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Brandenburger VS-Skandal nun bundesweites Thema

Lan­des-Ver­fas­sungss­chutz dro­ht neuer Ärger

V‑Mann-Führer von Toni S. im Kreuzfeuer

(LR, 24.5.) Dem Bran den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz dro­ht neuer Ärg­er. Nach Informationen
der RUNDSCHAU will die Cot­tbuser Staat­san­waltschaft das Ermittlungsverfahren
gegen einen Ver­fas­sungss­chutz-Beamten nur dann ein­stellen, wenn dieser eine
Gel­dau­flage zahlt. Der Beamte hat­te den V‑Mann Toni S.
geführt, den das Berlin­er Landgericht im Novem­ber 2002 wegen der Beteiligung
am Ver­trieb recht­sex­tremer CDs mit Mor­daufrufen zu ein­er zweijährigen
Bewährungsstrafe verurteilt hatte.
Gegen den V‑Mann-Führer von Toni S. ermit­telt die Cottbuser
Staat­san­waltschaft seit Herb­st 2002 wegen des Ver­dachts der versuchten
Strafvere­it­elung. Der
Beamte soll den V‑Mann vor ein­er Razz­ia der Cot­tbuser Staatsanwaltschaft
gewarnt haben, die im März 2002 stattfand.
Müsste der Beamte die Gel­dau­flage zahlen, käme dies nach Ansicht
Bran­den­burg­er Sicher­heit­skreise dem Eingeständ­nis gle­ich, der Ver­fas­sungss­chutz habe
sich nicht kor­rekt ver­hal­ten und sei mitver­ant­wortlich für die Straftat­en des
V‑Manns. Der Fall Toni S. verur­sachte im ver­gan­genen Jahr erhe­blichen Wirbel
und schw­eren Stre­it zwis­chen Berlin und Brandenburg.
Das Pots­damer Jus­tizmin­is­teri­um wird in Kürze entschei­den, ob die Cottbuser
Staat­san­waltschaft das Ver­fahren gegen den V‑Mann-Führer gegen Zahlung einer
Gel­dau­flage ein­stellen kann. Die Alter­na­tive wäre eine Anklage gegen den
V‑Mann-Führer. Der Ver­fas­sungss­chutz hat in der Ver­gan­gen­heit beteuert, der
Beamte habe kor­rekt gehandelt.
Zurzeit ste­ht Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutz wieder in der Kri­tik, da ein
ander­er V‑Mann im Feb­ru­ar 2001 eine geplante Razz­ia der Pots­damer Polizei an
einen Neon­azi verriet. 

Bun­desjus­tizmin­is­teri­um will Auskun­ft in V‑Mann-Affäre

Rolle eines Bun­de­san­walts soll aufgek­lärt werden

(LR 23.05) Das Bun­desjus­tizmin­is­teri­um schal­tet sich in die Bran­den­burg­er V‑Mann-Affäre
ein.
Nach­dem am Mittwoch ein Bun­de­san­walt in Ver­dacht ger­at­en war, er habe sich
an der Ver­tuschung der Affäre beteiligt, sei umge­hend bei Generalbundesanwalt
Kay Nehm ein Bericht ange­fordert wor­den, sagte gestern die Sprecherin des
Min­is­teri­ums, Eva Schmier­er. Sie betonte, das Min­is­teri­um lasse sich “umfänglich
und detail­liert” aus Karl­sruhe berichten.
Unter­dessen hat sich Gen­er­al­bun­de­san­walt Nehm gegen Vor­würfe wegen einer
ange­blichen V‑Mann-Affäre in Bran­den­burg zur Wehr geset­zt. “Die
Bun­de­san­waltschaft soll zum Sün­den­bock für Pan­nen des Lan­des Bran­den­burg gemacht
werden”,
sagte gestern seine Sprecherin Frauke-Katrin Scheuten.
Bun­de­san­walt Wolf­gang Sieg­mund soll, wie die RUNDSCHAU berichtete,
frühzeit­ig gewusst haben, dass im Feb­ru­ar 2001 ein V‑Mann des
Lan­des-Ver­fas­sungss­chutzes eine geplante Razz­ia an einen Neon­azi ver­rat­en hatte.
Doch erst vor zwei
Wochen informierte Sieg­mund die Pots­damer Staat­san­waltschaft. Diese leitete
ein Ver­fahren ein “wegen des Ver­dachts, aus Bran­den burg­er Sicherheitsbehörden
seien im Feb­ru­ar 2001 Dien­st­ge­heimnisse ver­rat­en worden.
Der Ver­dacht gegen den Bun­de­san­walt hat­te heftige Reak­tio­nen ausgelöst.
Poli­tik­er der Bun­destags­frak­tio­nen von SPD, CDU/CSU und FDP sowie aus dem
Vor­stand der Grü­nen ver­langten Aufk­lärung. Die Bun­de­san­waltschaft hat­te am Mittwoch
nur mit­geteilt, es habe im Feb­ru­ar 2001 keinen “Sachver­halt” gegeben, der zur
“Ein­schal­tung der zuständi­gen Lan­desstaat­san­waltschaft hätte Anlass geben
müssen”. 

