(BM) Wittstock — Im Streit um den Protestmarsch am Sonntag auf dem Bombenabwurfplatz bei Wittstock haben die Bombodrom-Gegner nachgegeben. “Um des lieben Friedens willen haben wir eine verkürzte Strecke akzeptiert”, sagte Helmut Schönberg von der Initiative “Freie Heide”. Der Marsch von Rossow nach Gadow werde in Teilen aber trotzdem über Wege im laut Bundeswehr munitionsbelasteten Südteil des Bombodroms führen. Die Bundeswehr hatte die erste Route unter Hinweis auf Gefahren abgelehnt und bereits das Potsdamer Verwaltungsgericht eingeschaltet.
“Für uns ist entscheidend, symbolisch die alten Wege wieder benutzen zu dürfen”, sagte Schönberg, der Versammlungsleiter der Protestaktion. Nach dieser Einigung könne sich das Verwaltungsgericht eine Entscheidung ersparen, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Bundeswehr hatte ursprünglich ein Betretungsverbot für das südliche Gelände erreichen wollen. Die Bombodrom-Gegner berufen sich bei ihrer Aktion auf das Verwaltungsgericht, das die Gemeinde Schweinrich noch als Eigentümerin einer längeren Wegstrecke über das Übungsgelände im Norden sah. Mit dieser Entscheidung stoppte das Gericht die sofortige militärische Nutzung.
Bombodrom-Gegner gaben im Streit um Protestmarsch nach
(MOZ) Wittstock (dpa) Im Streit um den Protestmarsch am kommenden Sonntag auf dem Bombenabwurfplatz bei Wittstock haben die Bombodrom-Gegner nachgegeben. “Um des lieben Friedens willen haben wir eine verkürzte Strecke akzeptiert”, sagte Helmut Schönberg von der Initiative “Freie Heide” am Donnerstag. Der Marsch von Rossow nach Gadow werde in Teilen aber trotzdem über Wege im laut Bundeswehr munitionsbelasteten Südteil des Bombodroms führen. Die Bundeswehr hatte die erste Route unter Hinweis auf Gefahren abgelehnt und bereits das Potsdamer Verwaltungsgericht eingeschaltet.
“Für uns ist entscheidend, symbolisch die alten Wege wieder benutzen zu dürfen”, sagte Schönberg, der Versammlungsleiter der Protestaktion. Nach dieser Einigung könne sich das Verwaltungsgericht eine Entscheidung ersparen, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage. Wer die Kosten dieses Verfahrens trage, sei noch unklar. Die Bundeswehr hatte ursprünglich per Eilverfahren ein Betretungsverbot für das südliche Gelände erreichen wollen.
Die Bombodrom-Gegner berufen sich bei ihrer Aktion auf das Verwaltungsgericht, das die Gemeinde Schweinrich noch als Eigentümerin einer längeren Wegstrecke über das Übungsgelände im Norden sah. Mit dieser Entscheidung stoppte das Gericht die vom Ministerium geplante sofortige militärische Nutzung des 12 000-Hektar-Geländes, um das schon seit 1992 gestritten wird.