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Rassismus und Ausländerrecht — Frankfurts wirksame Strategie

Auszüge eines Offe­nen Briefes von Robin Kendon (ehe­ma­liger Vor­sitzen­der des
Aus­län­der­beirates Frankfurt/Oder)

Am 23.03.2006 sprang Joseph M. aus einem Fen­ster der Aus­län­der­be­hörde im ersten
Stock und stürzte auf die Beton­plat­ten am Boden. (Ost­blog berichtete) Aus Panik und
Angst vor der Abschiebung, die er entkom­men wollte, zog er sich so schwere
Ver­let­zun­gen zu, dass er jet­zt quer­schnitts­gelähmt ist. Wie es dazu kam und welche
Kon­se­quen­zen zu ziehen sind, ste­ht noch nicht fest — genau­so wie es noch nicht
fest­ste­ht, wie Joseph M. sein Leben kün­ftig wird gestal­ten kön­nen. Joseph M. ist mit
ein­er deutschen Frank­fur­terin ver­lobt, sie woll­ten noch vor dem Ablauf seiner
Dul­dung heirat­en bürokratis­che Hür­den standen im Weg. Bish­er hat jede neue
Schilderung des Fall­es neue Fra­gen aufge­wor­fen. Um die soll es hier auch gehen.

Zunächst kamen nur wenig Infor­ma­tion an die Öffentlichkeit. Auf­grund einer
entsprechen­den Polizeimel­dung erschien am 25.03. auf der Bran­den­burg-Seite der MOZ
ein Kurzbericht über den Sturz. Der Kreisver­band der Grünen/Bündnis90 gab am 28.03.
eine Pressemit­teilung her­aus, in der unter anderem eine lück­en­lose Aufklärung
gefordert wurde. Am 29.03. erschien ein Offen­er Brief des Ausländerbeirates
Frank­furt (Oder), der große Betrof­fen­heit zum Aus­druck brachte, auf einige bis dahin
bekan­nten Fra­gen im Zusam­men­hang mit dem Fall hin­wies und eben­falls eine lückenlose
Aufk­lärung forderte.

Gle­ichzeit­ig mit zwei öffentlichen Erk­lärun­gen wurde von der Stadtverord­neten Sandra
Seifert eine Anfrage an die Ver­wal­tung gestellt, die in der
Stadtverordneten­versammlung am 30.03. beant­wortet wurde. Wichtig war die Aussage
von Her­rn Patzelt, er wolle auf jeden Fall Her­rn M. eine Aufenthaltserlaubnis
erteilen, wobei er verständlicher­weise darauf hin­weisen musste, dass die letzte
rechtliche Prü­fung noch nicht abgeschlossen war eine Aufen­thalt­ser­laub­nis muss
aus­län­der­rechtlich begrün­det sein. Zum Ver­lauf wie es zu dem Sturz kam — hieß es,
die Bew­er­tung sei noch nicht abgeschlossen. Da diese Antwort nur vor­läu­fig war,
kündigte Axel Hen­schke als Vor­sitzende des Haup­tauss­chuss­es an, dass er das Thema
auf die Tage­sor­d­nung der näch­sten Sitzung des Haup­tauss­chuss­es set­zen würde.

Nach der StVV — am 31.03. oder 01.04. — hat die MOZ erneut auf der Brandenburg-Seite
darüber berichtet. Wie sich her­ausstellt, kon­nte dieser Bericht auch nicht alles
richtig darstellen, was unter anderem daran liegt, dass es bis heute
unter­schiedliche Darstel­lun­gen des Falls gibt, je nach­dem, ob die Betrof­fe­nen oder
die Ver­wal­tung erzählen. Auf­gabe der geforderten Aufk­lärung ist es, die Widersprüche
aufzulösen.

