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Boede zu 1400 Euro Geldstrafe verurteilt

Am 28.02.03 war nach sieben Ver­hand­lungsta­gen eigentlich nur noch die
Urteilsverkün­dung gegen Lutz Boede von der Kam­pagne gegen Wehrpflicht geplant. Er
hat­te in einem Zeitungsar­tikel den Ein­satz der Polizei, die sich nach dem
DFB-Pokalspiel Babels­berg 03 gegen Hertha BSC nicht um die recht­en Herthafans
küm­merte, die das alter­na­tive Wohn­pro­jekt in der Breitscheidstr.6 angegriffen
hat­ten, son­dern stattdessen das Haus räumten und ver­wüsteten. In dem Artikel warf er
der Polizei vor, Vok­ab­u­lar und Sichtweise auf Bewohner­In­nen alternativer
Wohn­pro­jek­te offen­bart zu haben, wie sie auch bei recht­en Schlägern zu registrieren
sei. Ins­beson­dere hät­ten Beamte Möbel umgekippt, Fest­plat­ten aus Computern
her­aus­geris­sen und in Neben­z­im­mer gewor­fen, Musikan­la­gen und Box­en zer­schla­gen, sich
an Bargeld und Getränken bedi­ent und schließlich hin­ter den Tre­sen des Partyraumes
und ein Sofa uriniert. Die Bewohner­in­nen mußten mit auf dem Rück­en gefesselten
Hän­den eine halbe Stunde mit dem Gesicht auf dem Gehweg liegen und sich von
Polizis­ten als „Zeck­en“ und „Schlam­p­en“ betiteln lassen.
Die Staat­san­waltschaft hat­te nur einzelne Ver­wüs­tun­gen eingeräumt, anson­sten aber
den Vor­wurf der Üblen Nachrede (Ver­bre­it­en von Tat­sachen, die nicht erweis­lich wahr
sind) für erwiesen gehal­ten. Daher hat­te StA Jaschke in seinem Plä­doy­er am 7.
Ver­hand­lungstag 70 Tagessätze a 35 Euro gefordert und angekündigt, das let­zte Mal eine
Geld­strafe beantragt zu haben. Die Vertei­di­gung hat­te Freis­pruch beantragt. 

Zur Über­raschung aller tauchte bei der ver­meintlichen Urteilsverkün­dung noch ein
weit­er­er Zeuge auf. Die Rich­terin hat­te außer­halb der Ver­hand­lung erfahren, daß eine
weit­ere Durch­suchung des Haus­es am Son­ntag durch den Staatss­chutz durchgeführt
wor­den war und wollte den Leit­er des 4.K Jür­gen Wet­zel, noch befra­gen. Allerdings
kon­nte er sich an nichts mehr erin­nern. Auf Nach­frage der Vertei­di­gung mußte er aber
ein­räu­men, daß die Videos ent­ge­gen den bish­eri­gen Annah­men des Gericht­es durch die
Polizei geschnit­ten wor­den sein kön­nten. Infor­ma­tio­nen über den Verbleib der
üblicher­weise in ein­er ver­siegel­ten Tüte zu den Akten gere­icht­en Originalvideos
kon­nte er ange­blich auch nicht mehr geben. 

Dann gab es noch ein­mal die Plä­doy­ers in Kurz­form. Der Staat­san­walt Peter Petersen
von der poli­tis­chen Abteilung machte den Ein­druck, als wollte er unter die
Kampfhun­de­verord­nung fall­en, was aber nur all­ge­meine Heit­erkeit auslöste. 

Die Rich­terin verkün­dete nun endlich das Urteil. Zwar hielt sie fast alle
Behaup­tun­gen für erwiesen, war sich aber nicht völ­lig sich­er, ob die Polizei
wirk­lich Geld und Getränke gestohlen und in die Sofas gepinkelt hat­te. Die
verbleiben­den Zweifel an diesen Tat­sachen genügten ihr, um eine Verurteilung wegen
Übler Nachrede zu 40 Tagessätzen a 35 Euro auszus­prechen. Dazu kom­men dann noch
Gerichts- und Anwalt­skosten von wahrschein­lich 4 bis 5000 Euro. Inzwis­chen hat die
Vertei­di­gung bere­its Rechtsmit­tel eingelegt.

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