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Brandsätze gegen Schlafende

Pots­dam — Vor dem Landgericht Pots­dam begin­nt heute der Prozeß gegen den
Berlin­er Recht­sex­trem­is­ten Sebas­t­ian D. (22) und seine Bekan­nte Jean­nine P.
(22) aus Königs Wuster­hausen (Dahme-Spree­wald). Die Staat­san­waltschaft wirft
ihnen unter anderem ver­sucht­en Mord vor. 

Das war passiert: Der alter­na­tive Vere­in Splirtz und die Antifa
organ­isierten am 14. Juli 2001 ein anti­ras­sis­tis­ches Fes­ti­val unter dem
Mot­to “Le monde est à nous” (“Die Welt gehört uns”) auf der Fes­t­wiese in
Königs Wuster­hausen. “Viele Leute haben damals auf und neben der Bühne
geschlafen, weil sie die teure Tech­nik bewacht­en. Außer­dem haben wir mit
Attack­en von Recht­sradikalen rech­nen müssen”, sagt Max Pohl von der
örtlichen Antifa. Tat­säch­lich flo­gen gegen 3.45 Uhr plöt­zlich vier
Molo­tow­cock­tails gegen die Bühne. Panik, Schreie, Chaos. Die vier Täter,
darunter mut­maßlich Sebas­t­ian D. und Jean­nine P., flüchteten. Wie durch
Zufall gab es keine Ver­let­zten. Die Polizei erk­lärte, der Brandanschlag
deute auf eine neue Qual­ität recht­sex­tremer Gewalt hin. 

Die Beamten kamen D. auf die Spur, was für den jun­gen Berlin­er aber
keineswegs ein Anlaß zum Rück­zug aus der Szene war. Er war bis März 2005
Mit­glied der Kam­er­ad­schaft “Berlin­er Alter­na­tive Süd-Ost” (BA-SO). Diese
wurde von Innense­n­a­tor Ehrhart Kört­ing (SPD) ver­boten, weil sie eine
“Wesensver­wandtschaft mit dem Nation­al­sozial­is­mus” zeige. 

“D. gehört zum harten Kern, er ist ein recht aktiv­er Typ”, berichtet ein
Ermit­tler. Wenn der Recht­sex­trem­ist zum Tre­f­fen lade, komme meist die
gesamte Berlin­er Szene zusam­men. Im Dezem­ber 2004 beispiel­sweise lösten
Polizis­ten eine Neon­azi-Par­ty in der Köpenick­er “Spree­hexe” auf. Gastgeber
war Sebas­t­ian D., so der Ermit­tler. 64 Gäste wur­den durch­sucht, 13
Strafver­fahren ein­geleit­et. “Wir haben D. stets im Fokus. Er hat mal mit
Rohrbomben exper­i­men­tiert und unter­hält über Bekan­nte Kon­takt zu Com­bat 18″,
sagt der Ermit­tler; Com­bat 18 gilt in Großbri­tan­nien als braune RAF

Die Angeklagte Jean­nine P. ist zwar bish­er nur als “Mitläuferin”
aufge­fall­en, die Staat­san­waltschaft hat ihr jedoch noch etwas in die
Anklageschrift geschrieben. “Wir wer­fen ihr einen weit­eren Bran­dan­schlag in
der Nacht zum 30. Juli 2001 auf ein Wohn­wa­gen­lager von Sin­ti und Roma in
Wildau im Land­kreis Dahme-Spree­wald vor”, informiert der Vor­sitzende Richter
am Landgericht Frank Tiemann. 

50 Sin­ti und Roma, die sich auf dem Rück­weg von ein­er Urlaub­s­fahrt befanden,
hat­ten sich auf einen Platz nahe der Auto­bahn niederge­lassen. Schon in der
ersten Nacht flo­gen Brand­sätze. Die meis­ten erloschen im Flug. Ein Brandsatz
jedoch schlug knapp neben einem Wohn­wa­gen auf, in dem eine siebenköpfige
Fam­i­lie schlief. Die Sin­ti und Roma aus Frankre­ich, den Nieder­lan­den und
Deutsch­land kon­nten löschen und alarmierten die Polizei. Eine neunköpfige
Son­derkom­mis­sion beim Polizeiprä­sid­i­um Pots­dam ermit­telte wegen versuchter
schw­er­er Brand­s­tiftung — und kam let­ztlich auch auf Jean­nine P. 

44 Zeu­gen sind zum Prozeß gegen das recht­sex­treme Pärchen geladen. Ihm droht
eine Höch­st­strafe von zehn Jahren Haft.

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