gen des Vertei­di­gers “als abso­lut lächer­lich und wider­sprüch­lich”. Am Ende der Ver­hand­lung ver­ließ Neon­azi Clo­mann sofort den Raum. Seine Frau watschelte hin­ter­her und grüßte läs­sig zum Abschied mit: “Bis zum näch­sten Mal hier”.

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