In der Haup­tauss­chuss­sitzung am 10.04. wurde ein 10-seit­iges Papi­er der Verwaltung
präsen­tiert, in der haupt­säch­lich die juris­tis­chen Fra­gen behan­delt wur­den. Es wurde
deshalb seit­ens der Stadtverord­neten bemän­gelt, dass u.a. der Ablauf am 23.03. in
der Aus­län­der­be­hörde nicht beschrieben wurde. Zur näch­sten Sitzung am 09.05. soll
das Papi­er durch diese und andere Angaben ergänzt wer­den. Mit­tler­weile haben Herr M.
und Frau H, seine Ver­lobte, eine Dien­stauf­sichts­beschw­erde mit deren Darstel­lung des
Geschehens ein­gere­icht, die dem Haup­tauss­chuss auch vor­liegen wird. Nach meinem
Ken­nt­nis­stand wider­sprechen sich die Darstel­lun­gen in mehreren Punk­ten. Wer sich
mehr für die Einzel­heit­en inter­essiert, kann sich bei den Stadtverordneten
erkundi­gen. Dieser Artikel ist aus­drück­lich kein poli­tis­ch­er Aufruf, den­noch halte
ich es für wichtig, dass Bürg­erin­nen und Bürg­er dieser Stadt sich für das hiesige
Geschehen inter­essieren und wenn irgen­det­was nicht klar zu sein scheint, an die
Zuständi­gen Fra­gen stellen.

Die sowohl von den Grü­nen als auch im offe­nen Brief geforderte Aufk­lärung ist also
noch längst nicht passiert, von Schlussfol­gerun­gen und Kon­se­quen­zen kann noch keine
Rede sein.

Joseph M. ist trotz Oper­a­tio­nen quer­schnitts­gelähmt. Mit­tler­weile begin­nt die
Reha-Maß­nahme. Bis jet­zt (02.05.) wurde noch keine Aufen­thalt­ser­laub­nis erteilt.
Den­noch kann man m.E. davon aus­ge­hen, dass Joseph M. in Frank­furt (Oder) wird
bleiben kön­nen. Welche Unter­stützung er noch erhält und erhal­ten muss, ste­ht erst
nach der Reha fest. Leicht wird es sich­er nicht sein.

Der Sturz Joseph M.s aus dem Fen­ster der Aus­län­der­be­hörde ist aber kein Einzelfall.
Er wirft viel mehr Fra­gen auf, wie es zu ver­ste­hen ist, dass so was passieren kann,
sowohl im bun­desweit­en Kon­text als auch auf die Sit­u­a­tion und Einflussmöglichkeiten
hier in Frank­furt (Oder) bezogen.

Joseph M. ist nicht der erste in Deutsch­land, der sich aus Panik und Angst vor der
Abschiebung ver­let­zt hat. Die Anti­ras­sis­tis­che Ini­tia­tive in Berlin dokumentiert
unter anderem die Fol­gen der Asylge­set­zge­bung für die Flüchtlinge selb­st. Die 13.
Auflage dieser Doku­men­ta­tion umfasst den Zeitraum vom 1. Jan­u­ar 1993 bis zum 31.
Dezem­ber 2004.

Hier einige Zahlen aus diesem Zeitraum:
125 Men­schen töteten sich selb­st angesichts ihrer dro­hen­den Abschiebung oder starben
beim Ver­such, vor der Abschiebung zu fliehen. Allein 48 Flüchtlinge star­ben in
Abschiebe­haft. Min­destens 575 Flüchtlinge haben sich aus Verzwei­flung oder Panik vor
der Abschiebung oder aus Protest gegen die dro­hende Abschiebung (Risiko
Hunger­streiks) selb­st ver­let­zt oder ver­sucht­en sich umzubrin­gen und über­lebten zum
Teil schw­er ver­let­zt. Davon befan­den sich 372 Men­schen in Abschiebe­haft. Im Kontext
des bun­des­deutschen Asyl- und Aus­län­der­recht­es und deren Umset­zung kommt ein solch
tragis­ch­er Fall zwar sel­ten vor, über 500 Men­schen stellen aber keine Einzelfälle
mehr dar. Wie es im offe­nen Brief heißt, ist es für Nicht­be­trof­fene nicht
nachvol­lziehbar, welche Verzwei­flung die Angst vor ein­er Abschiebung hervorrufen
kann. Das ist der bre­it­ere Kon­text dieses tragis­chen Falls.

