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Brandenburg: Mehr Rechte für Verfassungsschutz

Mehr Rechte für Verfassungsschutz 

Gesetz gegen Terrorismus 

POTSDAM. Bran­den­burg will die Bekämp­fung des Ter­ror­is­mus ver­schär­fen. Das am Mittwoch in erster Lesung debat­tierte Ter­ror­is­mus-Bekämp­fungs­ge­set­zes weit­et die Befug­nisse des Ver­fas­sungss­chutzes aus. Kün­ftig kön­nten zur Aufdeck­ung ter­ror­is­tis­ch­er Struk­turen Auskün­fte von Kred­itin­sti­tuten, Telekom­mu­nika­tions­fir­men und Flugge­sellschaften einge­fordert wer­den, sagte Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU). Auch werde durch das neue Gesetz der regelmäßige Daten­ab­gle­ich mit Bun­des­be­hör­den ermöglicht und eine Meldepflicht der Kom­munen bei ter­ror­is­tis­chen Ver­dachts­fällen einge­führt wer­den. Nach den Anschlä­gen vom 11. Sep­tem­ber erhöhe Bran­den­burg damit seine Sicher­heits­stan­dards, so Schön­bohm. Dafür solle der Ver­fas­sungss­chutz vom Land­tag auch bess­er kon­trol­liert werden. 

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