Zeitung: Bun­desjus­tizmin­is­teri­um schal­tet sich in V‑Mann-Affäre ein

(MOZ, 23.5.) Pots­dam (ddp-lbg). Das Bun­desjus­tizmin­is­teri­um schal­tet sich nach einem
Bericht der Zeitung «Der Tagesspiegel» (Fre­ita­gaus­gabe) in die Brandenburger
V‑Mann-Affäre ein. Nach­dem am Mittwoch ein Bun­de­san­walt in Ver­dacht ger­at­en war,
sich an der Ver­tuschung der Affäre beteiligt zu haben, sei umge­hend bei
Gen­er­al­bun­de­san­walt Kai Nehm ein Bericht ange­fordert wor­den, sagte
Min­is­teri­umssprecherin Eva Schmier­er. Nach ihren Angaben lässt sich das Ministerium
«umfänglich und detail­liert» aus Karl­sruhe berichten. 

Bun­de­san­walt Wolf­gang Sieg­mund soll laut Blatt frühzeit­ig gewusst haben,
dass im Feb­ru­ar 2001 ein V‑Mann des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes eine
geplante Polizei-Razz­ia an einen Neon­azi ver­rat­en hat­te. Doch erst vor zwei Wochen
habe er die Pots­damer Staat­san­waltschaft informiert. Diese hat­te wegen des
Ver­dachts, wonach aus Bran­den­burg­er Sicher­heits­be­hör­den im Feb­ru­ar 2001
Dien­st­ge­heimnisse ver­rat­en wor­den seien, ein Ver­fahren eingeleitet. 

Der Ver­dacht gegen den Bun­de­san­walt hat­te heftige Reak­tio­nen ausgelöst.
Poli­tik­er der Bun­destags­frak­tio­nen von SPD, Union und FDP sowie aus dem Vorstand
der Grü­nen ver­langten Aufk­lärung. Vize-Unions­frak­tion­schef Wolf­gang Bosbach
will den Fall im Innenauss­chuss des Bun­destages zur Sprache brin­gen. Die
Bun­de­san­waltschaft hat­te am Mittwoch laut Zeitung nur mit­geteilt, es habe im
Feb­ru­ar 2001 keinen «Sachver­halt» gegeben, der zur «Ein­schal­tung der zuständigen
Lan­desstaat­san­waltschaft hätte Anlass geben müssen». 

Nehm unter Druck

Das Bun­desjus­tizmin­is­teri­um ver­langt nun von dem Gen­er­al­bun­de­san­walt Bericht
über V‑Mann-Affäre

(TAZ, 23.5.) BERLIN ap Die Bran­den­burg­er V‑Mann-Affäre beschäftigt jet­zt auch das
Bun­desjus­tizmin­is­teri­um. Bei Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm sei ein Bericht über die
Vorgänge ange­fordert wor­den, erk­lärte eine Min­is­teri­umssprecherin in Berlin
gestern. 

Sie bestätigte damit Medi­en­berichte, nach denen Bun­de­san­walt Wolfgang
Sieg­mund frühzeit­ig gewusst haben soll, dass im Feb­ru­ar 2001 ein V‑Mann des
Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes eine geplante Polizeirazz­ia in der recht­en Szene
an einen Neon­azi ver­rat­en habe. Sieg­mund hat­te jedoch erst vor zwei Wochen die
Staat­san­waltschaft Pots­dam informiert. Diese hat­te daraufhin wegen der
Ver­let­zung von Dien­st­ge­heimnis­sen ein Ermit­tlungsver­fahren gegen Unbekannt
ein­geleit­et. Nehm ver­wehrte sich gegen die Vor­würfe. Seine Sprecherin Frauke-Katrin
Scheuten erk­lärte: “Die Bun­de­san­waltschaft soll zum Sün­den­bock für Pan­nen des
Lan­des Bran­den­burg gemacht werden.” 

