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Björn L. bleibt in Haft — wegen Körperverletzung

POTSDAM. Der wegen des Über­falls auf einen Deutsch-Äthiopi­er in Pots­dam inhaftierte Björn L. aus Wil­helmshorst (Pots­dam-Mit­tel­mark) bleibt weit­er in Unter­suchung­shaft. Das entsch­ied am Fre­ita­gnach­mit­tag ein Ermit­tlungsrichter des Bun­des­gericht­shofes in Karl­sruhe, nach­dem ihm der 29-jährige Türste­her bere­its einen Tag zuvor zur Haft­prü­fung vorge­führt wor­den war. Allerd­ings beste­he gegen den Mann nicht mehr der drin­gende Tatver­dacht des ver­sucht­en Mordes, son­dern der der gefährlichen Kör­per­ver­let­zung. Es sei kein Tötungsvor­satz erkennbar, hieß es. Es beste­he aber Fluchtgefahr.

Der Richter entsch­ied zudem, dass Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm den Fall fortzuführen habe. Gegen den zweit­en Tatverdächti­gen Thomas M. wird weit­er wegen ver­sucht­en Mordes ermit­telt. Er hat am näch­sten Mittwoch Haft­prü­fung­ster­min. Wenn sich auch gegen ihn der Vor­wurf des ver­sucht­en Mordes nicht erhärten lässt, dann kön­nte Nehm die Ermit­tlun­gen wieder nach Bran­den­burg abgeben. Nehm wirft bei­den Män­nern vor, am Oster­son­ntag den Deutsch-Äthiopi­er Ermyas M. zusam­mengeschla­gen zu haben. Der ober­ste deutsche Ankläger wertete dies nach der Tat sofort als recht­sex­trem­istisch motivierten Mord­ver­such. Er sah die innere Sicher­heit gefährdet.

“Meine Stimme ist einzigartig”

Klar scheint, dass nicht die mut­maßlichen Täter den Stre­it began­nen, son­dern das 37-jährige Opfer. Ermyas M. war betrunk­en, als er das Wort “Schweine­sau” zuerst in Rich­tung Björn L. und Thomas M. sagte und auch mit den Tätlichkeit­en begann. Drei Zeu­gen bestäti­gen dies.

Björn L. und Thomas M. sollen Ermyas M. bei der Auseinan­der­set­zung als “Nig­ger” beschimpft und ihm mit einem einzi­gen Schlag ins Gesicht ein lebens­ge­fährlich­es Schädel-Hirn-Trau­ma zuge­fügt haben. Der Wortwech­sel zwis­chen den drei Män­nern war zufäl­lig auf ein­er Mail­box mit­geschnit­ten wor­den. Zu hören ist darauf die Fis­tel­stimme eines der Täter. Die Ermit­tler sind sich sich­er: es ist die Stimme von Björn L., der wegen sein­er hohen Stimme auch “Piep­si” genan­nt wird. Dies hätte die Auswer­tung ein­er mehr als sieben­minüti­gen Stimm­probe von Björn L. ergeben. Diese war von Spezial­is­ten des Bran­den­burg­er Lan­deskrim­i­nalamtes aus­gew­ertet wor­den. “Artiku­la­torische Merk­male, Sprechrhyth­mus und Akzen­tu­ierung” sprächen mit hoher Wahrschein­lichkeit dafür, dass Björn L. zur Tatzeit am Tatort gewe­sen sei, hieß es aus Ermit­tlerkreisen. Es gebe auf­fäl­lige Übere­in­stim­mungen mit der Täter­stimme von der Mail­box. Björn L. selb­st hat­te in der ersten Vernehmung gesagt: “Meine Stimme ist einzigartig.”

Anwalt erwägt Haftbeschwerde

Ungewöhn­lich ist, dass ein Bun­desrichter mehr als einen Tag für die Haft­prü­fung benötigte. Schon macht­en Gerüchte die Runde, dass Gen­er­al­bun­de­san­walt Nehm den Fall gle­ich nach Bran­den­burg abgeben würde. Doch offen­bar irri­tierte den Richter nicht nur die Frage, ob es sich wirk­lich um einen Mord­ver­such gehan­delt hat. Neue Zeu­gen waren aufge­taucht, die die Stimme von der Mail­box zwei anderen Män­ner aus Pots­dam zuge­ord­net hat­ten. Zunächst fiel ein Ver­dacht auf den Sänger ein­er Neon­azi-Band, der sich aber zer­schlug. Der Ver­dacht gegen einen anderen Mann wurde ern­ster genom­men: Marko S. musste am Mittwoch eine Stimm­probe abgeben. Erst am Fre­itag­mor­gen stand fest, dass er als Täter nicht in Frage kommt.

Björn L. bestre­it­et die Tat. Er will zur Tatzeit mit ein­er Kehlkopfentzün­dung im Bett gele­gen haben. “Sein Arzt hat bestätigt, dass er nur noch krächzend und mit rauer Stimme reden kon­nte”, sagte sein Anwalt Veikko Bar­tel am Fre­itag. Die Aus­sage des Medi­zin­ers sei aber in der 20-seit­i­gen Begrün­dung für die weit­ere Inhaftierung nicht erwäh­nt wor­den. “Nur die Zeu­gen, die meinen Man­dan­ten belas­ten, sind ange­blich glaub­würdig”, sagte Bar­tel. Er erwägt Haftbeschwerde.

Bis zur Haft­prü­fung von Thomas M. soll auch Ermyas M., der erst kür­zlich aus dem Koma erwachte, befragt wer­den. Das Unfal­lkranken­haus Berlin äußert sich auf Wun­sch der Bun­de­san­waltschaft nicht mehr zu seinem Gesundheitszustand.

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