Mehr Rechte für Verfassungsschutz
Gesetz gegen Terrorismus
POTSDAM. Brandenburg will die Bekämpfung des Terrorismus verschärfen. Das am Mittwoch in erster Lesung debattierte Terrorismus-Bekämpfungsgesetzes weitet die Befugnisse des Verfassungsschutzes aus. Künftig könnten zur Aufdeckung terroristischer Strukturen Auskünfte von Kreditinstituten, Telekommunikationsfirmen und Fluggesellschaften eingefordert werden, sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU). Auch werde durch das neue Gesetz der regelmäßige Datenabgleich mit Bundesbehörden ermöglicht und eine Meldepflicht der Kommunen bei terroristischen Verdachtsfällen eingeführt werden. Nach den Anschlägen vom 11. September erhöhe Brandenburg damit seine Sicherheitsstandards, so Schönbohm. Dafür solle der Verfassungsschutz vom Landtag auch besser kontrolliert werden.