Bun­de­san­walt verärg­ert über Schönbohm

Bun­desjus­tizmin­is­terin will Klarheit in V‑Mann-Affäre

(Berlin­er Zeitung, 23.5.) POTSDAM/KARLSRUHE. Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm ist verärg­ert darüber, wie
das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um mit dem jüng­sten V‑Mann-Skan­dal in
Pots­dam umge­gan­gen ist. “Die Bun­de­san­waltschaft ist zum Sün­den­bock für Pan­nen des
Lan­des Bran­den­burg gemacht wor­den”, sagte die Sprecherin der
Bun­de­san­waltschaft, Frauke-Katrin Scheuten, am Don­ner­stag der Berlin­er Zeitung.
Vertreter des Pots­damer Innen­min­is­teri­ums hat­ten bei ein­er Son­der­sitzung der
Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion am Dien­stag behauptet, dass der
Bun­de­san­walt Wolf­gang Sieg­mund bere­its im Feb­ru­ar 2001 vom Geheimnisver­rat eines
V‑Mannes des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes Ken­nt­nis hat­te. Tatsächlich
hat die Bun­de­san­waltschaft aber erst jet­zt, im Mai 2003, die
Staat­san­waltschaft Pots­dam ersucht, ein Ermit­tlungsver­fahren wegen Geheimnisverrats
aufzunehmen. Dies geschah auch. Seit­dem ist davon die Rede, dass staatlicherseits
Ver­fas­sungss­chutz-Pan­nen ver­tuscht wer­den sollten. 

Nun hat sich das Bun­desjus­tizmin­is­teri­um eingeschal­tet und fordert eine
Erk­lärung der Bun­de­san­waltschaft. “Wir erstellen nun einen umfassenden Bericht
für das Bun­desjus­tizmin­is­teri­um”, sagte Frauke-Katrin Scheuten. Die
Bun­de­san­waltschaft habe sich in dem konkreten Fall nichts vorzuwerfen. 

Ein Sprech­er der Pots­damer Staat­san­waltschaft schloss hinge­gen nicht aus,
dass die Ermit­tlun­gen wegen Geheimnisver­rats auch auf die Bundesanwaltschaft
aus­geweit­et wer­den: “Wenn unsere Ermit­tlun­gen weit­ere Erken­nt­nisse ergeben,
wer­den wir das entsprechend werten.” Be
i dem Stre­it geht es um eine
Polizeirazz­ia, die im Feb­ru­ar 2001 von einem V‑Mann des Potsdamer
Ver­fas­sungss­chutzes an
einen Neon­azi ver­rat­en wor­den war. Die Razz­ia richtete sich auch gegen die
recht­ster­ror­is­tis­che “Nationale Bewe­gung”. Die Ermit­tlun­gen gegen diese
Grup­pierung hat­te Gen­er­al­bun­de­san­walt Nehm im Jan­u­ar 2001 nach dem Bran­dan­schlag auf
die Trauer­halle des Jüdis­chen Fried­hofs in Pots­dam an sich gezo­gen. Nehm
hat­te daraufhin auch einen Bun­de­san­walt nach Pots­dam entsandt. 

Wolf­gang Bos­bach, stel­lvertre­tender Chef der CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion,
kündigte inzwis­chen an, den Gen­er­al­bun­de­san­walt Nehm vor dem Innenauss­chuss des
Bun­destages zu dem Kom­plex befra­gen zu wollen. 

V‑Mann Affäre zieht Kreise auf Bundesebene

(BM 23.05.) Pots­dam — Die Bran­den­burg­er V‑Mann-Affäre beschäftigt jet­zt auch das
Bun­desjus­tizmin­is­teri­um. Bei Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm sei ein Bericht über die
Vorgänge ange­fordert wor­den, erk­lärte eine Min­is­teri­umssprecherin gestern. Sie
bestätigte damit Berichte, wonach Bun­de­san­walt Wolf­gang Sieg­mund frühzeitig
gewusst haben soll, dass im Feb­ru­ar 2001 ein V‑Mann des Brandenburger
Ver­fas­sungss­chutzes eine geplante Polizei-Razz­ia in der recht­en Szene an einen
Neon­azi ver­rat­en habe. Der Ver­dacht gegen den Bun­de­san­walt hat­te heftige
Reak­tio­nen ausgelöst. 

Sieg­mund habe jedoch erst vor zwei Wochen die zuständi­ge Staatsanwaltschaft
Pots­dam informiert, hieß es. Diese habe daraufhin wegen der Ver­let­zung von
Dien­st­ge­heimnis­sen gegen unbekan­nte Ange­hörige des Lan­des-Innen­min­is­teri­ums ein
Ermit­tlungsver­fahren ein­geleit­et. Unions­frak­tionsvize Wolf­gang Bos­bach will
den Fall im Innenauss­chuss des Bun­destages zur Sprache bringen. 

Ich weiß, dass ich Einige in der CDU verärg­ert habe”

Die V‑Mann-Affäre hat Innen­min­is­ter Schön­bohm aus­ge­s­tanden — jet­zt ste­ht der
Parteitag an

(BM, 22.5.) Neue Hür­den tür­men sich vor dem Innen­min­is­ter und CDU-Chef Jörg Schönbohm
auf, Postengerangel auf dem Parteitag ist garantiert. Gudrun Mall­witz sprach
mit Schön­bohm über seine Ziele in der Partei, über Kon­se­quen­zen aus dem
V‑Mann-Fall und die Länderfusion. 

Berlin­er Mor­gen­post: Herr Schön­bohm, Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutz kommt
nicht aus den Schlagzeilen. Hat Ihre Behörde den Umgang mit V‑Männern noch im
Griff?

Schön­bohm: Wenn Sie damit auf jüng­ste Schlagzeilen anspie­len, kann ich nur
auf das Votum der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion ver­weisen: Es gab
keinen V‑Mann-Skan­dal. Die Vor­würfe sind wie eine Seifen­blase zerplatzt. 

Keine Fehler also und daher auch keine Konsequenzen?

Der Fall ist aufgek­lärt. Ver­fas­sungss­chutzchef Hein­er Wegesin hat mein
volles Ver­trauen. Er wird der Kom­mis­sion die Verän­derun­gen beim Verfassungsschutz
seit 1999 umfassend dar­legen, auch welche Kon­se­quen­zen aus dem let­zten Fall
Toni S. gezo­gen wur­den. Wir haben die Voraus­set­zun­gen für die Anwer­bung von
Quellen noch präzis­er als früher fest­geschrieben. Im Übri­gen: Ein
Ver­fas­sungss­chutz, der unsere frei­heitlich demokratis­che Grun­dord­nung gegen Extremisten
schützen soll, kommt ohne den Ein­satz von V‑Leuten nicht aus. 

Der Innen­min­is­ter kann offen­bar erle­ichtert sein. Die nächste
Her­aus­forderung ste­ht aber schon mor­gen auf dem Parteitag der CDU bevor. Es gibt
heftiges
Gerangel um die Posten des Vor­standes und der Stel­lvertreter. Haben Sie zu
spät die Weichen gestellt?

Nein. Die Kan­di­datur der Kreis­chefin von Pots­dam-Mit­tel­mark kam spät und für
mich völ­lig über­raschend. Da hat­te ich Dierk Home­y­er bere­its gebeten, erneut
für das Amt des Schatzmeis­ters zu kan­di­dieren. Ihre Eig­nung spreche ich Frau
Funk nicht ab, ich finde es aber bedauer­lich, dass es zur Kampfkandidatur
kommt. 

Warum stapelt der Parte­ichef Schön­bohm so tief, indem er sich mit 75 Prozent
zufrieden geben würde?

Weil ich weiß, dass sich der eine oder andere über mich geärg­ert hat. Auch
wenn es keine 95,4 Prozent wie beim ersten Mal mehr sein wer­den: Ich rechne
doch mit einem guten bis sehr guten Ergeb­nis. Die Partei wird Geschlossenheit
zeigen. 

Lothar Bisky kehrt mit 62 Jahren an die Spitze der PDS zurück, was die Not
der Partei offen­bart. Bleiben Sie bei Ihrem Ziel, die Union bis 2009 anführen
zu wollen? Sie wären dann 71 Jahre alt.

Der Ver­gle­ich hinkt gewaltig. Schauen Sie sich ein­mal die Per­son­aldecke der
PDS an. Es bleibt dabei: Ich ste­he als Spitzenkan­di­dat für die Landtagswahlen
2004 und als Vor­sitzen­der der Partei bere­it, und zwar bis 2009 — wenn die
Partei will. Für diesen Zeit­punkt ist auch die Fusion Berlins und Brandenburgs
geplant, von deren Notwendigkeit ich überzeugt bin. 

Will die CDU die Fusion noch?

Selb­stver­ständlich. Da weiß ich mich ein­er Mei­n­ung mit der
Frak­tionsvor­sitzen­den Beate Blechinger. Wenn aber Rot-Rot in Berlin in der
Koali­tionsvere­in­barung zemen­tiert hat, erst die Ver­fas­sungs­frage zu klären und dann
die anderen
Inhalte, zeigt das für mich ganz deut­lich, dass manche in Berlin nicht
begrif­f­en haben: Wir ver­han­deln gemein­sam um die Zukun­ft unseres Bun­des­lan­des. Da
kann nicht der eine dem anderen vorschreiben, was wann zu machen ist. 

Die CDU will also über die Ver­fas­sung erst nach dem Volk­sentscheid 2006
abstimmen?

Wir haben bis 2006 noch viel Zeit, uns über die Ver­fas­sungs­frage zu
ver­ständi­gen. Vorher erwarten die Men­schen von uns Lösun­gen für die praktischen
Sor­gen der Region. Es muss klar sein, welche Schulden Berlin ins gemeinsame
Bun­des­land über­führen wird und wie man mit den Kom­mu­nalschulden umge­ht. Wenn dann
die Ergeb­nisse in der Finanz- und Wirtschaft­s­pla­nung stim­men, dürfte es nicht
schw­er sein, auf der Basis der Ver­fas­sun­gen bei­der Län­der eine gemeinsame
Ver­fas­sung zu strick­en und zum Volk­sentscheid vorzulegen. 

Bis­lang bestand Kon­sens in der Koali­tion: Fusion nur mit sanierten
Haushal­ten. Ist das realisierbar?

Bei­de Län­der müssen bis 2009 aus ihrer katas­trophalen Lage herauskommen.
Nach der jüng­sten Steuer­schätzung wird aber immer deut­lich­er, dass das Ziel der
sanierten Haushalte kurzfristig kaum erre­ich­bar ist. Allerd­ings muss
möglichst rasch eine Per­spek­tive zum Abbau der Schulden her. 

V‑Mann-Affäre wird Bundestags-Thema

Bun­de­san­walt Nehm soll Auskun­ft geben

(MAZ, 22.5.) POTSDAM/KARLSRUHE/BERLIN Die Affäre um einen V‑Mann des Verfassungsschutzes,
der einem Neon­azi im Feb­ru­ar 2001 eine Polizeirazz­ia gegen die rechtsextreme
Szene ver­ri­et, bringt nun Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm in Bedräng­nis und
wird in Kürze den Innenauss­chuss des Bun­destags beschäftigen. 

In der näch­sten Sitzungswoche solle Nehm “Gele­gen­heit gegeben wer­den, sein
Han­deln zu erk­lären”, betonte der CDU-Bun­destagsab­ge­ord­nete Wolf­gang Bosbach
gestern gegenüber der MAZ. Denn seit Dien­stag stellen sich zwei Fra­gen: Was
wusste der Bun­de­san­walt über den Vor­gang und warum hat­te er keine Ermittlungen
wegen Geheimnisver­rats eingeleitet? 

Nach der Son­der­sitzung der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) des
Pots­damer Land­tags hat­te PKK-Chef Christoph Schulze (SPD) am Dien­stag erstmals
mit­geteilt, die Staat­san­waltschaft — gemeint war die Bun­de­san­waltschaft in
Karl­sruhe — sei “zu jedem Zeit­punkt über alle Sachver­halte” informiert gewesen,
mithin auch über den Ver­rat der Razz­ia durch einen V‑Mann des
Geheimdienstes. 

“Das ist ein hochbrisan­ter Vor­gang”, kom­men­tierte Bos­bach. Es sei “von
Inter­esse zu erfahren, was und wie lange der Gen­er­al­bun­de­san­walt davon gewusst
hat”. Innenauss­chuss-Mit­glied Dieter Wiefel­spütz (SPD) ergänzte: “Dass der
Gen­er­al­bun­de­san­walt in dem Ver­fahren beteiligt ist, deutet darauf hin, dass es
einen Bun­des­bezug gibt.” 

Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm
hat sich gegenüber der MAZ gestern erst­mals zu
den Vorgän­gen vom Feb­ru­ar 2001 geäußert. Das Schreiben lässt sich wie ein
Demen­ti der märkischen Sicht auf die Vorgänge vom Feb­ru­ar 2001 lesen. 

Laut Nehm gab es Besprechun­gen nur zwis­chen sein­er Behörde und dem
Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) Bran­den­burg. Von Gesprächen mit dem brandenburgischen
Ver­fas­sungss­chutz, dessen V‑Mann die Razz­ia ver­ri­et, ist im dem Schreiben keine Rede. 

Inhaltlich, so Nehm weit­er, sei es in den Unterre­dun­gen mit dem LKA allein
darum gegan­gen, sicherzustellen, dass Ermit­tlun­gen des Bun­de­san­walts gegen die
Ter­ror­gruppe “Nationale Bewe­gung” “wegen des Bran­dan­schlages auf den
jüdis­chen Fried­hof in Pots­dam nicht gestört und möglicher­weise anfallende
Beweis­mit­tel mit Rel­e­vanz für das hier geführte Ver­fahren gesichert und zur Verfügung
gestellt wur­den”. In diesem Zusam­men­hang, so der Bun­de­san­walt, sei kein
Sachver­halt bekan­nt­ge­wor­den, der zur Ein­schal­tung ein­er Staat­san­waltschaft im Land
Bran­den­burg hätte Anlass geben müssen. 

Auf­fäl­lig ist, dass die Bun­de­san­waltschaft die Vorgänge vom Feb­ru­ar 2001
seit Tagen offenkundig anders bew­ertet. Nach Kon­tak­ten mit der
Staat­san­waltschaft Pots­dam hat die Pots­damer Behörde ein Ermit­tlungsver­fahren wegen
Geheimnisver­rats “gegen unbekan­nte Bedi­en­stete des Lan­des Bran­den­burg” eingeleitet. 

Für die lange Zurück­hal­tung des Bun­de­san­walts bei der Strafver­fol­gung mag es
mehrere Ursachen geben. Möglich ist, dass die Bun­de­san­waltschaft im Februar
2001 über alle Details informiert war, jedoch — aus welchen höheren
Inter­essen auch immer — keine Ermit­tlun­gen ein­leit­en ließ und sich damit
möglicher­weise über das Strafver­fol­gungs­ge­bot hinwegsetzte. 

Denkbar ist jedoch auch, dass der Gen­er­al­bun­de­san­walt — ent­ge­gen der
Äußerung von PKK-Chef Schulze, die Behörde sei “zu jedem Zeit­punkt über alle
Sachver­halte” informiert” wor­den — nicht mit allen Details im Zusam­men­hang mit der
ver­rate­nen Razz­ia ver­traut gemacht wurde. Möglicher­weise wurde dem
Bun­de­san­walt erst jet­zt bekan­nt, dass es der V‑Mann-Führer des Geheim­di­en­stes war, der
seinen V‑Mann über die Polizeirazz­ia informierte. Nach Recherchen der MAZ soll
das schriftlich doku­men­tiert sein. 

Um einen V‑Mann-Skan­dal han­dele es sich in diesem Fall den­noch nicht, befand
die für die Kon­trolle des Ver­fas­sungss­chutzes zuständi­ge Kom­mis­sion des
Land­tags am Dien­stag. Außer­dem sei es “verzeih­lich”, dass sie 27 Monate lang
nicht über diese Panne unter­richtet wurde. 

Schön­böhm will V–Leute kün­ftig bess­er kontrollieren

Trotz Ungereimtheit­en und Pan­nen warnt der Innen­min­is­ter vor einer
“Skan­dal­isierung” des Verfassungsschutzes

(Tagesspiegel, 22.5.) Pots­dam. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) hat sich auf der gestrigen
Land­tagssitzung hin­ter Ver­fas­sungss­chutz-Chef Hein­er Wegesin gestellt. Dieser war
unter Druck ger­at­en, weil er die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK)
des Land­tages nicht über den Ver­rat ein­er Razz­ia gegen die Neon­azi-Szene durch
einen V‑Mann des Ver­fas­sungss­chutzes informiert hat­te. Nach­dem die für die
Kon­trolle des Ver­fas­sungss­chutzes zuständi­ge PKK eine Entschuldigung Wegesins
akzep­tiert hat­te, warnte Schön­bohm im Land­tag davor, den Brandenburger
Ver­fas­sungss­chutz “zu skandalisieren”. 

Er habe den Ver­fas­sungss­chutz bei seinem Amt­santritt 1999 in einer
“schwieri­gen Lage” vorge­fun­den, sagte der Min­is­ter. Es hätte damals zahlreiche
recht­sex­trem­istis­che Straftat­en gegeben, aber kaum Verbindungsleute in der Szene.
Der Zugang sei prak­tisch gle­ich Null gewe­sen. Wegesin habe den
Ver­fas­sungss­chutz in den let­zten Jahren neu aufge­baut, seine Arbeit sei wesentlich
verbessert
wor­den. Die notwendi­ge Anwer­bung von V‑Leuten habe aber auch zu Pannen
geführt, ges­tand Schön­bohm ein. Er habe sie analysieren lassen und ein
Maß­nah­men­bün­del ver­an­lasst, damit “unnötige Risiken ver­mieden wer­den”, so der Minister. 

Obwohl die PKK sich in der jüng­sten Affäre hin­ter den Verfassungsschutz
gestellt habe, blieben Ungereimtheit­en, hieß es gestern am Rande der
Land­tagssitzung in der Koali­tion. Als schw­er­wiegend wird vor allem ange­se­hen, dass
in der
jüng­sten Affäre offenkundig der V‑Mann-Führer des Ver­fas­sungss­chutzes den
Spitzel über die bevorste­hende Razz­ia gegen die Neon­azi-Szene informierte, die
im Zusam­men­hang mit dem Bran­dan­schlag gegen den Jüdis­chen Fried­hof in Potsdam
stand. Hinzu kommt, dass der V‑Mann trotz des bere­its im Feb­ru­ar 2001
erfol­gten Ver­rats dem Vernehmen nach erst einein­halb Jahre später abgeschaltet
wurde. Auch PKK-Chef Christoph Schulze sagte gestern dieser Zeitung, dass es
wegen neuer Hin­weise noch Klärungs­be­darf gebe. Scharfe Kri­tik am Ein­lenken der
PKK übte der FDP-Lan­desvor­sitzende Heinz Lan­fer­mann. Es sei nicht
nachvol­lziehbar, dass die PKK die Ver­let­zung ihrer Rechte hinnehme. 

Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutz war bere­its im Vor­jahr in die Schlagzeilen
ger­at­en, als der V‑Mann Toni S. wegen sein­er Beteili­gung an Pro­duk­tion und
Ver­trieb ein­er recht­sex­tremen Musik-CD mit Mor­daufrufen gegen Promi­nente von
einem Berlin­er Gericht verurteilt wurde. Vor diesem Hin­ter­grund ging Schönbohm
jet­zt in die Offen­sive: Er kündigte an, dass er der Parlamentarischen
Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) in Kürze ein Gesamtkonzept zur Arbeit des Verfassungsschutzes
und den Umgang mit V‑Leuten vor­legen werde. Darin wür­den auch Konsequenzen
aus den Pan­nen gezo­gen, die den Blick auf die Erfolge bei der Bekämp­fung des
Recht­sex­trem­is­mus nicht ver­stellen dürften. 

Schön­bohm hob her­vor, dass der Ver­fas­sungss­chutz heute “einen besseren
Zugang” zum recht­sex­trem­istis­chen Spek­trum” habe als bei seinem Amt­santritt. Dies
habe dazu beige­tra­gen, dass die recht­sex­trem­istis­che Musik­szene zerschlagen
wurde und keine Skin­head-Konz­erte in Bran­den­burg mehr stat­tfind­en. Es gebe
auch keine net­zw­erkar­tige Struk­tur des Recht­sex­trem­is­mus, son­dern verschiedene
allein agierende Kle­in­st­grup­pen, “vor allem aber eine Rei­he zutiefst
prim­i­tiv­er und bru­taler Schläger­typen”. Diese seien weniger ein Fall für den
Ver­fas­sungss­chutz als für Polizei und Staat­san­waltschaft. Bei der Vorstel­lung des
jüng­sten Ver­fas­sungss­chutzbericht­es hat­te Schön­bohm allerd­ings geklagt, dass die
sich häufende Ent­tar­nung von V‑Leuten zu Schwierigkeit­en bei der Anwerbung
neuer Spitzel führe. Ihr Ein­satz ist in der großen Koali­tion allerdings
unum­strit­ten. Jedoch wer­den schär­fere Kon­trollen ver­langt, um sicherzustellen, dass
sie nicht wie Toni S. Straftat­en begehen.

