Kategorien
Uncategorized

Boede-Prozess” in Potsdam: “Keine Anwesenheitslisten”

(Kam­pagne gegen Wehrpflicht) Gestern fand der 4. Prozeß­tag gegen ein Mit­glied der Pots­damer Kam­pagne gegen
Wehrpflicht statt. Wegen eines Zeitungsar­tikels, in dem schwere Vor­würfe gegen die
Polizei erhoben wur­den, die nach einem Über­fall von Nazis und Herthafans auf das
alter­na­tive Wohn­pro­jekt in der Pots­damer R.-Breitscheid-Str.6 das Haus selbst
stürmte und ver­wüstete, wird jet­zt die Anklage wegen Übler Nachrede verhandelt. 

Am 27.01.03 sagte erst­mals auch ein Polizist aus, ein Video vom Ein­satz gese­hen zu
haben, auf dem Polizis­ten Festgenommene als “Schlampe” beschimpften. 

Der Ein­sat­zleit­er Andreas Merten mußte ein­räu­men, ent­ge­gen der Strafprozeßordnung
keine Durch­suchungszeu­gen hinzuge­zo­gen zu haben. Auch die Betrof­fe­nen durften
rechtswidriger­weise nicht an der Durch­suchung teil­nehmen. Ganz offen­sichtlich wollte
die Polizei im Haus ohne lästige Zeu­gen durch­suchen können. 

Allen Ern­stes behauptete Merten, daß die Polizei keine Anwe­sen­heit­slis­ten bei den
Ein­sätzen führt und im Nach­hinein die einge­set­zten Beamten nur über die
Funkpro­tokolle fest­stellen könne, falls diese das Funkgerät benutzt haben. Er und
der die Durch­suchung lei­t­ende ETK-Beamte Hauke Gef­frath woll­ten noch nichts davon
gehört haben, daß das Pots­damer Amts­gericht die Durch­suchung inzwis­chen für
rechtswidrig erk­lärt hat. So etwas wird nach Angaben der Beamten im Nach­hinein nicht
mehr in der Polizei ausgewertet. 

Die von der Vertei­di­gung benan­nten Zeu­gen bestätigten eine erniedri­gende Behandlung
der Festgenomme­nen durch die Polizei und die Ver­wüs­tun­gen, die die Polizei im Hause
anrichtete. 

Schon jet­zt ist abzuse­hen, daß der Prozeß noch min­destens 2–3 neue Verhandlungstage
benöti­gen wird. 

Am fün­ften Ver­hand­lungstag, am Mon­tag, dem 3.2. 9.30 Uhr im Amts­gericht Potsdam
wer­den weit­ere an der Durch­suchung beteiligte Polizis­ten und ein­er der Bewohn­er der
Bre­iti vernommen. 

“Schlampe” ver­misst

Gericht attestiert Polizei rabi­at­en Einsatz

(MAZ) Beweis­mit­tel­ma­nip­u­la­tion hat Lutz Boede gestern der Staatsanwaltschaft
vorge­wor­fen. Für die Hauptver­hand­lung seien Teile von Polizeivideos, die die
Ereignisse rund um das Fußball­spiel am 25. August 2001 dokumentieren,
“gezielt zusam­mengeschnit­ten” wor­den. Hin­ter­grund: In der ver­gan­genen Woche
hat­te ein Beamter aus­ge­sagt, er habe das Wort “Schlampe” auf einem Video
gehört. Dies war indes nicht zu vernehmen, als das Film­ma­te­r­i­al im
Gerichtssaal gezeigt wurde. Auch wur­den Polizis­ten in Vernehmungen die
Auf­nah­men vorge­führt, Boede aber nicht. “Ich habe nicht nur rechtsstaatliche
Prob­leme mit dem dama­li­gen Ein­satz, son­dern auch mit den Ermit­tlun­gen”, so
Boede. Wie berichtet, ist der Sprech­er der Anti-Wehrpflicht-Kam­pagne der
“üblen Nachrede” gegenüber der Polizei angeklagt. Der wüste Zus­tand nach der
Räu­mung des alter­na­tiv­en Wohn­pro­jek­ts Bre­itschei­d­straße 6 an besagtem
August­tag sowie Schä­den am Interieur sind auf den Polizeieinsatz
zurück­zuführen. Dies hielt Rich­terin Lange am fün­ften Sitzungstag des
Boede-Prozess­es für erwiesen. Unter­dessen haben die vier gelade­nen Beamten
P., St., Sch. und K. aus­ge­sagt, per­sön­lich keine Steine oder andere
Wur­fgeschosse — also Beweise für Land­friedens­bruch — bei Durch­suchun­gen im
Haus gefun­den zu haben. Der Prozess wird fortgesetzt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot