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Brandenburger Tod

Sechs Män­ner, ein Pas­sat: In Oranien­burg wurde ein 22-Jähriger wegen fahrläs­siger Tötung verurteilt

“Win­seln soll er!”, zis­cht es aus dem Zuschauer­raum, als das Urteil gesprochen wird. “Fle­hen soll er, die Dreck­sau!” Win­seln und fle­hen soll Andreas S. Vier Men­schen hat er auf dem Gewis­sen, vier Jugendliche, die an einem Allee­baum den Bran­den­burg­er Tod gefun­den haben, wie man in der Mark so sagt. S. fuhr am 13. Jan­u­ar 2007 das Unfal­lau­to, er war betrunk­en, er hat­te keinen Führerschein, er war auf Bewährung frei. Drei Jahre Haft lautet das Urteil, ohne Bewährung.

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17, 19, 21 und 29 Jahre alt waren die Toten von der Land­straße. Deren Ange­hörige — Eltern, Geschwis­ter, Fre­unde — sind ins Amts­gericht Oranien­burg gekom­men, um dabei zu sein, wenn Andreas S., “die Dreck­sau”, verurteilt wird. Zufrieden wird sie das Urteil des Schöf­fen­gerichts nicht stellen.

Der Fall ist so banal wir fol­gen­schw­er. In jen­er Jan­u­ar­nacht feierten in ein­er Hen­nigs­dor­fer Ein­raum­woh­nung zahllose Men­schen den 19. Geburt­stag von Tobias V. — es soll­ten die let­zten Stun­den seines Lebens sein. Was da auf 20 Quadrat­metern los war, schildert die Zeu­g­in Gina Z. “War jut wat los”, sagt sie. Irgend­wann war die Polizei da, “wegen Ruh­estörung und recht­sex­tremer Musik”. Gegen Mor­gen habe sie sich vom Angeklagten ver­ab­schiedet: “Coole Party.”

Der und fünf andere woll­ten weit­er­feiern, in der Disko im Nach­bar­dorf. Andreas S. set­zte sich mit 1,48 Promille ans Steuer, die anderen zwängten sich in den VW-Pas­sat — sechs spaßgeile Jung­män­ner auf dem Weg in die Nacht. Bei erlaubten 80 Stun­denkilo­me­tern raste S. mit 120 über die Allee. Als er in ein­er Kurve gegen­lenk­te, drehte sich der Wagen und knallte gegen einen Baum. Die vier auf dem Rück­sitz waren sofort tot. Fahrer und Beifahrer überlebten.

Was der Dekra-Sachver­ständi­ge zu Pro­tokoll zu gibt, ist nur schw­er zu verkraften. Die Müt­ter der Toten kauern neben ihren Anwäl­ten, sie kneten Taschen­tüch­er. Als der Gutachter von “Ein­blu­tun­gen im Dachbere­ich” spricht, von der “trä­gen Masse”, die die Toten darstell­ten, laufen bei ihnen die Trä­nen. Es waren ihre Kinder — ver­ant­wor­tungs­los, besof­fen, ja. Aber: ihre Jungs. Alle tot.

Ihnen gegenüber sitzt der Angeklagte. Andreas S. weint. Der bul­lige 22-Jährige hat am ersten Ver­hand­lungstag eine Erk­lärung ver­lesen lassen: Es tue ihm alles schreck­lich leid. Vertreten wird er von dem Anwalt Wol­fram Nahrath, dem früheren Bun­de­schef der inzwis­chen ver­bote­nen neon­azis­tis­chen Wik­ing-Jugend. Der ver­dreht die Augen, als das Gericht aus dem Vorstrafen­reg­is­ter des Angeklagten unter anderem ver­li­est, dass sein Man­dant zur Tatzeit unter Bewährungsaufla­gen wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung stand: S. hat­te einen Aus­län­der durch die Kle­in­stadt gejagt.

In seinem Plä­doy­er argu­men­tiert Nahrath, die Toten hät­ten “möglicher­weise ins Unfallgeschehen eingewil­ligt”, ein­er hätte seinem Man­dan­ten den Schlüs­sel aus der Hand nehmen müssen. Im Zuschauer­raum stöh­nt jemand auf vor Wut.

Andreas S. wohnt bis zum Antritt sein­er Haft­strafe weit­er in Hennigsdorf.

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