Das erste Mal wird in Brandenburg versucht, einem Kirchenasyl gewaltsam ein Ende zu setzen.
Die Flüchtlingsräte der Länder Brandenburg und Berlin verurteilen den
Polizeieinsatz im Pfarrhaus und in den Privaträumen des Pfarrers in Schwante
auf das Schärfste!
Wir erklären unsere Solidarität mit der Kirchengemeinde Schwante und drücken
unsere Achtung aus, dass die Gemeinde an ihrem Beschluss festhält, weiterhin
Kirchenasyl für Herrn Ha und seinen Sohn zu gewähren!
In Brandenburg geschah es zum ersten Mal, dass ein Kirchenasyl gewaltsam
beendet werden sollte; bislang waren kirchliche Räume für die Polizei tabu,
aber der Oranienburger Landrat Karl-Heinz Schröter will offensichtlich
besondere Härte zeigen. Das ganze ist skandalös, auch weil das Land gerade
wieder durch fremdenfeindliche Übergriffe von sich reden macht.
Die Brechung des Kirchenasyls in Schwante ist auch Ausdruck fortgesetzter
Versuche der Behörden, das Engagement der im Bündnis “Asyl in der Kirche”
zusammengeschlossenen Pfarrerinnen und Pfarrer zu kriminalisieren. Hierbei sei
an das Vorgehen der Berliner Innenverwaltung Mitte der 90er Jahre erinnert
(damals noch unter Innensenator Schönbohm!), strafrechtliche Ermittlungen gegen
die Pfarrer und Gemeindemitglieder einzuleiten, die Kirchenasyl in einer
Gemeinde in Treptow gewährten.
Nach langen Jahren der Eingewöhnung und Integration sollen der Vietnamese Xuan
Khan Ha und sein fünfjähriger Sohn endgültig in ihre Heimat abgeschoben werden.
Aufgrund seines anhaltenden exilpolitischen Engagements – Herr Ha ist Mitglied
in zwei oppositionellen Gruppen – ist es aber nach wie vor nicht
ausgeschlossen, dass ihm in Vietnam Gefahren für Leib und Leben drohen. Es ist
davon auszugehen, dass regimekritische Aktivitäten im Ausland von Mitarbeitern
der vietnamesischen Botschaften überwacht werden.
Die seit mehreren Monaten andauernden Versuche der Abschiebung von Herrn Ha –
skandalöserweise auch ohne seinen Sohn – sind daher unzumutbar und unseres
Erachtens menschenrechtlich nicht vertretbar. Das Kirchenasyl war hier demnach
die letzte Chance, für einen Appell an die Verantwortlichen, diesen
formalrechtlichen Akt ohne Rücksicht auf die ihm innewohnende humanitäre Härte
noch einmal zu überdenken.
Wir fordern das Landratsamt auf, zivilgesellschaftliches Engagement für die
Rechte und zum Schutz der Flüchtlinge zu fördern und zu unterstützen anstatt es
zu unterdrücken, denn hier entsteht der Eindruck, dass es offensichtlich
unerwünscht ist.
An diesem Fall wird wieder einmal deutlich, dass Bleiberechts- und
Härtefallregelungen insbesondere für langjährig hier lebende Flüchtlinge ohne
gesichertes Aufenthaltsrecht dringend erforderlich sind!
Vera Everhartz (Flüchtlingsrat Brandenburg)
Jens-Uwe Thomas (Flüchtlingsrat Berlin)