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BRANDENBURG SCHIEBT KRANKE FLÜCHTLINGE UND KINDER IN POLNISCHE HAFTEINRICHTUNGEN AB

Dort lan­den sie trotz ander­slau­t­en­der Zusagen über Monate in Haft. Zwei aus Bran­den­burg abgeschobene Fam­i­lien­väter sind nun in den Hunger­streik getreten.

Seit ein­er Woche bzw. neun Tagen befind­en sich zwei aus Bran­den­burg nach Polen abgeschobene Asyl­suchende in ein­er Haftein­rich­tung in Polen im Hunger­streik. Ein Ehep­aar und eine Fam­i­lie mit 6- und 8jährigen Kindern wur­den Ende let­zten Jahres im Rah­men der Dublin-Regelung nach Polen abgeschoben und anschließend im entle­ge­nen Ketrzyn an der Gren­ze zu Rus­s­land in eine Haftein­rich­tung gebracht. Bei­de Män­ner haben bere­its zuvor willkür­liche Inhaftierung erfahren. Nun sind sie in Polen erneut in Haft, ohne zu wis­sen, wie lange sie dort bleiben und was mit ihnen passieren wird. Dage­gen richtet sich ihr Protest und vor allem auch gegen die Inhaftierung der eige­nen Kinder.

Bei­de Fam­i­lien waren zuvor unter harschen Bedin­gun­gen aus Bran­den­burg abgeschoben wor­den. Herr A. lei­det an Epilep­sie, Herr I., hat Folter erlit­ten und ist schw­er trau­ma­tisiert. Bei der Abschiebung wur­den Her­rn I. Hand- und Fußfes­seln angelegt. In bei­den Fällen wur­den fachärztliche Atteste ignori­ert, der Rechts­bei­s­tand nicht informiert. Noch während das Bun­de­samt für Migra­tion und Flüchtlinge prüfte, ob Herr I. wegen akuter Suizidge­fahr und schw­er­er Trau­ma­tisierung in Deutsch­land bleiben müsste, schuf die kom­mu­nale Aus­län­der­be­hörde Tat­sachen und schob ihn und seine Ehe­frau kurz­er­hand nach Polen ab. Auch Herr A. wurde vor den Augen sein­er Kinder gefes­selt und die gesamte Fam­i­lie nach Polen abgeschoben.

In Polen wer­den aus Deutsch­land abgeschobene schutzbedürftige Asyl­suchende — auch Kinder — immer wieder bis zu einem Jahr lang inhaftiert. Sie wis­sen in dieser Zeit nicht, wie lange und warum sie in Haft sind und müssen befürcht­en, nach Rus­s­land und bis in den Ver­fol­ger­staaat zurück abgeschoben zu wer­den. In der Regel kön­nen sie die Gebäude nur eine Stunde am Tag ver­lassen, oft aber auch gar nicht. Aus Tele­fonat­en mit den inhaftierten Fam­i­lien wis­sen wir, dass die Kinder das Einges­per­rt­sein in Ketrzyn nicht länger ertra­gen können.

Trotz Vor­lage ärztlich­er Atteste hat ein Gericht in Polen die Inhaftierung von Her­rn I. bestätigt. Den­noch gibt die Bun­desregierung in ein­er par­la­men­tarischen Antwort im Sep­tem­ber 2013 an, beson­ders schutzbedürftige Flüchtlinge wür­den in Polen nicht inhaftiert. Im Novem­ber 2013 hat der UN-Auss­chuss gegen Folter die pol­nis­che Prax­is der Inhaftierung von Asyl­suchen­den kri­tisiert, weil die derzeit­ige Recht­slage die Inhaftierung von Kindern ermöglicht und dort kein Zugang zu rechtlich­er Beratung beste­ht. Laut Helsin­ki-Foun­da­tion in Polen wer­den Asyl­suchende dort häu­fig über Monate men­schen­rechtswidrig inhaftiert, betrof­fen seien auch syrische Flüchtlinge.

Bran­den­burg entwick­elt sich gegen­wär­tig zu einem Ver­schiebe­bahn­hof für Flüchtlinge. So erhal­ten auch syrische Flüchtlinge Beschei­de, das Land zu ver­lassen und nach Ungarn auszureisen, wo ihnen wie in Polen Inhaftierung dro­ht. Während in Bran­den­burg Ini­tia­tiv­en vor Ort engagiert über­legen, wie sie Flüchtlinge men­schen­würdig aufnehmen kön­nen, wer­den eben diejeni­gen, die ger­ade hier angekom­men sind, rig­oros abgeschoben. Der Flüchtlingsrat fordert das Land Bran­den­burg auf, kranke Men­schen und Kinder nicht sehen­den Auges dor­thin abzuschieben, wo ihnen Haft und gesund­heitliche Gefahr dro­hen. Die bei­den hunger­streik­enden Flüchtlinge müssen mit ihren Fam­i­lien nach Deutsch­land zurück kom­men dür­fen, um ihre medi­zinis­che Behand­lung fortzusetzen.

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