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Flüchtlingsrat verurteilt Polizeieinsatz, fordert Bleiberecht

Das erste Mal wird in Bran­den­burg ver­sucht, einem Kirchenasyl gewalt­sam ein Ende zu setzen.

Die Flüchtlingsräte der Län­der Bran­den­burg und Berlin verurteilen den
Polizeiein­satz im Pfar­rhaus und in den Pri­va­träu­men des Pfar­rers in Schwante
auf das Schärfste!
Wir erk­lären unsere Sol­i­dar­ität mit der Kirchenge­meinde Schwante und drücken
unsere Achtung aus, dass die Gemeinde an ihrem Beschluss fes­thält, weiterhin
Kirchenasyl für Her­rn Ha und seinen Sohn zu gewähren! 

In Bran­den­burg geschah es zum ersten Mal, dass ein Kirchenasyl gewaltsam
been­det wer­den sollte; bis­lang waren kirch­liche Räume für die Polizei tabu,
aber der Oranien­burg­er Lan­drat Karl-Heinz Schröter will offensichtlich
beson­dere Härte zeigen. Das ganze ist skan­dalös, auch weil das Land gerade
wieder durch frem­den­feindliche Über­griffe von sich reden macht. 

Die Brechung des Kirchenasyls in Schwante ist auch Aus­druck fortgesetzter
Ver­suche der Behör­den, das Engage­ment der im Bünd­nis “Asyl in der Kirche”
zusam­mengeschlosse­nen Pfar­rerin­nen und Pfar­rer zu krim­i­nal­isieren. Hier­bei sei
an das Vorge­hen der Berlin­er Innen­ver­wal­tung Mitte der 90er Jahre erinnert
(damals noch unter Innense­n­a­tor Schön­bohm!), strafrechtliche Ermit­tlun­gen gegen
die Pfar­rer und Gemein­demit­glieder einzuleit­en, die Kirchenasyl in einer
Gemeinde in Trep­tow gewährten. 

Nach lan­gen Jahren der Eingewöh­nung und Inte­gra­tion sollen der Viet­namese Xuan
Khan Ha und sein fün­fjähriger Sohn endgültig in ihre Heimat abgeschoben werden.
Auf­grund seines anhal­tenden exilpoli­tis­chen Engage­ments – Herr Ha ist Mitglied
in zwei oppo­si­tionellen Grup­pen – ist es aber nach wie vor nicht
aus­geschlossen, dass ihm in Viet­nam Gefahren für Leib und Leben dro­hen. Es ist
davon auszuge­hen, dass regimekri­tis­che Aktiv­itäten im Aus­land von Mitarbeitern
der viet­name­sis­chen Botschaften überwacht werden. 

Die seit mehreren Monat­en andauern­den Ver­suche der Abschiebung von Her­rn Ha –
skan­dalöser­weise auch ohne seinen Sohn – sind daher unzu­mut­bar und unseres
Eracht­ens men­schen­rechtlich nicht vertret­bar. Das Kirchenasyl war hier demnach
die let­zte Chance, für einen Appell an die Ver­ant­wortlichen, diesen
for­mal­rechtlichen Akt ohne Rück­sicht auf die ihm innewohnende human­itäre Härte
noch ein­mal zu überdenken. 

Wir fordern das Lan­drat­samt auf, zivilge­sellschaftlich­es Engage­ment für die
Rechte und zum Schutz der Flüchtlinge zu fördern und zu unter­stützen anstatt es
zu unter­drück­en, denn hier entste­ht der Ein­druck, dass es offensichtlich
uner­wün­scht ist. 

An diesem Fall wird wieder ein­mal deut­lich, dass Bleiberechts- und
Härte­fall­regelun­gen ins­beson­dere für langjährig hier lebende Flüchtlinge ohne
gesichertes Aufen­thalt­srecht drin­gend erforder­lich sind! 

Vera Ever­hartz (Flüchtlingsrat Bran­den­burg)

Jens-Uwe Thomas (Flüchtlingsrat Berlin)

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