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Bundesanwaltschaft klagt “Landser”-Musiker an

FREIBURG Die Vor­würfe: Bil­dung ein­er krim­inellen Vere­ini­gung, Volksver­het­zung und Nötigung
Die Bun­de­san­waltschaft hat gegen die recht­sradikale Musik­gruppe “Landser” Anklage beim Berlin­er Kam­merg­ericht erhoben. Nach Infor­ma­tio­nen des Spiegels umfasst die Anklageschrift gegen vier Musik­er und Unter­stützer ins­ge­samt 180 Seit­en. Den 27 bis 37 Jahre alten Män­nern wird die Bil­dung ein­er krim­inellen Vere­ini­gung, Volksver­het­zung, Nöti­gung und Verunglimp­fung des Staates vorgeworfen.


Die Band­mit­glieder waren vor etwa einem Jahr festgenom­men wor­den, nach­dem die Polizei in Berlin und Umge­bung 22 Häuser und Woh­nun­gen durch­sucht hat­te. Damals hat­te die Bun­de­san­waltschaft betont, den Land­sern gehe es weniger um Musik und Plat­ten­verkauf. Vielmehr sei die nach außen abgeschot­tete Bandtätigkeit darauf aus­gerichtet, “Volksver­het­zungs­de­lik­te zu bege­hen und zu Straftat­en aufzu­fordern”. Bei den Zuhör­ern wolle die Band ein “Kli­ma der Gewalt­bere­itschaft” schaf­fen, in den Stück­en werde unter anderem zu Brand­s­tiftung und Mord ermuntert. “Wenn in der Nacht die Kreuze bren­nen, dann kön­nt ihr stink­enden Kaf­fer um eure Leben ren­nen”, heißt es in einem Textauszug.

Die 1992 gegrün­dete Band veröf­fentlichte bish­er die Alben “Das Reich kommt wieder” (1992), “Repub­lik der Strolche” (1995) und “Rock gegen oben” (1998) und “Ran an den Feind” (2000). Ihre Musik ist auch bei Jugendlichen außer­halb mil­i­tan­ter Nazikreise weit ver­bre­it­et. Poli­tisch brisant wird das Ver­fahren durch die vielfälti­gen Ver­wick­lun­gen des Ver­fas­sungss­chutzes in die Landser-Aktiv­itäten. Toni S., ein V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, soll an Pro­duk­tion und Ver­trieb der let­zten CD beteiligt gewe­sen sein. Er war im Som­mer von der Berlin­er Polizei festgenom­men wor­den. An Pro­duk­tion und Ver­trieb von “Ran an den Feind” war außer­dem Mirko H. aus Lang­burk­ers­dorf bei Seb­nitz, ein V‑Mann des Bun­de­samtes für Ver­fas­sungss­chutz, beteiligt. Er wurde deshalb im let­zten Dezem­ber vom Dres­d­ner Landgericht zu zwei­jähriger Haft verurteilt. Welche Rolle diese Ver­wick­lun­gen im Berlin­er Ver­fahren spie­len, war gestern bei der Bun­de­san­waltschaft nicht zu erfahren.

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