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Land muss Schadenersatz für Festnahme zahlen

POTSDAM.Weil die Polizei zwei Mit­glieder der “Kam­pagne gegen Wehrpflicht, Zwangs­di­en­ste und Mil­itär” rechtswidrig festgenom­men hat, muss das Land nun Schadenser­satz an die Betrof­fe­nen zahlen. Das teilte die Pots­damer Organ­i­sa­tion mit. Das Landgericht Pots­dam habe den bei­den Kam­pagne-Mit­gliedern Schaden­er­satz in Höhe von 125 Euro zuge­sprochen. Die bei­den Män­ner waren bei der Inter­na­tionalen Luft- und Raum­fahrtausstel­lung (ILA) im Som­mer 2000 festgenom­men wor­den, als sie am Ein­gang ein Trans­par­ent mit der Auf­schrift “Som­mer, Sonne, Blut­bad” anbracht­en. Nach Ansicht der Kam­pagne han­delt es sich bei der ILA um eine Rüs­tungsmesse, auf der frag­würdi­ge Waf­fengeschäfte getätigt wer­den. Die Polizei hat­te die Festgenomme­nen zum Amts­gericht Königs Wuster­hausen gebracht, das aber keinen Anlass dafür sah, die Kam­pagne-Mit­glieder in Gewahrsam zu behalten. 

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