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Brandenburger Flüchtlinge können wieder Geld erhalten

(Andrea Bey­er­lein) In Bran­den­burg kön­nen Asyl­be­wer­ber kün­ftig wieder Bargeld statt Sach­leis­tun­gen erhal­ten. Einem entsprechen­den Vorstoß von Sozialmin­is­ter Gün­ter Baaske (SPD) stimmte das Kabi­nett am Dien­stag über­raschend zu. Damit ist ein umstrit­ten­er Run­der­lass von 1994 nicht mehr gültig. Danach durften in Bran­den­burg Asyl­be­wer­bern nur Sach­leis­tun­gen erhal­ten. Kün­ftig könne jed­er Land­kreis und jede kre­is­freie Stadt selb­st entschei­den, ob nach der bun­des­ge­set­zlich vorgeschriebe­nen Frist von drei Jahren an Sach­leis­tun­gen fest­ge­hal­ten oder Bargeld aus­gezahlt werde, sagte Baaske der Berlin­er Zeitung. 

Gegen den von der ver­stor­be­nen Sozialmin­is­terin Regine Hilde­brandt (SPD) ver­ant­worteten Erlass waren Flüchtling­sor­gan­i­sa­tio­nen und Kirchen Sturm gelaufen. In den ver­gan­genen bei­den Jahren hat­ten mehrere Kreistage und Stadtverord­neten­ver­samm­lun­gen ein Abwe­ichen von der rigi­den Bran­den­burg­er Lin­ie gefordert, darunter auch die Stadt Pots­dam mit ihrem dama­li­gen Ober­bürg­er­meis­ter Matthias Platzeck (SPD) und der Kreis Pots­dam-Mit­tel­mark, wo Baaske als Sozialdez­er­nent einen Kur­swech­sel befür­wortete. Der Lan­drat von Pots­dam-Mit­tel­mark, Lothar Koch (SPD), kündigte am Dien­stag bere­its an, er wolle am Sach­leis­tung­sprinzip fes­thal­ten — trotz des gegen­teili­gen Votums seines Kreistages. 

Baaske sagte, die Kom­munen kön­nten die Lage selb­st am besten beurteilen. Da ihre Entschei­dungs­frei­heit erst nach drei Jahren ein­set­ze, sehe er in der danach möglichen Auszahlung von Bargeld “kein Lock­mit­tel”. Die Prax­is in den meis­ten anderen Bun­deslän­der sei ähn­lich. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) nan­nte die Entschei­dung einen Beitrag, um Entschei­dungskom­pe­ten­zen zu dezentralisieren. 


Siehe auch den Artikel in den PNN vom 10.1.:

Bargeld statt Gutscheine

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