In Frank­furt (Oder) kann man nun das Asyl- und Aus­län­der­recht nicht ändern. Dennoch
muss man sich fra­gen, welchen Anteil die Stadtver­wal­tung ins­beson­dere die
Aus­län­der­be­hörde und das Standesamt — daran hat, dass ein Men­sch so in Panik und
Verzwei­flung ger­at­en kon­nte. Es geht also nicht um das deutsche Asyl- und
Aus­län­der­recht, so kon­tro­vers dieses auch sein mag, son­dern um die Prax­is der
zuständi­gen Teile der Stadtver­wal­tung. Denn es ist nicht der erste
aus­län­der­rechtliche Fall, bei dem es Kri­tik an der Prax­is der Aus­län­der­be­hörde gibt.

Im Fol­gen­den möchte ich einige Ein­drücke aus mein­er Berührung mit dem Thema
Aus­län­der und Aus­län­der­be­hörde schildern — konkrete Fälle möchte ich hier nicht
nen­nen, denn es geht mir nicht um einen Stre­it um Details einzel­ner Geschichten,
son­dern um ein Gesamt­bild und die Bere­itschaft, sich damit auseinanderzusetzen.
Hin­ter Details kann man sich auch gut verstecken.

Im Laufe mein­er Zeit im Aus­län­der­beirat — sechs Jahre — habe ich viele Fälle
ken­nen­gel­ernt, in denen die Prax­is der Aus­län­der­be­hörde fraglich schien. Dabei war
es nicht unbe­d­ingt so, dass man ein ein­deutiges Fehlver­hal­ten einzelner
Mitarbeiter/innen vor­weisen kon­nte, obwohl es das auch gab (und selten
Dien­stauf­sichts­beschw­er­den). Den­noch bleibt ein Bild von der Aus­län­der­be­hörde in
Frank­furt (Oder), die sich als beson­ders restrik­tiv in der Hand­habe des Rechts
ausze­ich­net. Dieses Bild von der Aus­län­der­be­hörde in Frank­furt (Oder) haben auch
Men­schen an anderen Orten in Bran­den­burg beschrieben.

So scheint es in manchen Fällen, dass Aus­län­der, die z.B. eine Aufenthaltserlaubnis
wollen, immer wieder hinge­hal­ten wer­den: hat man ger­ade einen Nach­weis erbracht,
wird ein neuer verlangt.

Es ist mir einige Male — schon vor dem 23. März — vor­ge­tra­gen wor­den, dass
Heiratswillige Asyl­be­wer­ber “bevorzugt” abgeschoben werden.

Wenn es um die Frage des
Ermessensspiel­raumes geht, ver­steckt sich die
Aus­län­der­be­hörde oft — so mein Ein­druck — hin­ter der Aus­sage, wir mussten so
han­deln, weil die Para­grafen es so bes­tim­men — als ob es keinen Ermessensspielraum
geben würde. Eine Abwä­gung aller Para­grafen, die tat­säch­lich in Frage kämen, findet
anscheinend nicht statt — oder z.B. erst dann, wenn dies ange­ord­net wird.

Konkret im Falle von Her­rn Math­enge und Frau Hof­mann ist es mir nicht
nachvol­lziehbar, warum eine Abwä­gung der­jeni­gen Geset­zes­para­grafen, die mit einer
bevorste­hen­den Eheschließung zu tun haben, anscheinend keine Rolle gespielt haben -
so der von Her­rn Der­ling in der Stadtverord­neten­ver­samm­lung am 30.03. vorgetragene
Bericht. Nie­mand hat der Aus­län­der­be­hörde unrecht­mäßiges Han­deln vorge­wor­fen nur,
dass sie unter Ein­beziehung ander­er Para­grafen anders recht­mäßig hätte handeln
können.

