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Bombodrom: Gegner verkürzen Marschstrecke

(BM) Witt­stock — Im Stre­it um den Protest­marsch am Son­ntag auf dem Bomben­ab­wurf­platz bei Witt­stock haben die Bom­bo­drom-Geg­n­er nachgegeben. “Um des lieben Friedens willen haben wir eine verkürzte Strecke akzep­tiert”, sagte Hel­mut Schön­berg von der Ini­tia­tive “Freie Hei­de”. Der Marsch von Rossow nach Gad­ow werde in Teilen aber trotz­dem über Wege im laut Bun­deswehr muni­tions­be­lasteten Südteil des Bom­bo­droms führen. Die Bun­deswehr hat­te die erste Route unter Hin­weis auf Gefahren abgelehnt und bere­its das Pots­damer Ver­wal­tungs­gericht eingeschaltet. 

“Für uns ist entschei­dend, sym­bol­isch die alten Wege wieder benutzen zu dür­fen”, sagte Schön­berg, der Ver­samm­lungsleit­er der Protes­tak­tion. Nach dieser Eini­gung könne sich das Ver­wal­tungs­gericht eine Entschei­dung ers­paren, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Bun­deswehr hat­te ursprünglich ein Betre­tungsver­bot für das südliche Gelände erre­ichen wollen. Die Bom­bo­drom-Geg­n­er berufen sich bei ihrer Aktion auf das Ver­wal­tungs­gericht, das die Gemeinde Schwein­rich noch als Eigen­tümerin ein­er län­geren Wegstrecke über das Übungs­gelände im Nor­den sah. Mit dieser Entschei­dung stoppte das Gericht die sofor­tige mil­itärische Nutzung. 

Bom­bo­drom-Geg­n­er gaben im Stre­it um Protest­marsch nach

(MOZ) Witt­stock (dpa) Im Stre­it um den Protest­marsch am kom­menden Son­ntag auf dem Bomben­ab­wurf­platz bei Witt­stock haben die Bom­bo­drom-Geg­n­er nachgegeben. “Um des lieben Friedens willen haben wir eine verkürzte Strecke akzep­tiert”, sagte Hel­mut Schön­berg von der Ini­tia­tive “Freie Hei­de” am Don­ner­stag. Der Marsch von Rossow nach Gad­ow werde in Teilen aber trotz­dem über Wege im laut Bun­deswehr muni­tions­be­lasteten Südteil des Bom­bo­droms führen. Die Bun­deswehr hat­te die erste Route unter Hin­weis auf Gefahren abgelehnt und bere­its das Pots­damer Ver­wal­tungs­gericht eingeschaltet. 

“Für uns ist entschei­dend, sym­bol­isch die alten Wege wieder benutzen zu dür­fen”, sagte Schön­berg, der Ver­samm­lungsleit­er der Protes­tak­tion. Nach dieser Eini­gung könne sich das Ver­wal­tungs­gericht eine Entschei­dung ers­paren, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage. Wer die Kosten dieses Ver­fahrens trage, sei noch unklar. Die Bun­deswehr hat­te ursprünglich per Eil­ver­fahren ein Betre­tungsver­bot für das südliche Gelände erre­ichen wollen. 

Die Bom­bo­drom-Geg­n­er berufen sich bei ihrer Aktion auf das Ver­wal­tungs­gericht, das die Gemeinde Schwein­rich noch als Eigen­tümerin ein­er län­geren Wegstrecke über das Übungs­gelände im Nor­den sah. Mit dieser Entschei­dung stoppte das Gericht die vom Min­is­teri­um geplante sofor­tige mil­itärische Nutzung des 12 000-Hek­tar-Gelän­des, um das schon seit 1992 gestrit­ten wird.

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