Das Bundesverteidigungsministerium hat die geplanten Tiefflüge über dem umstrittenen Bombenabwurfplatz bei Wittstock (Ostprignitz-Ruppin) verschoben.
Dies ist das Ergebnis einer Erörterung beim Verwaltungsgericht Potsdam vom Donnerstag. Ursprünglich sollten die Übungsflüge über dem “Bombodrom” am Montag (18. August) beginnen. Das Ministerium werde nun die im Eilverfahren getroffenen Entscheidungen des Gerichts über vier einstweilige Rechtsschutzanträge abwarten, sagte Gerichtssprecherin Katrin Fischer-Krüger. Sie stellte diese Entscheidungen bis zum 30. September in Aussicht. Vorerst werde “alles so bleiben, wie es ist”.
Die Gegner des Militärbetriebes sprachen von einem wichtigen Etappensieg. “Der Versuch der Bundeswehr, durch eine sofortige Aufnahme des Tiefflugbetriebes vollendete Tatsachen zu schaffen und den Rechtsschutz der Betroffenen zu vereiteln, ist gescheitert.” Jegliche Nutzung des “Bombodroms” durch die Bundeswehr sei weiterhin unzulässig.
Am 11. August hatte Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) entschieden, den einen Monat vorher erteilten Genehmigungsbescheid für das rund 12.000 Hektar große Areal sofort zu vollziehen. Die Bundeswehr brauche den schon von den russischen Streitkräften genutzten Übungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide für die Luftwaffe. Er sei unverzichtbar.
Jährlich soll es dort etwa 1.700 Einsätze geben. Dagegen laufen Anliegergemeinden, Tourismus-Anbieter und Friedensaktivisten Sturm. Sie protestieren gegen die ihrer Meinung nach zu erwartende Lärmbelästigung, Umweltlasten und Beeinträchtigung des Fremdenverkehrs. Einige vermuten in dem Übungsbetrieb auch die Vorbereitung von Kriegseinsätzen.
Dagegen verweist das Verteidigungsministerium darauf, dass es das Gelände so schonend wie möglich und außerhalb der Schulferien sowie Haupturlaubszeiten nutzen will.