V‑Mann-Affäre set­zt Karl­sruhe unter Druck

Bun­de­spoli­tik­er ver­lan­gen Aufklärung

(LR, 22.5.) Während sich Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) gestern im Land­tag wegen der
jüng­sten V‑Mann-Affäre (die RUNDSCHAU berichtete) hinter
Ver­fas­sungss­chutz-Chef Hein­er Wegesin stellte, zieht der Vor­fall weit­er Kreise.
Inzwis­chen wächst der Druck auf die Bun­de­san­waltschaft in Karlsruhe.
Poli­tik­er der rot-grü­nen Regierungskoali­tion im Bund sowie der Oppo­si­tion verlangen
Aufk­lärung, nach­dem der Behörde schon früh bekan­nt gewor­den war, dass ein
V‑Mann des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes im Feb­ru­ar 2001 eine Polizeirazzia
an einen Neon­azi ver­rat­en hat­te. Den­noch hat­te die Bun­de­san­waltschaft nach
RUND­SCHAU-Infor­ma­tio­nen erst vor zwei Wochen die Pots­damer Staatsanwaltschaft
informiert, die Ermit­tlun­gen wegen des Ver­dachts des Ver­rats von
Dien­st­ge­heimnis­sen einleitete. 

Kein Anlass für Information

In Pots­damer Sicher­heit­skreisen heißt es, schon im Feb­ru­ar 2001 habe
Bun­de­san­walt Wolf­gang Sieg­mund von dem Ver­rat der geplanten Razz­ia erfahren.
Mehrmals habe der Pots­damer Innen-Staatssekretär Eike Lan­celle bei der
Bun­de­san­waltschaft auf Ermit­tlun­gen gedrängt. Sieg­mund informierte jedoch erst
Anfang Mai
d
ieses Jahres die Pots­damer Staatsanwaltschaft.
Die Bun­de­san­waltschaft gab gestern nur eine kurze schriftliche Erk­lärung ab.
Darin heißt es, die im Zusam­men­hang mit der Razz­ia “bekan­nt­ge­wor­de­nen
Umstände enthiel­ten keinen Sachver­halt, der zu ein­er Klärung unter den beteiligten
Lan­des­be­hör­den oder gar zur Ein­schal­tung der zuständigen
Lan­desstaat­san­waltschaft hätte Anlass geben müssen”. Warum dieser Anlass aber vor
zwei Wochen
gegeben war, bleibt offen. 

Wiefel­spütz: Alarmzeichen

Der stel­lvertre­tende Vor­sitzende der CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion Wolfgang
Bos­bach sieht in dem Vor­fall “einen sehr brisan­ter Vor­gang, der drin­gend der
Aufk­lärung bedarf”. Bos­bach kündigte an, der Innenauss­chuss des Bundestages
werde sich mit dem The­ma befassen. Der innen­poli­tis­che Sprech­er der SPD-Fraktion
im Bun­destag, Dieter Wiefel­spütz, sprach von einem “Alar­mze­ichen”, sollte die
Bun­de­san­waltschaft in die V‑Mann-Affäre ver­wick­elt sein.
Die Bun­de­san­waltschaft ermit­telt, wie berichtet, seit Jan­u­ar 2001 gegen die
Bran­den­burg­er Ter­ror­gruppe “Nationale Bewe­gung”, die Bran­dan­schläge und
andere Straftat­en began­gen hat.

Die Pots­damer Polizei hoffte, bei der geplanten Razz­ia Hin­weise auf die
mil­i­tan­ten Neon­azis zu find­en. Als der Ver­rat des V‑Manns bekan­nt wurde, zog die
Polizei die Razz­ia hek­tisch vor, fand aber keine Hin­weise auf die “Nationale
Bewe­gung”. Bis heute kon­nten ihre Mit­glieder nicht ermit­telt wer­den. Unklar
bleibt auch, warum die Straftatenserie Ende Jan­u­ar 2001 abbrach.

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