Bundeswehr will »Bombodrom« in der Kyritz-Ruppiner Heide sofort nutzen. Fünf Eilanträge beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht. Linkspartei verurteilt »Farce«
Die Bundeswehr will den Bombenabwurfplatz in der nordbrandenburgischen Kyritz-Ruppiner Heide sofort militärisch nutzen. Beim Verwaltungsgericht Potsdam habe das Verteidigungsministerium Mitte Dezember fünf entsprechende Eilanträge eingereicht, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Sie wolle damit fünf Urteile des Gerichts aus den Jahren 2003 und 2004 abändern lassen, die bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung über die Inbetriebnahme des »Bombodroms« eine Nutzung des Areals untersagt hatten. Damals hatten die Gemeinden Wittstock, Rheinsberg und Lärz sowie zwei ortsansässige Gewerbetreibende erfolgreich einstweilige Anordnungen gegen die sofortige Nutzung der Heide als Bombenabwurfplatz erreicht. Die endgültige Entscheidung werde das Verwaltungsgericht voraussichtlich in diesem Jahr treffen, so die Gerichtssprecherin.
Das Ministerium begründet seine Eilanträge den Angaben nach u.a. mit einer veränderten rechtlichen Situation. So ständen damals eigentumsrechtlich umstrittene Grundstücke nun nach Gerichtsentscheiden eindeutig dem Bund zu. Mit einer Entscheidung über die Eilanträge ist der Sprecherin zufolge nicht vor Februar zu rechnen. Bis Ende Januar hätten die drei Gemeinden und die beiden Gewerbetreibende Gelegenheit, zu den Anträgen Stellung zu nehmen. Falls das Gericht den Eilanträgen stattgebe, könne die Bundeswehr das »Bombodrom« nach Ablauf einer Rechtsmittelfrist sofort nutzen, erklärte sie. Brandenburgs Linkspartei-Landesvize Kirsten Tackmann bezeichnete die Anträge als »Farce«. Trotz der Gegenwehr von drei Landesregierungen und einer breiten Öffentlichkeit wolle die Bundeswehr »wieder einmal via Justiz vollendete Tatsachen schaffen«, sagte sie in Berlin. Da die SPD als Koalitionspartner im Bund von diesem Vorgang gewußt haben müsse, warf sie Brandenburgs Ministerpräsident und SPD-Chef Matthias Platzeck vor, »sich brüskieren zu lassen«.