Selb­st wenn es keine Alter­na­tive zur Abschiebung gibt, scheint keine vernünftige
Kom­mu­nika­tion seit­ens der Aus­län­der­be­hörde mit dem betrof­fe­nen Ausländer
stattzufind­en — man kann mut­maßen, weil auch vorher keine vernün­ftige Kommunikation
stat­tfind­et. Es kann m.E. auch nicht aus­geschlossen wer­den, dass eine bessere, Angst
abbauende Kom­mu­nika­tion das Abtauchen in die Ille­gal­ität ver­mei­den könnte.
Kom­mu­nika­tion bedeutet in diesem Kon­text viel mehr als das Mit­teilen der
Ver­wal­tungsentschei­dun­gen man muss mit den Men­schen reden, sich Mühe geben, dass
Infor­ma­tio­nen beim Gegenüber auch ankommen.

Die Anzahl der Prob­leme, die Studierende der Europa-Uni­ver­sität bei der
Aus­län­der­be­hörde immer wieder berichtet hat­ten, scheint erst nach mehreren
Gesprächen, an denen auch Uni-Präsi­dentin Frau Schwan beteiligt war, bzw. nach dem
Beitritt Polens zur EU, zurück­ge­gan­gen zu sein. Hier scheint es tatsächlich
Bemühun­gen um eine bessere Kom­mu­nika­tion gegeben zu haben. Warum nicht bei anderen
Ausländern?

Diese Ein­drücke lassen also Fra­gen aufkom­men, die über die Aufar­beitung eines
Einzelfall­es hin­aus­ge­hen. Ich möchte aber auch nicht den Ein­druck erweck­en, ich
verurteile pauschal eine Behörde, denn sie hat eine beson­ders schwierige Aufgabe
inner­halb der Ver­wal­tung. Eben­falls möchte ich keinen Vor­wurf gegen die
Mitarbeiter/innen der Behörde einzeln oder gemein­sam richt­en. Es liegt an anderen,
zunächst den Stadtverord­neten im Haup­tauss­chuss, die Darstel­lung der Ver­wal­tung und
der Ver­lobten Frau H. und Her­rn M. miteinan­der zu ver­gle­ichen und die Widersprüche
aufzulösen.

Zum Schluss: das Han­deln der Ver­wal­tung — hier: der Aus­län­der­be­hörde hat
Auswirkun­gen auf das Leben ander­er — hier: aus­ländis­ch­er Men­schen. Wenn die Summe
der Hand­lun­gen sehr oft zum Nachteil dieser Men­schen auswirkt, wenn diese Menschen
oft Angst haben, über­haupt zu dieser Ver­wal­tung hinzuge­hen, dann passt es nicht zu
der erk­lärten Poli­tik der Stadt als ein mod­ernes und kundenorientiertes
Dien­stleis­tung­sun­ternehmen -, weltof­fen und fre­undlich sein zu wollen. Deshalb ist
die Aufk­lärung über den Fall Joseph M. und das Ziehen von Kon­se­quen­zen für die
Arbeit der Ver­wal­tung und m.E. für die Entwick­lung der Stadt so wichtig.

Anmerkung:

Die tragis­chen Ereignisse ziehen für Her­rn Math­enge und seine Lebensgefährtin
zahlre­iche Fol­gen nach sich, die mit großen finanziellen Belas­tun­gen ver­bun­den sind.
Dies reicht von der rechtlichen Aufar­beitung bis zum roll­stuhlgerecht­en Umbau der
gemein­samen Woh­nung. Deshalb ruft der Vor­stand des Kreisver­ban­des Frank­furt (Oder)
von Bündnis90/Die Grü­nen zu Spenden für Joseph Math­enge auf. Die Spenden wer­den nach
Ein­gang an Her­rn Math­enge und seine Lebens­ge­fährtin weitergeleitet.

Spendenkonto:

Bündnis90/Die Grü­nen Frank­furt (Oder)

Stich­wort: Joseph Mathenge

Kto-Nr.: 36 000 69 399

BLZ: 170 550 50, Sparkasse Oder-Spree

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