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Brutaler Mord nach einem Trinkgelage

Bun­des­gericht­shof über­prüft am Don­ner­stag die Urteile vom Pot­zlow-Prozess / Anklage monierte zu geringes Strafmass

POTZLOW Ein malerisches Dorf in der Uck­er­mark gerät Ende 2002 durch einen grausamen
Mord an einem Jugendlichen bun­desweit in die Schlagzeilen. Drei junge Männer
haben in der Nacht vom 12. zum 13. Juli 2002 den 16-jähri­gen Marinus
Schöberl stun­den­lang gefoltert und schließlich durch einen “Bor­d­stein­kick”
umge­bracht. Danach ver­schar­ren sie ihr Opfer in ein­er ehemaligen
Jauchegrube. Erst nach Monat­en, am 17. Novem­ber kommt die Tat ans Licht,
ent­deckt die Polizei nach einem Tipp von Jugendlichen die Leiche. 

Die Täter wer­den nach 24 Prozessta­gen Ende ver­gan­genen Jahres vor dem
Neu­rup­pin­er Landgericht zu mehrjähri­gen Haft­strafen verurteilt. Zwis­chen 2
und 15 Jahren soll­ten die Män­ner hin­ter Git­ter — eine zu milde Strafe für
ein der­ar­tiges Ver­brechen, kri­tisierte die Neu­rup­pin­er Staatsanwaltschaft
und ging in Revi­sion. Nun muss sich der Bun­des­gericht­shof mit dem Fall
befassen. 

Die Staat­san­waltschaft hat­te moniert, dass nicht alle drei Täter wegen
vol­len­de­ten Mordes verurteilt wur­den. Am Don­ner­stag wer­den sich die Richter
des 5. Leipziger Straf­se­n­ats damit beschäfti­gen, ob die Urteile hoch genug
waren. Der Bun­des­gericht­shof kann die Richter­sprüche bestäti­gen oder
kassieren und den Fall ans Neu­rup­pin­er Landgericht zurückverweisen. 

Das Landgericht hat­te den zur Tatzeit 17-jähri­gen Haupt­täter Mar­cel Sch.
unter anderem wegen Mordes zu ein­er Jugend­strafe von acht Jahren und sechs
Monat­en verurteilt, die Staat­san­waltschaft hat­te zehn Jahre gefordert. Sein
damals 23-jähriger Brud­er Mar­co erhielt unter anderem wegen versuchten
Verdekkungsmordes eine Gesamt­frei­heitsstrafe von 15 Jahren statt
lebenslänglich — wie von der Anklage­be­hörde gefordert. 

Der zur Tatzeit 17-jährige Mitangeklagte Sebas­t­ian F. sollte wegen
gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zwei Jahre Jugend­strafe absitzen. Er war
eigentlich wegen ver­sucht­en Mordes angeklagt und sollte nach dem Willen der
Staat­san­waltschaft für neun Jahre und acht Monate hin­ter Gitter. 

Ins­beson­dre das geringe Straf­mass gegen Sebas­t­ian F. ver­an­laßte die
Neu­rup­pin­er Staat­san­waltschaft, gegen das Urteil Rechtsmit­tel einzulegen. 

Die Milde der Urteile stieß vor allem auch bei den Ein­wohn­ern in Pot­zlow auf
Unver­ständ­nis und heftige Kri­tik. Einige Bewohn­er äußerten Furcht vor
Racheak­ten, soll­ten die drei Gewalt­täter bald wieder freikommen. 

Nicht nur die Tat selb­st hat­te die Pot­zlow­er entset­zt, es war vor allem die
unvorstell­bare Bru­tal­ität, mit der die drei Män­ner den 16-Jähri­gen nach
einem Trinkge­lage quäl­ten und schließlich umbracht­en. Täter und Opfer hatten
sich am 12. Juli 2002, einem Fre­itag, getrof­fen. Mar­i­nus, ein Junge, der
gerne Hip-Hop-Hosen trug und sein Haar blond färbte, war zu Besuch in seinem
ein­sti­gen Heimat­dorf Pot­zlow. Zwei Wochen zuvor war Marcels 23-jähriger
Brud­er Mar­co aus dem Knast ent­lassen wor­den, in dem er wegen
Kör­per­ver­let­zung saß. 

Mar­i­nus, Mar­cel, Mar­co und Sebas­t­ian waren an jen­em Abend bei Bekan­nten zu
Besuch, als das Mar­tyri­um begann. Laut Staat­san­waltschaft sahen die
recht­sex­trem eingestell­ten Täter ihr Opfer wegen Klei­dung, Frisur und
gewiss­er Sprach­störun­gen als min­der­w­er­tig an. Mar­i­nus wurde Alkohol
einge­flößt, es hagelte Schläge. Die Täter urinierten auf ihn, zwan­gen ihn,
sein Erbroch­enes zu essen. 

Stun­den später bracht­en sie ihn zu einem still gelegten Schweinestall in
Pot­zlow. Dort wurde dem wehrlosen Opfer befohlen, in die Kante eines
Schweinet­rogs zu beißen — für einen Bor­d­stein­kick, wie er in dem
amerikanis­chen Spielfilm “Amer­i­can His­to­ry X” vorgemacht wird. 

Mar­cel sprang mit seinen Springer­stiefeln auf den Kopf des 16-Jähri­gen. Es
sei ein Black-out gewe­sen, ließ er vor dem Landgericht als Motiv zu
Pro­tokoll geben. Der Gerichtsmedi­zin­er sagte aus, dass er so schwere
Schädelver­let­zun­gen noch nicht gese­hen habe. Mar­i­nus habe diese
unvorstell­bare Grausamkeit — wenn über­haupt — dann höch­stens nur kurz
über­lebt. Den­noch schlägt Mar­cel noch mehrmals einen Stein auf den Kopf
seines Opfers, bevor die Täter die Leiche in der Jauchegrube verscharren.

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