Nach Informationen des Berlin-Brandenburger Bündnisses “NS-Verherrlichung stoppen” sind die Freisprüche für 12 “Halbe-BlockiererInnen” nun rechtskräftig. Als am 3. März 2007 ca. 100 Menschen mit einer Spontandemonstration versuchten, das nationalsozialistische Heldengedenken zu blockieren, reagierte die Polizei aggressiv. Die DemonstantInnen wurden gewaltsam von der Straße gedrängt und anschließend eingekesselt. 70 von ihnen erhielten Bußgeldbescheide über 125 ?. Dagegen legten die Betroffenen Widerspruch ein. Im November 2007 wurden 12 von ihnen freigesprochen, während das polizeiliche Vorgehen vom Gericht deutlich kritisiert wurde.
Der Richter stellte klar, dass die Polizei auch das Demonstrationsrecht von AntifaschistInnen respektieren muss.
Bündnissprecher Jan Soost rechtfertigt die Blockade:
„Wir haben von Anfang an klar gesagt, dass rein symbolische Handlungen gegen Neonazis nicht helfen. Mit dem Blockieren von Naziaufmärschen zeigen wir, dass wir dem braunen Mob die Straßen und Plätze nicht überlassen wollen. Wir nehmen die Losung ´Kein Fußbreit den Faschisten´ ernst.“
Noch sind einige Verfahren gegen weitere AntifaschistInnen anhängig. So muss auch der Vorsitzenden der Oberhavel-Kreistagsfraktion der Linkspartei Peter Lingner, dem bei dem unrechtmäßigen Polizeieinsatz das Handgelenk gebrochen wurde, vor Gericht erscheinen. Das Bündnis “NS-Verherrlichung stoppen!” fordert auch seinen Freispruch und vor allem die Bestrafung der gewalttätigen Polizeibeamten.
Wie das Bündnis mitteilt, gibt es in Berlin einen ähnlichen Fall. Sprecher Jan Soost:
„Die Prozesse wegen der Halbe-Blockade sind leider kein Einzelfall. Am 1. Dezember 2007 blockierten AntifaschistInnen einen Naziaufmarsch in Berlin–Neukölln. Und auch hier versucht die Polizei die Aktion zu kriminalisieren und verlangt von 40 Menschen ein Bußgeld über 200,00 ?. Wir erklären uns mit den Betroffenen solidarisch.“