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Bundesgrenzschutz heißt von Juli 2005 an Bundespolizei

Mit der Verkün­dung des Geset­zes zur Umbe­nen­nung des Bun­des­gren­zschutzes in Bun­de­spolizei am 30. Juni 2005 wird der Bun­des­gren­zschutz von Juli 2005 an Bun­de­spolizei heißen.

Damit tritt das Gesetz, das der Deutsche Bun­destag am 21. April 2005 ver­ab­schiedet hat­te, in Kraft. Das Gesetz regelt auss­chließlich die Umbe­nen­nung. Auf­gaben­er­weiterun­gen oder Befug­nisän­derun­gen sind damit nicht verbunden.

Grund für die Umbe­nen­nung waren die vielfälti­gen Auf­gaben des Bun­des­gren­zschutzes, die sich längst nicht auf den klas­sis­chen Schutz der Gren­zen beschränken.

Bun­desin­nen­min­is­ter Otto Schi­ly: „Die Umbe­nen­nung von Bun­des­gren­zschutz in Bun­de­spolizei bildet nun die tat­säch­liche Auf­gaben­vielfalt ab. Denn die Bun­de­spolizei nimmt schon lange über den Schutz der Gren­zen hin­aus­ge­hende beson­dere polizeiliche Auf­gaben wahr. So ist die Bun­de­spolizei auch Bah­n­polizei. Sie ist auf zurzeit 14 Großflughäfen ver­ant­wortlich für den Schutz vor Angrif­f­en gegen die Sicher­heit des Luftverkehrs. Sie schützt Ver­fas­sung­sor­gane des Bun­des, ist zuständig für die Ver­fol­gung von Straftat­en sowie Ver­fol­gung und Ahn­dung von Ord­nungswidrigkeit­en in ihren Auf­gaben­bere­ichen, sie wirkt an polizeilichen Auf­gaben im Aus­land eben­so mit wie am Schutz deutsch­er diplo­ma­tis­ch­er und kon­sular­isch­er Vertre­tun­gen im Aus­land und von Aus­landssta­tio­nen der Lufthansa. Die Bun­de­spolizei unter­stützt fern­er das Bun­deskrim­i­nalamt bei der Wahrnehmung von Auf­gaben des Per­so­n­en­schutzes und erfüllt Auf­gaben auf der Nord- und Ost­see ein­schließlich des Umweltschutzes. Mit ihren Ver­band­skräften ste­ht sie auch den Polizeien der Län­der auf Anforderung zur Unter­stützung, ins­beson­dere bei Großein­sätzen, aber auch zur Hil­feleis­tung bei Katas­tro­phen und beson­ders schw­eren Unglücks­fällen zu Ver­fü­gung. Die Bun­de­spolizei wird auch in Zukun­ft den Lan­despolizeien selb­stver­ständlich keine Konkur­renz machen. Die bewährte Zusam­me­nar­beit wird fortgesetzt.“

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