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Blockieren ist unser Recht”

Nach Infor­ma­tio­nen des Berlin-Bran­den­burg­er Bünd­niss­es “NS-Ver­her­rlichung stop­pen” sind die Freis­prüche für 12 “Halbe-Block­iererIn­nen” nun recht­skräftig. Als am 3. März 2007 ca. 100 Men­schen mit ein­er Spon­tandemon­stra­tion ver­sucht­en, das nation­al­sozial­is­tis­che Heldenge­denken zu block­ieren, reagierte die Polizei aggres­siv. Die Demon­stan­tInnen wur­den gewalt­sam von der Straße gedrängt und anschließend eingekesselt. 70 von ihnen erhiel­ten Bußgeldbeschei­de über 125 ?. Dage­gen legten die Betrof­fe­nen Wider­spruch ein. Im Novem­ber 2007 wur­den 12 von ihnen freige­sprochen, während das polizeiliche Vorge­hen vom Gericht deut­lich kri­tisiert wurde. 

Der Richter stellte klar, dass die Polizei auch das Demon­stra­tionsrecht von AntifaschistIn­nen respek­tieren muss. 

Bünd­nis­sprech­er Jan Soost recht­fer­tigt die Blockade:
„Wir haben von Anfang an klar gesagt, dass rein sym­bol­is­che Hand­lun­gen gegen Neon­azis nicht helfen. Mit dem Block­ieren von Nazi­aufmärschen zeigen wir, dass wir dem braunen Mob die Straßen und Plätze nicht über­lassen wollen. Wir nehmen die Losung ´Kein Fußbre­it den Faschis­ten´ ernst.“ 

Noch sind einige Ver­fahren gegen weit­ere AntifaschistIn­nen anhängig. So muss auch der Vor­sitzen­den der Ober­hav­el-Kreistags­frak­tion der Linkspartei Peter Lingn­er, dem bei dem unrecht­mäßi­gen Polizeiein­satz das Handge­lenk gebrochen wurde, vor Gericht erscheinen. Das Bünd­nis “NS-Ver­her­rlichung stop­pen!” fordert auch seinen Freis­pruch und vor allem die Bestra­fung der gewalt­täti­gen Polizeibeamten. 

Wie das Bünd­nis mit­teilt, gibt es in Berlin einen ähn­lichen Fall. Sprech­er Jan Soost:
„Die Prozesse wegen der Halbe-Block­ade sind lei­der kein Einzelfall. Am 1. Dezem­ber 2007 block­ierten AntifaschistIn­nen einen Nazi­auf­marsch in Berlin–Neukölln. Und auch hier ver­sucht die Polizei die Aktion zu krim­i­nal­isieren und ver­langt von 40 Men­schen ein Bußgeld über 200,00 ?. Wir erk­lären uns mit den Betrof­fe­nen solidarisch.“ 

www.redhalbe.de.vu

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